…BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist." (Rn 23) Gestützt auf diese Grundsatzentscheidung sind mittlerweile zwei zurückweisende Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes ergangen (VwGH 29.3.2017, Ro 2016/15…
…lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (vgl. VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058; VwGH 29.03.2017, Ro…
…gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…
…der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid…
…schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wieder aufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" bezieht sich damit auf den Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist…
…einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich…
…ein abgeschlossenes Verfahren gemäß § 303 (1) BAO ausschließlich wiederaufgenommen werden, wenn „ a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war…
…die Beteiligung an der *Name1 GmbH & Mitges.* im Veranlagungsjahr 2014 nicht mehr vorhanden war und ist somit jedenfalls ein Wiederaufnahmegrund gegeben. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" bezieht sich damit auf den Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres (vgl…
…lineare Methode" bzw. nach Vornahme weiterer Ermittlungen im Rahmen der behördlichen Ermittlungspflicht) hätte das Finanzamt entsprechende Abgabenfestsetzungen initiieren können. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt…
…sind oa. Rechtsausführungen entgegen zu halten, wonach das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist. Bei der streitgegenständlichen Außenprüfung über den Zeitraum 2004 bis 2006 war die Angemessenheit der Gewinnaufteilung das Hauptthema, wobei dabei zu prüfen war, welche Beiträge von…
…der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können. Das "Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln" im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO bezieht sich damit auf…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…bewertet. Wir beantragen nun die Wiederaufnahme des Einheitswertbescheides zum 1. Jänner 2008 aufgrund der nachstehend angeführten – neu hervorgekommenen – Tatsache. In der Beilage überreichen wir ihnen eine Stellungnahme des „Landwirtschaftlichen Bezirksreferates" aus der eindeutig hervorgeht, dass der Betrieb von A und Miteigentümer zur Gänze als Landwirtschaft…
Die Wiederaufnahme erfolgte hier also nicht aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel, sondern dient diese hier nur dazu, die Folgen einer seinerzeitigen von der Finanzbehörde nun als unzutreffend betrachteten rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen. Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2013, 2014 und 2015 resultieren…
…abgewiesen, dass gemäß § 303 Abs. 1 lit. b iVm Abs. 2 lit b BAO das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei. Umstände, die dem Antragsteller schon im abgeschlossenen Verfahren bekannt waren, würden daher nicht ausreichen (vgl. VwGH 29.03.2017…
…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…
…vom 29.07.2010, 2006/15/0006 und vom 29.09.2010, 2007/13/0054) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln nur aus der Sicht der jeweiligen Verfahren derart zu beurteilen, dass es darauf ankommt, ob der Abgabenbehörde im wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so…
…von einem bestimmten Sachverhalt wisse, eine andere nach der Geschäftsverteilung zuständige Stelle hiervon aber keine Kenntnis gehabt habe, so könne sich die durch die zuletzt genannte Stelle tätig werdende Behörde nicht auf den Tatbestand des „Neuhervorkommens“ stützen, (vgl etwa VwGH 29.3.1965, 1335/65…
…weiterreichende Ermittlungen unterlassen habe, entgegen zuhalten, dass nach der Verwaltungspraxis das „Neuhervorkommen“ immer aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens des entscheidenden Organs der Behörde und nicht aus dem der Behörde selbst zu beurteilen ist. Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass die Infostelle des…
…die dort angeführte Judikatur). Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (zB VwGH 29.9.2004, 2001/13/0135) ist das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 BAO aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen und bezieht sich damit auf den behördlichen…