…Diese Gesellschaft hält einen Anteil von 10% an der Bf., sodass eine mittelbare nicht wesentliche Beteiligung des GF mit einem Anteil von 2,5% vorliegt. Am 23.11.2010 schloss die Bf. mit dem GF einen schriftlichen Vertrag über die Geschäftsführung für die Dauer von…
…steuerlichen Vertretung ein Vorlageantrag eingebracht. Darin wurde auf die BVE vom 12.6.2017 u.a. wie folgt repliziert. "Das Finanzamt geht von der irrigen Rechtsansicht aus, dass bei den nicht wesentlich beteiligten Gesellschaftern OHNE Geschäftsführerfunktion (23,25% bzw. 5% Beteiligung) Einkünfte gem. § 25 Abs…
…dadurch die erhaltenen Beträge in die jährliche Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag einzubeziehen waren. Unstrittig war aufgrund der Höhe der Beteiligung das Vorliegen der nicht wesentlichen Beteiligung der vier weiteren Gesellschafter der Bf. Es war daher zu prüfen ob hinsichtlich der Bezüge der Gesellschafter Einkünfte aus…
…die wesentlich Beteiligten geleisteten Zahlungen stellen folglich sonstige Vergütungen iSd § 22 Z 2 2 TS EStG 1988 dar und sind DB- und DZ-pflichtig. c. Einkünfte nach § 25 Abs. 1 lit b EStG 1988 Hinsichtlich jener Zeiträume aber, in denen eine nicht wesentliche Beteiligung des…
…die an Kapitalgesellschaften nicht wesentlich im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 beteiligt sind, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Eine nicht wesentliche Beteiligung liegt nach dieser Bestimmung vor, wenn der Anteil der Person am Grund- oder Stammkapital der Gesellschaft nicht mehr als 25% beträgt. Nach…
…wesentliche Beteiligung iSd § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 vorliegt, eine Pflicht zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte. Weiters erging an die Bf. am 2.1.2024 die Aufforderung allenfalls bestehende gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit dem Fehlen der Weisungsgebundenheit des nicht…
…die allgemeinen Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses gegeben seien. Dies entspreche auch der Rechtsprechung des BFH. In einem weiteren Erkenntnis aus dem Jahr 2007 zur Kommunalsteuer habe der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich auch für wesentlich beteiligte Geschäftsführer, deren Beteiligung 50% nicht erreicht und die über keine Sperrminorität verfügen, ausgesprochen…
…92/14/0079, sowie Zorn, RdW 1991, 123). Bestand innerhalb von zehn Jahren vor Verlust der arbeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft überwiegend eine nicht wesentliche Beteiligung (§ 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988), so gehört die Abfertigung zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ist nach § 67 Abs…
…die wesentlich Beteiligten geleisteten Zahlungen stellen folglich sonstige Vergütungen iSd § 22 Z 2 2 TS EStG 1988 dar und sind DB- und DZ-pflichtig. c. Einkünfte nach § 25 Abs. 1 lit b EStG 1988 Hinsichtlich jener Zeiträume aber, in denen eine nicht wesentliche Beteiligung des…
…2002, 2001/15/0180; 21.2.1996, 92/14/0079). Bestand innerhalb von zehn Jahren vor Verlust der arbeitsrechtlichen Arbeitnehmereigenschaft überwiegend eine nicht wesentliche Beteiligung (§ 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988), so gehört die Abfertigung zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und ist nach …
…den Schluss erlaubt, dass die durch ihre Organe vertretene Gesellschaft die Entnahme von Gesellschaftsvermögen akzeptiert hat. Die verdeckte Ausschüttung setzt NICHT eine wesentliche Beteiligung oder einen beherrschenden Einfluss des Gesellschafters voraus. Sie kann auch bei geringerer Beteiligung vorliegen. Entscheidend ist, dass sich die Zuwendungen nur…
…das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Zur Frage, ob die wesentliche Beteiligung eines Geschäftsführers/Vorstandes notwendiges Betriebsvermögen darstellt, fehlt eine einheitliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…Betriebes zu entnehmen gewesen wäre, sind noch folgende Überlegungen anzustellen: Ein Betrieb "Gesellschafter-Geschäftsführer" ist erst auf Grund der wesentlichen Beteiligung möglich; wenn keine Beteiligung über 25% gehalten wird, kommt es zu keinen betrieblichen Einkünften; ein Betrieb ist nicht vorhanden, somit kann es jedoch auch…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Streit zwischen den Verfahrensparteien besteht darüber, ob hinsichtlich des beim Beschwerdeführer (in der Folge: Bf.) beschäftigten Dienstnehmers ***1*** neben dem Dienstverhältnis eine Beteiligung als stiller Gesellschafter vorliegt. Im Zuge einer beim Bf. im Jahr…
…des Vermieters eine besondere Tätigkeit hinzutrete und ein gewerbsmäßiges Vermieten vorliege, bei dem der gewerbliche Unternehmenscharakter in den Vordergrund trete und eine Verwaltungsarbeit erheblichen Umfanges bzw eine wesentliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr gegeben sei. Dass größere Vermögen auch eine intensivere und besser organisierte Verwaltung…
…sowie Beschluss 2014/13/007). Da somit dieses bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung primär zu prüfende Kriterium der Eingliederung im Fall des Gesellschafter-Geschäftsführers Dr. H. gegeben war, kam es auf weitere Kriterien (Unternehmerrisiko etc.) nicht an. Die Einkünfte des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers Dr…
…Zessionen. Sollen bei ihnen zwischen nahen Angehörigen steuerliche Folgen nicht willkürlich herbeigeführt werden können, müssen sie der Abgabenbehörde gegenüber ausreichend zum Ausdruck gebracht werden. Dies ist nur der Fall, wenn die betreffenden Vereinbarungen der Abgabenbehörde unter Schilderung der wesentlichen Punkte pro futuro bekanntgegeben werden. Auch…
…einer wesentlichen Beteiligung iSd § 31 EStG idF vor dem BBG 2011 geht die Verwaltungspraxis davon aus, dass es nicht im Belieben des Steuerpflichtigen steht zu beurteilen, hinsichtlich welchen Teiles des zu veräußernden Anteiles ein Spekulationsgeschäft gem § 30 EStG und hinsichtlich welchen Teiles eine Beteiligungsveräußerung iSd…
…Vorräten im Falle einer fiktiven Unterstellung einer § 5 EStG Gewinnermittlung ist anzumerken, dass bei einer aus unserer Sicht nicht wesentlichen Passivierung von Gehaltskosten für einen Tag, diese ergebnisneutral hinsichtlich der Gehälter der ansonsten produktiven Mitarbeiter zu aktivieren sind. Dies ist für den fiktiven Fall zu…
…wesentliche Beteiligung iSd § 22 Z 2 2. TS EStG 1988 vorliegt, eine Pflicht zur Abfuhr des DB und DZ bestehen sollte. Weiters erging an die Bf. am 2.1.2024 die Aufforderung allenfalls bestehende gesellschaftsvertragliche Sonderbestimmungen im Zusammenhang mit dem Fehlen der Weisungsgebundenheit des nicht…