…Ansicht des Bundesfinanzgerichts wäre im vorliegenden Fall ausreichend Zeit gewesen, um - wie vom Bf. erbeten - einen Termin für eine Akteneinsicht vor Ablauf der nicht verlängerbaren Einspruchsfrist zu vereinbaren. Zu Spruchpunkt II.2. (Unzulässigkeit der Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts ist gemäß Art. 133 Abs…
…Grund der Gleichbehandlung gesetzlicher und in Verordnungen festgesetzter Fristen, handelt es sich bei der in § 1 Abs. 2 ZBV 2016 festgelegten Sechsmonatsfrist eindeutig um eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist. Da der Antrag im gegenständlichen Fall am 10. Juli 2019, also nach dem 1. Juli 2019…
…dass die Fristen für gesetzliche Fälligkeitstage gemäß § 21 Abs. 1 UStG nicht verlängerbar sind, sodass es sich hier nur um Schutzbehauptungen handeln kann. Da der Beschuldigte laut Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat vom 23. Mai 2023 bestätigte: "die UVAs habe ich immer…
…12. Mai 2019 - und somit verspätet - beim Finanzamt eingelangt. Die gesetzliche Frist sei gemäß § 110 Abs 1 BAO nicht verlängerbar. b. Außerdem hätten die beantragten Versicherungen keine steuerliche Auswirkung. Versicherungsprämien und andere Sonderausgaben seien bis zu einem Höchstbetrag von 2.920,00 € jährlich abzugsfähig…
…verrechnete EUR 88,00 als "mutwilligen Arbeitsaufwand" (© Bf.) und forderte den Magistrat der Stadt Wien auf, diesen Betrag binnen einer nicht verlängerbaren Frist von 14 Tagen auf sein Konto zu überweisen. Die Ausführungen in dem 26 Seiten umfassenden Schreiben sinngemäß zusammengefasst, brachte der Bf…
"Die Unterfertigung des Gruppenantrages durch den gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften ist - im Hinblick auf die nicht verlängerbare Einbringungsfrist des Teilstriches 5 des § 9 Abs. 8 KStG 1988 (deren Lauf durch die Unterfertigung des letzten gesetzlichen Vertreters einer der betroffenen Körperschaften…
…Sie ist daher dem § 110 Abs. 1 BAO zufolge nicht verlängerbar (vgl. Ritz/Koran, aaO Rz 20ff). Der auf Aufhebung gerichtete Antrag ist daher zurückzuweisen, wenn er nicht fristgerecht eingebracht wurde (vgl. Ritz/Koran, aaO Rz 32). Da der Einkommensteuerbescheide 2012 dem steuerlichen Vertreter des…
…an und stellt fest, dass die Bf. den Tatbestand der Verletzung der Lenkerauskunftpflicht dadurch verwirklicht hat, dass sie nach Ende der gesetzlichen – und damit nicht verlängerbaren – Auskunftsfrist auf die Aufforderung zur Lenkererhebung geantwortet hat. Da die Bf. diesen Tatbestand verwirklicht hat, ist die objektive Tatseite…
…in denen das Finanzamt trotz seiner Verpflichtung zur Anbringung eines Sichtvermerkes einen solchen nicht oder ungenügend anbringe; zu denken wäre beispielsweise an Kleinbetragsrechnungen, die keinen Leistungsempfänger nennen. Eine nicht verlängerbare Einreichfrist für die Originalbelege in allen Fällen schließe Missbrauchsfälle durch Mehrfachverwendung von Belegen jedenfalls weitestgehend…
…diese nicht verlängerbar. Unter einem Ereignis ist in den meisten Fällen ein Vorgang in der Außenwelt zu verstehen (z.B. Naturereignis, Krankheit,...). Ebenso ist darunter aber ein psychischer Vorgang (vergessen, verschreiben, irren, ...) zu subsumieren. Als unvorhergesehen ist ein Ereignis dann zu beurteilen, wenn damit nicht…
… 110 Abs. 1 BAO können gesetzlich festgesetzte Fristen, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, nicht geändert werden. § 201 BAO enthält keine derartige Bestimmung, weshalb die genannten Fristen auch nicht verlängerbar sind. Dementsprechend kann auch durch das sogenannte "Stillhalteabkommen" keine Verlängerung der in § 201 BAO normierten…
…Finanzamt aus, es sich handle sich um eine nicht verlängerbare Fallfrist, die eine Ausschlussfrist sei. Eine rechtzeitige Antragstellung setze voraus, dass der Antrag ordnungsgemäß dem Portal übermittelt werde und die Einbringung eines mangelhaften Antrages die Antragsfrist nicht hemme. Im Vorlageantrag führte die Bf. u.a…
…vielmehr wegen der Unzulässigkeit des Antrags aufgrund der mangelhaften Unterfertigung. Wie im Zurückweisungsbescheid vom 10.01.2023 näher ausgeführt, ist die Unterfertigung des Gruppenantrages durch den gesetzlichen Vertreter des Gruppenträgers und aller einzubeziehenden inländischen Körperschaften - im Hinblick auf die nicht verlängerbare Einbringungsfrist des § 9 Abs…
…VwGH 31.08.2016, Ra 2014/17/0032). Bei der Frist des § 2 Abs. 2 Wiener Parkometergesetz 2006 handelt es sich um eine gesetzliche und daher nicht verlängerbare Frist (VwGH 14.12.1988, 88/02/0156, VwGH 16.10.1991, 91/03/0178). Der Auskunftspflicht…
…Darüber hinaus wird angemerkt, dass die in der E-Mail angeführten Gründe für die behauptete Rechtzeitigkeit der Beschwerde nicht zum Erfolg geführt hätten, da die Beschwerdefrist gem. § 150 Abs. 2 als Fallfrist nicht verlängerbar ist und die behauptete Ortsabwesenheit keinen Rechtfertigungsgrund darstellt. Demnach endete die…
…Ausnahmen von der Grundregel des § 214 Abs 1 [Rz 19]. Daraus ergibt sich jedoch, dass der Gesetzgeber ein allfälliges Antragsrecht mit drei Monaten (nicht verlängerbar) befristet. Es wäre daher Aufgabe des Beschuldigten gewesen zu prüfen, ob seine behauptete Verrechnungsweisung (ein Beleg dafür wurde erst nach…
…der den gemäß § 278 […] aufgehobenen Bescheid ersetzt") daher nicht entgegen, wenn dieser Bescheid binnen einem Jahr ab Bekanntgabe des vorliegenden aufhebenden Beschlusses ergeht. Diese Jahresfrist ist eine gesetzliche Frist im Sinne des § 110 Abs. 1 BAO und daher nicht verlängerbar (vgl. auch Ritz/Koran…
…und Z 2 (Festsetzung auf Antrag spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe) BAO wie auch nach § 201 Abs. 3 Z 1 (zwingende Festsetzung bei Antrag binnen eines Monats ab Bekanntgabe) nicht erfüllt sind. Diese gesetzlichen Antrags- bzw. Fallfristen sind nicht verlängerbar (vgl. in Ritz, BAO-Kommentar…
… 57 AsylG nicht erteilt. Es wurde Ihnen der Aufenthaltstitel "Aufenthaltsberechtigung plus" gemäß § 55 Absatz 1 AsylG erteilt. Gemäß § 58 Absatz 12 des AsylG ist dieser Aufenthaltstitel befristet und ein Zweckwechsel ist nicht möglich. Gemäß §§ 55 und 56 AsylG ist dieser Aufenthaltstitel nicht verlängerbar. Sie verfügen…
…und Z 2 (Festsetzung auf Antrag spätestens ein Jahr ab Bekanntgabe) BAO wie auch nach § 201 Abs. 3 Z 1 (zwingende Festsetzung bei Antrag binnen eines Monats ab Bekanntgabe) nicht erfüllt sind. Diese gesetzlichen Antrags- bzw. Fallfristen sind nicht verlängerbar (vgl. in Ritz, BAO-Kommentar…