…sich um nichtabzugsfähige Kosten der Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988) oder um Krankheitskosten gemäß § 34 EStG 1988 handelt. Rechtliche Würdigung: Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…Lebensführung dienen (zB Persönlichkeitsentwicklung ohne konkreten beruflichen Bezug), nicht abzugsfähig, und zwar auch dann nicht, wenn derartige Kenntnisse für die ausgeübte Tätigkeit verwendet werden können oder von Nutzen sind (VwGH 26.07.2007, 2006/15/0065). Die Dienstfreistellung vermag die private Mitveranlassung der getätigten Aufwendungen…
…gegenständlichen Seminar um "Bildungsmaßnahmen" allgemeinen Interesses handelte, eine Aufteilung in berufliche und private Lebensführung nicht möglich war, kam das Bundesfinanzgericht zum Schluss, dass die Aufwendungen für den "Wohlstandslehrgang" der Firma E. als Umschulungskosten nicht abzugsfähig waren. In der mündlichen Verhandlung führte auch die Bf. aus…
…Kosten für Familienheimfahrten und Fahrten von der Unterkunft zur Baustelle nur bis zum Betrag des höchsten Pendlerpauschales, somit monatlich Euro 306,00, als Werbungskosten steuerlich absetzbar seien. Die diesen Betrag übersteigenden Kosten würden nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung darstellen. Hinsichtlich der Baustellen in ***Baustelle…
…Erwerbes der Eigentumswohnung, jeweils anteilig für die Leerstehungszeiten, geltend gemacht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26. April 2022 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Aufwendungen für auch nur gelegentlich genutzte Zweitwohnungen sind - sofern keine betrieblich/beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt - als nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung…
…auszuführen: Kosten der doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten sind grundsätzlich gemäß § 20 Abs. 1 Zif. 2 lit. a EStG 1988 nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. Liegt der Familienwohnsitz des StPfl (iSd § 4 der PendlerVO) außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, können die unvermeidbaren (Mehr)Aufwendungen für…
…privater Bedürfnisse dienen, sind als nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung zu behandeln. Entscheidend ist nicht die konkrete tatsächliche, sondern die typischerweise zu vermutende Nutzung (VwGH 19.7.2000, 94/13/0145). Zu diesen Wirtschaftsgütern zählen unter anderem Videokameras; Videorekorder, Digitalkameras und sämtliche damit verbundene Aufwendungen…
…die Aufwendungen in gleicher Weise mit der Einkunftserzielung wie mit der privaten Lebensführung in Zusammenhang stehen gelangt man im gegenständlichen Fall unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des VwGH (24.9.2002, 99/14/0006) zum Ergebnis, dass die Aufwendungen nicht abzugsfähig sind. Darin führt der VwGH…
…Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben sei. Mit Eingabe vom 10. Juni 2022 wurde Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2021 eingereicht. Begründend wurde ausgeführt, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen für den Erwerb des PKW-Führerscheines der…
…zum Ansatz gebrachten Aufwendungen für Familienheimfahrten (KZ 300) und doppelte Haushaltsführung (KZ 723) seien daher als Werbungskosten nicht anzuerkennen. Ausgaben eines Berufsbezeichnung, welcher Sonderklassegebühren erhalte, für die Bewirtung seiner beim Arbeitsplatz_1 angestellten Mitarbeiter seien gemäß § 20 EStG der privaten Lebensführung zuzurechnen und nicht abzugsfähig…
…Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und dadurch Aufwendungen der Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen kann, was unsachlich gegenüber jenen Steuerpflichtigen wäre, die eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Verbindung zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten nicht ermöglicht, und die derartige Aufwendungen aus ihrem bereits versteuerten…
…aus der hervorgeht, ob Ersätze geleistet wurden. Bei den Kosten des Motorschadens (plötzliches Dröhnen im Motorraum) handelt es sich um eine reine Verschleißerscheinung des Fahrzeuges (Baujahr 2008) und damit um nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung.“ Die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Autoreparatur blieb…
…Bei den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Betriebs- und Geschäftsausstattung handelt es sich im Wesentlichen um Rechnungen und Wirtschaftsgüter, die der privaten Lebensführung des Beschuldigten zuzurechnen sind. Dies deshalb, weil auf Rechnungen als Liefer- /Rechnungsadresse die Privatadresse des Beschuldigten angeführt wurde, Wirtschaftsgüter von der Betriebsprüfung im…
…des anzuwendenden Aufteilungsverbotes die hiermit verbundenen Aufwendungen (Fahrtkosten zum Austragungsort) zu keinen Werbungskosten führen. Eine sportliche Betätigung ist der privaten Lebensführung des Beschwerdeführers zuzurechnen; die hiermit verbundenen Fahrtkosten stellen nichtabzugsfähige Aufwendungen iSd § 20 EStG dar. 5.c) Reisediäten (Tagesgelder): Der Beschwerdeführer begehrt Verpflegungsmehraufwendungen für seine…
…im Speziellen darauf zu untersuchen, ob nicht hinter einer nach außen vorgegebenen Leistungsbeziehung in Wahrheit eine familienhafte Veranlassung besteht. Entspricht die Vertragsgestaltung nicht fremdüblichen Gegebenheiten, so sind die mit der Nutzung im Zusammenhang stehenden Aufwendungen nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Lebensführung. In diesem Fall liegt…
…für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung darstellen. Werden wie im Beschwerdefall einzelne Räume eines Gebäudes unternehmerisch und andere Räume für eigene Wohnzwecke genutzt, richtet sich die Ermittlung des zu nicht abziehbaren Aufwendungen führenden Anteils grundsätzlich nach der anteiligen Nutzfläche…
…Bei Aufwendungen, die auch in den Kreis der privaten Lebensführung fallen, muss ein strenger Maßstab angelegt werden (VwGH 22. Dezember 2004, 2002/15/0011). Nach Jakom/Vock, EStG, 2017, § 20 Rz.17, hat die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen nach objektiven Kriterien…
…Dachgeschoß selbstverständlich privat genutzt, obwohl sie vom Mietvertrag als betrieblich genutzt erfasst sind. Die betrieblichen Besprechungen, die fallweise in der Privatwohnung stattfinden, haben lediglich untergeordnete Bedeutung und diese – sporadisch stattfindende – betriebliche Nutzung unterliegt dem Aufteilungsverbot. Die Abgrenzung der abzugsfähigen von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen hat…
…es sich um nicht abzugsfähige Aufwendungen der privaten Liebensführung handle. Bezüglich der unter der Kennzahl 458 als Sonderausgaben („Kirchenbeitrag“) geltend gemachten Aufwendungen führte das Finanzamt aus, nach dem vorgelegten Beleg handle es sich nicht um eine gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft, der geltend gemachte Betrag…
…Gegensatz zur privaten Veranlassung. Kosten der Lebensführung sind nicht abzugsfähig (§ 20 Abs 1 Z 1 und § 20 Abs 1 Z 2 lit a; VwGH 27.1.2011, 2010/15/0197; VwGH 24.6.2004, 2001/15/0184 zu Stressbewältigungskursen); auch wenn sie der Förderung des…