…die Investitionsabgeltung festgeschrieben. Die Tatsachen somit, die für die abgabenrechtliche Beurteilung des Abzuges der AfA notwendig sind, wurden der belangten Behörde damit jedenfalls im wesentlichen Umfang in diesem Moment offengelegt. Dies erhellt ja auch aus dem "AfA iO" - Vermerk im elektronischen Akt, der wohl bei…
…oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über…
…sowie des Geschäftsführers adressiert war, wurde von der Post mit dem Vermerk „verzogen“ rückgemittelt. Im Zentralen Melderegister waren zum Entscheidungszeitpunkt keine Meldedaten des letztausgewiesenen Geschäftsführers der Bf. vorhanden. Beweiswürdigung Dieser Sachverhalt gründet sich auf die im Akt einliegenden Urkunden, die Erhebungen des Bundesfinanzgerichtes sowie auf…
…wie das im Beschwerdefall der Fall war, besteht (Vgl. dazu auch Punkt III.3.3.). Der Bf. hätte daher weder die Umsatzsteuer noch die Vorsteuern für den landwirtschaftlichen Betrieb in die Umsatzsteuererklärung 2007 aufnehmen dürfen. 3.3. Wiederaufnahme – neue Tatsachen und Ermessen 3.3.1…
…Neuer Steuerberater ist die Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand GmbH, vertreten durch Hr. Dr. X.. Am 24.02.2016 kam es zu einer Akteneinsicht des neuen Steuerberaters. Dabei wurde eine Stellungnahme zu den Feststellungen angekündigt, die am 08.03.2016 beim Finanzamt eintraf und keinerlei neue Tatsachen…
…den von der Sachbearbeiterin auf der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2009 angebrachten Vermerk sowie durch die Tatsache, dass auch das Formular E 1c für 2009 elektronisch unterstützt verfasst wurde. Hinzu tritt, dass es im Jahr 2009 zahlreiche Abklärungen der zuständigen Bearbeiter/innen des Finanzamtes gab…
…gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 hätte handeln sollen, keine neue Tatsache oder/und neues Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO dar. Auf dem Umstand, dass es sich bei einem Bachelor- und einem Masterstudium nicht um ein Studium gemäß § 2 Abs…
…keine Leistung erbracht hätte, aber Rechnungen ausgestellt hat, und somit die Kenntnis der Umstände (selbst wenn man das Vorliegen neu hervorgekommener Tatsachen bejahen würde) nicht einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte, was allerdings eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme darstellen würde. (Eine allfällige Rechnungsberichtigung…
…aber bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Beschwerdeverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen…
…des Umstands, dass auch der Wiederaufnahmebescheid mit der Begründung, allfällige neue Tatsachen oder Beweismittel seien nicht geeignet, einen im Spruch anderslautenden Einkommensteuerbescheid herbeizuführen (§ 303 Abs 1 letzter Satzteil BAO), bekämpft werden kann, ist im Wege eines Mängelbehebungsverfahrens nach § 85 Abs 2 BAO (unter Rechtsbelehrung gemäß §…
…dass auch bei etwaigem Vermerk im Grundbuchsauszug vom 20.11.2012 zur Adresse der Person mit gleichem Namen wie der Bw in C, Nr. 28 mit gefestigtem Datum vor Erstellung des Grundbuchsauszugs vom 20.11.2012 die bestehende Tatsache der Personenidentität nicht als nachgewiesen zu…
…Verwaltungsgerichtes abzuändern ist, die Änderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes in jede Richtung besteht. Das Verwaltungsgericht ist im Anwendungsbereich der BAO somit nicht an das Beschwerdebegehren gebunden. Es darf auch zu Lasten des Beschwerdeführers verbösernde Entscheidungen treffen und hat auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die ihm zur…
…Jahr ist aktenkundig) gab Anlass, die Ansässigkeit im Rahmen der Betriebsprüfung von amtswegen zu hinterfragen. Erst das vorgelegte Schreiben des Finanzamtes Nürnberg-Süd vom 02.10.2014, wonach die Ansässigkeit der Bf. in Österreich grundsätzlich bestätigt wurde, führte zu der die Wiederaufnahme auslösenden neuen Tatsache …
…Das Verwaltungsgericht ist im Anwendungsbereich der BAO somit nicht an das Beschwerdebegehren gebunden. Es darf auch zu Lasten des Beschwerdeführers verbösernde Entscheidungen treffen und hat auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die ihm zur Kenntnis gelangen, Bedacht zu nehmen. 2.) Aufwendungen im Zusammenhang mit den…
…Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…Akten (Abs. 1 bzw. bezüglich Maßnahmenbeschwerden oder Säumnisbeschwerden auf Verlangen des Verwaltungsgerichtes) unterlässt, kann das Verwaltungsgericht nach erfolgloser Aufforderung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist auf Grund der Behauptungen des Beschwerdeführers erkennen. § 270 BAO lautet: § 270. Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde im…
…aber bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Beschwerdeverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen…
…49 Sachverhalt 49 Beweiswürdigung 52 Rechtsgrundlagen 53 Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer: Neue Tatsachen oder Beweismittel 61 Sachbescheide (Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer) 62 Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer: Im Spruch anders lautende Bescheide 74 Haftung für Kapitalertragsteuer 74 Nichtzulassung der Revision 74  …