…nicht nur zivilrechtlich sondern auch abgabenrechtlich aufgelöst und beendet worden ist und damit ihre Eignung als Bescheidadressat verloren gegangen ist. Bescheide über die Feststellung von Einkünften dieser Personenvereinigung (Miteigentumsgemeinschaft) für die Jahre 2002 und 2003 hatten daher nicht mehr an diese, nicht mehr bestehende Personenvereinigung…
…macht den Bescheid nicht unwirksam. So ist es nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht schädlich, wenn im Adressfeld neben den Personen, denen Einkünfte zugeflossen sind bzw. hinsichtlich derer ausgesprochen wird, dass eine Feststellung unterbleibt, auch die nicht mehr bestehende Personenvereinigung angeführt wird (siehe dazu VwGH…
…daher nicht (mehr) abgabenverfahrensrechtlich parteifähige Personenenvereinigung anzusehen ist. Auch die Bezeichnung der Steuernummer in der zentrales EDV ("nunmehrFirmenwortlautExGeschäftsherrin (ehemalsFirmenwortlaut) & Stille") deutet auf dasselbe hin. Der (vermeintliche) Vorlageantrag vom 9.5.2019 ist daher für die nicht (mehr) bestehende und daher nicht (mehr) abgabenverfahrensrechtlich parteifähige Personenvereinigung…
…Gegenstand der Feststellung beteiligt waren. Es ist unzulässig, den Bescheid an eine Gemeinschaft zu richten, die nicht mehr besteht (vgl. VwGH 21. April 2016, 2013/15/0278). Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen (vgl. VwGH 26…
…Die ABC**** GmbH & Co KG ist damit noch nicht beendet. Es handelt es sich bei der ABC**** GmbH & Co KG daher trotz Löschung im Firmenbuch um die identische, weiterhin parteifähige Gesellschaft. Es kommen somit die Regelungen über bestehende Personenvereinigungen (Personengesellschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zur Anwendung…
…die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (vgl. VwGH 27.8.2002, 99/14/0298). Werden Bescheide an rechtlich nicht mehr existente Gesellschaften gerichtet, wie etwa eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft der Miteigentümer, gehen die Bescheide ins Leere (siehe dazu Ritz, Kommentar zur BAO 5 , …
…RV/7101175/2014) führte das Bundesfinanzgericht aus, dass eine Miteigentümergemeinschaft durch die Veräußerung und die grundbücherliche Übertragung der bis dahin im Miteigentum stehenden Liegenschaft beendet wird. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen. Es steht damit fest…
…sei denn, die genannten Beteiligten waren im Zeitpunkt der Zustellung nicht rechtsfähig oder handlungsfähig. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet er keine Rechtswirkungen. Daran hat sich auch durch die Einführung des § 191 Abs 5 nichts geändert (VwGH 24. 9…
…somit noch Abwicklungsbedarf. Die X-GmbHCoKG ist damit noch nicht beendet. Es handelt es sich bei der X-GmbHCoKG daher trotz Löschung im Firmenbuch um die identische, weiterhin parteifähige Gesellschaft. Es kommen somit die Regelungen über bestehende Personenvereinigungen (Personengesellschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zur Anwendung, zB …
…zur Feststellung der Einkünfte der Vermietungsgemeinschaft für das Jahr 2005 erging am 05.12.2011 eine als Feststellungsbescheid intendierte Erledigung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung € 0,- aufgrund von Liebhaberei). Diese Erledigung war an die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bestehende Miteigentumsgemeinschaft "***1***, z.H…
…entgegen. Ist die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gem § 191 Abs 2 BAO an diejenigen namentlich zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende und somit…
… 185 Abs. 2 HGB wird die stille Gesellschaft beispielsweise durch die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters aufgelöst. Ebenso ein Auflösungsgrund ist die Kündigung durch die atypisch stillen beteiligten Gesellschafter. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende Gemeinschaft gerichtet, so entfaltet dieser…
…entgegen. Ist die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) in dem Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat der Bescheid gem. § 191 Abs 2 BAO an diejenigen namentlich zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Wird ein Feststellungsbescheid an eine nicht mehr bestehende und somit…
…aus der Geschäftsherrin und allen an ihr still beteiligten Gesellschaftern bestehenden - Personenmehrheit können im Firmenbuch eingetragen werden. Eine nicht im Firmenbuch eingetragene Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit wird in dem Zeitpunkt beendigt, in welchem die gemeinsame Erzielung von betrieblichen Einkünften endet (=keine Mitunternehmerschaft mehr vorliegt)…
…8) Vertretungsbefugnisse nach den vorstehenden Absätzen bleiben auch für ausgeschiedene Gesellschafter (Mitglieder) von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit hinsichtlich der vor dem Ausscheiden gelegene Zeiträume und Zeitpunkte betreffenden Maßnahmen bestehen, solange dem nicht von Seiten des ausgeschiedenen Gesellschafters (Mitglieds) oder der vertretungsbefugten Person widersprochen wird…
…Mitglieds) in die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) nicht berührt. (6) In den Fällen des § 19 Abs. 2 sind die Abs. 1, 2 und 4 auf die zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften…
…8) Vertretungsbefugnisse nach den vorstehenden Absätzen bleiben auch für ausgeschiedene Gesellschafter (Mitglieder) von Personenvereinigungen (Personengemeinschaften) ohne eigene Rechtspersönlichkeit hinsichtlich der vor dem Ausscheiden gelegene Zeiträume und Zeitpunkte betreffenden Maßnahmen bestehen, solange dem nicht von Seiten des ausgeschiedenen Gesellschafters (Mitglieds) oder der vertretungsbefugten Person widersprochen wird…
…sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) oder der vertretungsbefugten Person dagegen Widerspruch erhoben wird. Die objektiven Tatbestandsmerkmale des in § 51…
…sinngemäß anzuwenden. Die bei Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) bestehende Vertretungsbefugnis bleibt, sofern dem nicht andere Rechtsvorschriften entgegenstehen, insoweit und solange aufrecht, als nicht von einem der zuletzt beteiligt gewesenen Gesellschafter (Mitglieder) oder der vertretungsbefugten Person dagegen Widerspruch erhoben wird. Die objektiven Tatbestandsmerkmale des in § 51…
…betraglich nicht beschränkt waren. Gemäß § 4 Abs 2 und 3 LVO hat die Prüfung der Einkunftsquelleneigenschaft zuerst auf Ebene der Personenvereinigung und danach gesondert beim einzelnen Gesellschafter zu erfolgen. Ergibt bereits die Prüfung auf Gesellschaftsebene Liebhaberei, ist eine weitere Prüfung des voraussichtlichen Beteiligungsergebnisses nur mehr…