…ist „neu hervorgekommen“ (nova reperta), wenn sie schon vor Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren zuletzt abschließenden Bescheides (hier: vom 5. Juni 2009) bestanden hat, aber erst nach diesem Zeitpunkt bekannt wird. Erst nach Erlassung des das wieder aufzunehmende Verfahren zuletzt abschließenden Bescheides entstandene Tatsachen…
…zum Zeitpunkt der Erlassung des bisherigen Bescheides bereits existente Tatsachen, die danach „neu hervorkommen“) Wiederaufnahmsgründe sein können, nicht aber „nova producta“ (d.h. nach dem Zeitpunkt der Erlassung des bisherigen Bescheides „neu entstandene“ Tatsachen), - und dass das Neuhervorkommen (soweit es auf den Kenntnisstand der Abgabenbehörde…
…der "neu hervorgekommenen Tatsachen" und "neu hervorgekommenen Beweismitteln" zwei eigenständig nebeneinander stehende Wiederaufnahmegründe festgelegt hat, impliziert, dass aus der sich aus dem Sachbescheid ergebenden Änderung der Bemessungsgrundlagen (hier: höhere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) nicht automatisch eine aus dem Wiederaufnahmegrund des Beweismittels ableitbare neu entstandene Tatsachen…
…ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch daran, dass es sich bei den vorgebrachten Umständen um keine neu hervorgekommenen, sondern um neu entstandene Tatsachen handelt. 4.4. Aus den genannten Gründen konnte der Beschwerde gegen die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages kein…
…ins Treffen geführte Unrichtigkeit der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer scheitert als Wiederaufnahmegrund auch daran, dass es sich bei den vorgebrachten Umständen um keine neu hervorgekommenen, sondern um neu entstandene Tatsachen handelt. 4.4. Aus den genannten Gründen konnte der Beschwerde gegen die Abweisung des Wiederaufnahmeantrages kein…
…entstandene Tatsachen oder Beweismittel (sog "nova producta") keine tauglichen Wiederaufnahmegründe (zB VwGH 22.11.2006, 2005/15/0173). Neu entstandene Beweismittel können jedoch auch dann eine Wiederaufnahme des Verfahrens ermöglichen, wenn sie sich auf alte - dh nicht erst nach Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens entstandene - Tatsachen…
…wenn diese Tatsachen oder dieses Beweismittel im Verfahren bereits existent gewesen sind, jedoch bis zum Abschluss desselben unbekannt geblieben sind (causa nova reperta). Nach dem Ergehen des Erkenntnisses (hier dessen Verkündung am 23. Februar 2017) neu entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova causa superveniens / nova producta…
…E 61). Der Umstand, dass bei dem nachfolgenden Verkauf der Liegenschaft nur ein Verkaufspreis von 60.000 Euro erzielt wurde, ist eine neu entstandene Tatsache (nova producta), die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Selbstberechnung noch nicht bestanden hat. Die Voraussetzung für eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…zum Zeitpunkt der Erlassung des bisherigen Bescheides bereits existente Tatsachen, die danach "neu hervorkommen") Wiederaufnahmsgründe sein können, nicht aber "nova producta" (d.h. nach dem Zeitpunkt der Erlassung des bisherigen Bescheides "neu entstandene" Tatsachen), - und dass das Neuhervorkommen (soweit es auf den Kenntnisstand der Abgabenbehörde…
…2009 neu hervorgekommen. Die pauschale Abrechnung an sich ist nichts Negatives. Die Leistungsbeschreibung ´wie vor Ort besprochen´ korrespondiert mit den mündlichen Beauftragungen. Die im Jahr 2007 erfolgten baren Bezahlungen bei Übergabe von im Jahr 2007 ausgestellten Rechnungen sind im Jahr 2007 entstandene Tatsachen. Diese Tatsachen…
…entgegensteht (vgl. VwGH 24.8.2004, 2003/01/0431, mwN). Im Folgeantragsverfahren können somit - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - nur neu entstandene Tatsachen, die einen im Vergleich zum rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren geänderten Sachverhalt begründen, zu einer neuen Sachentscheidung führen, nicht aber solche, die bereits vor…
…Juli 2015 (Erstbescheid) ausgestellt. Damit handelt es sich bei diesem Lohnzettel um ein neu entstandenes Beweismittel (nova producta) und ein neu entstandenes Beweismittel stellt keinen Wiederaufnahmsgrund dar. Betreffend das Vorbringen in der mündlichen Verhandlung, die Tatsache, dass ein Betrag in Höhe von € 39.371…
…2011 zur Einführung einer Investitionsablöse, Absichtserklärung vom 30.06.2011 zur Umwandlung der Darlehensverbindlichkeiten) sind als Wiederaufnahmsgrund ebensowenig tauglich, weil nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen (nova producta) keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme des Verfahrens bilden (vgl. VwGH 19.12.2001, 2001/13/0054)…
…Richtigkeit des angenommenen Sachverhalts in einem wesentlichen Punkt als zweifelhaft erscheinen lassen. Gleiches gilt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes für neu entstandene Beweismittel, sofern sie sich auf "alte" - d.h. nicht ebenfalls erst nach Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens entstandene - Tatsachen beziehen. Hingegen ist bei Sachverhaltsänderungen…
…Prüfer bekannt geworden sind, die aber in das Prüfungsergebnis auswertenden Bescheiden nicht berücksichtigt wurden, kommen daher nicht als Gründe für die Wiederaufnahme des mit diesem Bescheid abgeschlossenen Verfahrens in Betracht. Nach der Bescheiderlassung neu entstandene Tatsachen bilden keinen Wiederaufnahmsgrund, wie etwa, dass Belege nach Bescheiderlassung…
…im Rahmen eines Antrages auf Wiederaufnahme der relevanten Einkommenssteuererklärungen berücksichtigt werden könnten, gestrichen worden seien. Somit handelte es sich hierbei nicht nur im eine neu entstandene Tatsache, sondern auch um eine neu hervorgekommene Tatsache, da die getätigten Aufwendungen zur Zeit des abgeschlossenen Verfahrens existent gewesen…
…der „neu hervorgekommenen Tatsachen“ und „neu hervorgekommenen Beweismitteln“ zwei eigenständig nebeneinander stehende Wiederaufnahmegründe festgelegt hat, impliziert, dass aus der sich aus dem Sachbescheid ergebenden Änderung der Bemessungsgrundlagen (hier: höhere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) nicht automatisch eine aus dem Wiederaufnahmegrund des Beweismittels ableitbare neu entstandene Tatsachen…
…der „neu hervorgekommenen Tatsachen“ und „neu hervorgekommenen Beweismitteln“ zwei eigenständig nebeneinander stehende Wiederaufnahmegründe festgelegt hat, impliziert, dass aus der sich aus dem Sachbescheid ergebenden Änderung der Bemessungsgrundlagen (hier: höhere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) nicht automatisch eine aus dem Wiederaufnahmegrund des Beweismittels ableitbare neu entstandene Tatsachen…
…des Abgabenverfahrens neu entstandene Tatsachen oder Beweismittel rechtfertigen eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht (VwGH 24.5.1972, 1965/70; VwGH 14.11.1979, 2075/78; VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; VwGH 20.11.1997, 96/15/0221 ). 4. Die neu hervorgekommenen Tatsachen und…
…nur neu entstandene Tatsachen, die einen im Vergleich zum rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren geänderten Sachverhalt begründen, zu einer neuen Sachentscheidung führen, nicht aber solche, die bereits vor Abschluss des vorangegangenen Asylverfahrens bestanden haben (vgl. VwGH 8.9.2015, Ra 2014/18/0089). Demnach sind behauptete Tatsachen…