…lautet: Das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit. Die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sind von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen; gleiches gilt für deren Ehegatten und minderjährige Kinder…
…1981 betreffend das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse ist das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse von der Verpflichtung zur Entrichtung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen befreit und sind die Bediensteten des Instituts, die nicht österreichische Staatsbürger sind, von den Leistungen aus dem Familienlastenausgleich ausgeschlossen…
…100/2005 idF BGBl. I Nr 87/2012, rechtmäßig in Österreich aufhalten. (2) Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach § 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 rechtmäßig in Österreich aufhalten. (3) Abweichend von Abs…
…die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unter näher geregelten Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe. Nach § 3 Abs 1 FLAG haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG…
…November 2012 wegen Feststellung der Abstammung nicht Folge gegeben wurde. Ein Bescheid des Landes Steiermark vom 19. April 2013, wonach das Kind die österreichische ‚Staatsbürgerschaft (bis dahin) nie besessen hat. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid hat das Finanzamt den Antrag der Beschwerdeführerin hinsichtlich des im…
…Verwaltungsgerichtes Wien begegnet und korrespondierend damit die Legalität des Aufenthaltes ihres Sohnes ausgesprochen worden. In der Folge erließ das Finanzamt am 03.12.2019 eine die Beschwerde der Bf. abweisende Beschwerdevorentscheidung (BVE) nachstehenden Inhaltes: " Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs…
…die nicht Österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl. Nr. 100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Weiters ist zu beachten, dass seit dem 1. Mai 2004, mit dem Beitritt Polens zur EU, auf polnische Staatsbürger die…
…im Sinne des Abs. 1 gilt auch im Bereich der Amtssitzabkommen sowie Privilegienabkommen, soweit diese für Angestellte internationaler Einrichtungen und haushaltszugehörige Familienmitglieder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft einen Leistungsausschluss aus dem Familienlastenausgleich vorsehen." 2. Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (Quelle: Erlass BMWFJ 3.9.2010, BMWFJ-510104/0001…
…von ***5*** von ***9*** auf ***6*** zu ändern. Diesbezüglich müsse das zuständige serbische Gericht entscheiden. Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 8.7.2021 wies das Finanzamt die Beschwerde vom 6.4.2021 als unbegründet ab: Für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, besteht gemäß § 3 Abs…
…betreffend Mutter, Tochter und Vater durchgeführt wurden, wies das Finanzamt mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.7.2016 die Beschwerde als unbegründet ab: Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürgerinnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8…
…FLAG 1967 und § 33 Abs. 3 EStG 1988 zurück und begründete dies so: Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürgerinnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…und April 2012 bis Juli 2012 am 19. Juli 2013 ab. Begründend wurde auf § 3 Abs. 1 FLAG 1967 verwiesen und dass für Kinder, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen seien, nach § 3 Abs. 2 FLAG 1967 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe, wenn sie sich nach §…
…der Untersuchte voraussichtlich nicht dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und die Anerkennung ab Manifestation erfolge. Der Bf. erhob mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2013 (Eingang: 29. Oktober) gegen den Abweisungsbescheid Berufung. Begründend führte er aus, dass für nicht österreichische StaatsbürgerInnen gemäß …
…im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 3 (1) FLAG 1967: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und…
…als auch das Kind über den Asylstatus verfügen. Dieser muss durch Vorlage positiver Asylbescheide dokumentiert werden. Gemäß § 3 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG 1967) haben Personen, die nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und…
…Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 3 Abs 1 FLAG 1967 sieht vor: "Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§…
…einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder. § 3 FLAG 1967 lautet auszugsweise: "§ 3. (1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…
…dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen oder einer Einrichtung mit gleichartigen Funktionen ausgeschlossen, sofern diese Personen nicht österreichische Staatsbürger noch Staatenlose mit Wohnsitz in Österreich sind." Der Grund für den Ausschluss von den angesprochenen Sozialleistungen liegt darin, dass der vom Abkommen erfassten Personengruppe diverse Privilegien zukommen so…
…die durch den Anwendungsvorrang dieser Bestimmung verdrängten Bestimmungen des § 3 Abs 1 und 2 FLAG 1967 mit den dort genannten besonderen Voraussetzungen für Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, keine Anwendung (vgl etwa auch VwGH 27.9.2012, 2012/16/0066). Inhaltlich gleichartige Bestimmungen in…
…13.3.2013 wird für den Zeitraum ab Februar 2013 abgewiesen. Begründend wird ausgeführt, dass gem § 3 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 Personen, die nicht Österreichische Staatsbürgerinnen sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten.…