…Hinterlassung einer Hinterlegungsanzeige an dieser Adresse konnten daher nicht die Wirkungen des § 17 ZustellG auslösen. Die Beschwerdevorentscheidungen vom 28.11.2016 betreffend die Berufungen des Bf. vom 30.10.2013 Einkommensteuer 2010 und 2011 wurden daher nicht wirksam erlassen. Zu den im Vorlageantrag angeführten Wiederaufnahmebescheiden…
…mit Mängelbehebungsauftrag vorzugehen (Ritz, BAO Kommentar4, § 85 Tz 15). Die Erlassung von Mängelbehebungsaufträgen liegt nicht im Ermessen der Behörde (Richtlinie zu Beschwerdevorentscheidungen‚ BMF-010103/0209-lV/2013, 2.3.5.). Die Behörde wäre daher verpflichtet gewesen, nachzuforschen, ob ein Vollmachtsverhältnis vorliegt und den Nachweis durch…
…angefochtene (erstinstanzliche) Bescheid. Ist aber der Erstbescheid nicht wirksam geworden, kann daher auch keine einheitliche Entscheidung im Sinne des § 188 BAO getroffen werden, die gegenüber allen an der Feststellung Beteiligten wirkt. Da die angefochtenen Bescheide somit nicht wirksam erlassen worden sind, musste die gegen diese…
…1.2015, RV/3100921/2014). Unabdingbare Voraussetzung eines Antrags auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht ist (von den hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen abgesehen; vgl. § 262 Abs. 2 bis 4 BAO), dass die Abgabenbehörde eine Beschwerdevorentscheidung wirksam erlassen hat (vgl. 29.8.2014, RV…
…Bf. als Gemeinschuldner nicht wirksam erlassen werden (sie wäre vielmehr an den Masseverwalter Rechtsanwalt Mag. Dr. Philipp Dobner und nicht an den Gemeinschuldner zu richten und der LMG Steuerberatungs GmbH als Bevollmächtigte des Masseverwalters zuzustellen gewesen). Ob die angefochtene Erledigung dem Masseverwalter tatsächlich zugekommen ist…
… er kann aber selbst nicht Bescheidadressat werden. Durch die bloße Zustellung der an die Gemeinschuldnerin gerichteten Erledigung an den Masseverwalter - ist diese ihm gegenüber nicht wirksam geworden. Der gegenständliche Vorlageantrag richtet sich gegen einen nicht rechtswirksam erlassenen Bescheid und war daher wegen mangelnder rechtlicher Existenz…
…erlassen werden und daher gehen auch die Zustellfiktionen ins Leere. Eine Teilwirksamkeit von Bescheiden gemäß § 191 Abs. 5 BAO gilt ausdrücklich nur für Feststellungen im Bereich der Einkünfte, nicht aber für Einheitswertbescheide (Ritz 6 , BAO, § 192, Rz. 13). Folglich sind derartige Bescheide nicht wirksam erlassen…
…nicht wirksam eingebracht wurde. In beiden Fällen gilt, dass die Zuständigkeit zur Erledigung der Bescheidbeschwerde trotz Vorlage nicht auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist. Darüber hat das Bundesfinanzgericht die Parteien formlos in Kenntnis zu setzen. Bei einer - wie im Fall gegeben - durch eine unzuständige Behörde erlassenen…
…Grund des Inhalts des Verwaltungsaktes und der auf Grund des Vorhaltes des Bundesfinanzgerichtes erfolgten Stellungnahme des Finanzamtes unbestritten, dass eine Zustellung der als Ergebnis einer GPLA erstellten (Erst-)Bescheide nicht nachweisbar ist, wodurch diese nicht wirksam erlassen bzw rechtlich nicht existent wurden. 3. Erwägungen: Gemäß …
…Wurde der Einkünftefeststellungsbescheid 2011 vom 6. 10. 2016 nicht wirksam erlassen, darf auch kein von diesem (Nicht-)Bescheid abgeleiteter geänderter Einkommensteuerbescheid ergehen. Wirksame Zustellung Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt…
…oder eine Zustellung durch Hinterlegung erwiesen ist. Folgen für den verfahrensgegenständlichen Antrag Da feststeht, dass das Finanzamt gegenüber dem Bf einen Einkommensteuerbescheid 2011 vom 24. 4. 2017 nicht wirksam erlassen hat, stellt sich die Frage, was dies nun für den verfahrensgegenständlichen Antrag vom 28. 3…
…27.4.2006, ZI. 2005/07/0137). Dies gilt aber nicht für einen Mangel, der zugleich eine ordnungsgemäße Zustellung des Titelbescheides hinderte. Liegt nämlich gar kein (wirksam erlassener) Titelbescheid vor, dann ist die Vollstreckung unzulässig (vgl. das Erkenntnis des VwGH vom 19.11.1996, ZI…
…24.6.2009, 2009/15/0044). Die Beschwerdevorentscheidung konnte daher gegenüber A.S. als Gemeinschuldnerin nicht wirksam erlassen werden, sie wäre vielmehr an den Masseverwalter zu richten und diesem zuzustellen gewesen. Dass die angefochtene Erledigung dem Masseverwalter tatsächlich zugekommen ist, ändert daran nichts, weil durch…
…angefochtenen Vollstreckungsverfügungen konnten zudem mangels Prozessfähigkeit ihr gegenüber nicht wirksam erlassen werden. Die an R**** B**** O**** unmittelbar oder zu Handen von S**** O**** gerichteten Bescheide waren somit sämtlich unwirksam. Zur Unzulässigkeit der Revision: Die ordentliche Revision für die belangte Behörde ist nicht zulässig…
…angefochtene Vollstreckungsverfügung, konnten zudem mangels Prozessfähigkeit ihr gegenüber nicht wirksam erlassen werden. Die an R**** B**** O**** unmittelbar oder zu Handen von S**** O**** gerichtete Bescheide waren somit sämtlich unwirksam. Zur Unzulässigkeit der Revision: Die ordentliche Revision für die belangte Behörde ist nicht zulässig, da…
…GZ RV/7300033/2018 wurde jener Bescheid vom 09.05.2018 dem schuldnerischen Unternehmen gegenüber nicht wirksam erlassen (Beschluss vom 09.07.2018, Seite 2 unten), sodass bereits semantisch kein zweiter Säumniszuschlag erlassen werden kann/konnte und der Bescheid schon aus diesem Grund aufzuheben ist. …
…keine Bescheide mehr wirksam erlassen werden. Gemäß § 273 Abs 1 BAO ist die Berufung gegen einen rechtlich nicht existent gewordenen Bescheid zurückzuweisen. Die bescheidmäßigen Erledigungen des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 29.11.2010 für die X2 GmbH & Mitges (33 StNr2) gehören nicht dem Rechtsbestand…
…10. 2016 wirksam erlassen wurde, in dem hier zu Zahl RV/7104042/20178 anhängigen Beschwerdeverfahren erst dann vorzunehmen, wenn die Wirksamkeit des Einkommensteuerbescheids 2011 vom 24. 4. 2017 feststeht. *** Zu den einzelnen Spruchpunkten *** Zu Spruchpunkt I Da das Bundesfinanzgericht nicht beurteilen kann, ob ihm alle…
…7.2015 wirksam erlassen und wirkt auch gegenüber dem Beschwerdeführer . Mit der Zustellung dieses Bescheides an S**** C**** begann (auch) bereits für den Beschwerdeführer die Rechtsmittelfrist gegen diesen Bescheid zu laufen. Der an den Beschwerdeführer als ehemaligen Gesellschafter der A**** OG und nicht an die…
…Vollstreckungsverfügung, konnten zudem mangels Prozessfähigkeit ihr gegenüber nicht wirksam erlassen werden. Die an R**** B**** O**** unmittelbar oder zu Handen von S**** O**** gerichtete Bescheide waren somit sämtlich unwirksam. Zur Unzulässigkeit der Revision: Die ordentliche Revision für die belangte Behörde ist nicht zulässig, da…