…ordnungsmäßige Buchführung iSd § 131 BAO zugrunde liegen, ergab sich für das Finanzamt erst aus der in den Jahren 2001 und 2002 bzw. 2010 vorgenommenen abgabenbehördlichen Außenprüfung. Gem. § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, soweit sie diese nicht…
…der umfangreichen abgabenbehördlichen Prüfung noch durch die von der Bf erstatteten Vorbringen bzw Zeugeneinvernahmen im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 29.5.2026 entkräftet werden, da zu keinem Zeitpunkt die nicht ordnungsmäßige Buchführung (zB das Nichtverbuchen von WEKen, die fehlenden Umsätze aus den unzureichenden Grundaufzeichnungen…
…Prüfer (ABNr. 13) argumentierte die Versagung des Verlustvortrages im Jahr 2010 lediglich damit, dass bei einer Erlöshinzuschätzung von € 18.000 brutto nicht von einer ordnungsmäßigen Buchführung ausgegangen werden könne. 11. Wenn das Finanzamt nunmehr im Vorlagebericht - den vorliegenden Akten widersprechend - behauptet, der Zuschätzungsbetrag von…
…Buchhaltung der Bf. formelle und materielle Mängel der Aufzeichnungen, d.h. eine nicht ordnungsmäßige Buchführung iSd § 131 BAO zugrunde liegen, ergab sich für das Finanzamt erst aus der in den Jahren 2007 und 2008 vorgenommenen abgabenbehördlichen Außenprüfung (siehe insbesondere die zahlreichen mangelhaften Aufzeichnungen lt. Pkt…
…denen eine nicht ordnungsmäßige Buchführung abzuleiten sei, weshalb sie zur Begründung der Verfahrenswiederaufnahme tauglich seien, so ist ihr entgegenzuhalten, dass die auf § 162 BAO gestützte Nichtanerkennung abgesetzter Beträge zwar zu verminderten Verlustabzügen in den Folgejahren führen kann, sich daraus jedoch keine "nicht ordnungsmäßige Buchführung" im…
… | | | - | wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und | - | soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. | Die Höhe des Verlustes ist nach den §§ 4 bis 14 zu ermitteln…
…dass eine formell ordnungsmäßige Buchführung nicht Voraussetzung für eine Vortragsfähigkeit von Verlusten ist. Der Verlustabzug ist zulässig, wenn der Verlust - allenfalls nach Korrektur der Buchführung durch den Abgabepflichtigen oder auf Grund einer Betriebsprüfung - seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist…
…dass eine formell ordnungsmäßige Buchführung nicht Voraussetzung für eine Vortragsfähigkeit von Verlusten ist. Der Verlustabzug ist zulässig, wenn der Verlust - allenfalls nach Korrektur der Buchführung durch den Abgabepflichtigen oder auf Grund einer Betriebsprüfung - seiner Höhe nach errechnet werden kann und das Ergebnis auch überprüfbar ist…
…1988 sind die unternehmensrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung auch für das Steuerrecht maßgebend. Aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung und dem durchgeführten gerichtlichen Strafverfahren bestehen keine Zweifel daran, dass die Gemeinschuldnerin in den Streitjahren ihren Verpflichtungen nach § 190 UGB und § 5 EStG 1988 nicht ausreichend nachgekommen ist…
…Dies gilt nur, - wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung oder bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ermittelt worden sind und - soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Die Höhe…
…der abgabenbehördlichen Prüfung sei von der Pauschalierung auf eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung übergegangen worden. Es sei eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellt und dem Finanzamt vorgelegt worden. Da somit eine ordnungsmäßige Buchführung vorliege, werde ein Sicherheitszuschlag von 5% als erhebliche Härte angesehen. Es werde beantragt…
…vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden (Verlustrücktrag). Soweit ein Abzug im Rahmen der Veranlagung 2019 nicht möglich ist, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Veranlagung 2018 erfolgen. Voraussetzung ist, dass die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung oder bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß …
…in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind (Verlustabzug). Dies gilt nur, - wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und - soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Der Verlustabzug steht dem Steuerpflichtigen zu, der den Verlust erwirtschaftet hat…
…Friseurgewerbe widerspreche ebenso der Lebenserfahrung. Aus diesen Gründen sei die vorgelegte Quotenberechnung für die Abgabenbehörde unvollständig. Bezüglich der Buchführung seien von der Partei für die haftungsgegenständlichen Jahre keine Jahresabschlüsse vorgelegt worden. Solche wären auch im Insolvenzakt und im Firmenbuch nicht auffindbar. In den einzelnen Abgabenverfahren…
…Dies gilt nur, wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung oder bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ermittelt worden sind und soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Die Höhe…
…Sonderausgaben abzuziehen, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind (Verlustabzug). Dies gilt nur, wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Die Höhe des Verlustes ist nach den §§ 4…
…vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen abgezogen werden (Verlustrücktrag). Soweit ein Abzug im Rahmen der Veranlagung 2019 nicht möglich ist, kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Veranlagung 2018 erfolgen. Dabei gilt: - Die Verluste müssen durch ordnungsmäßige Buchführung oder bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß …
…gilt nur, wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung oder bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG ermitteln, durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ermittelt worden sind und soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. (18) Gemäß §…
…Dies gilt nur, - wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung oder bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 ermitteln, durch ordnungsgemäße Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, ermittelt worden sind und - soweit die Verluste nicht bereits bei der Veranlagung für die vorangegangenen Kalenderjahre berücksichtigt wurden. Die Höhe…
…die nicht der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Einkünfte überstiegen hat. “ Nach § 18 (6) EStG sind „als Sonderausgaben auch Verluste abzuziehen, die in einem vorangegangenen Jahr entstanden sind (Verlustabzug). Dies gilt nur,— wenn die Verluste durch ordnungsmäßige Buchführung ermittelt worden sind und - soweit die Verluste nicht bereits…