…Schweizerische AHV-Renten dürfen in Österreich nicht nach Art 21 DBA Schweiz besteuert werden, SWI 2022, 259 (264 f)). Zudem enthalte das DBA-Schweiz weder eine "subject-to-Tax-Klausel" noch eine der Vermeidung negativer Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) dienende, der Regelung des Art. 23a Abs…
…den Beweisantrag, das BFG möge erheben, ob es in Ungarn zu einer korrespondierenden Einordnung der Beteiligung als Betriebsvermögen und Besteuerung der Dividenden und Beteiligungsveräußerung gekommen sei, da ansonsten einer negativer Qualifikationskonflikt vorliege. Trotz erhöhter Mitwirkungspflicht hätte der Bf diese Nachweise nicht erbracht. Anm. d. Ri…
…Besteuerungsrecht für andere Einkünfte, die in den vorangehenden Artikeln nicht erwähnt worden seien, dem Ansässigkeitsstaat zuordne. Das DBA-Schweiz enthalte weder eine "subject-to-tax-Klausel" noch eine der Vermeidung negativer Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) dienende, der Regelung des Art. 23A Abs. 4 OECD-MA entsprechende…
…sodass sich ein negatives Einkommen von 5.093,78 € und eine Einkommensteuer von 7.079,91 € auf Grund der Anwendung des Sondersteuersatzes von 25% auf Kapitaleinkünfte von 28.319,64 € ergab (die vom Finanzamt erklärungsgemäß berücksichtigten ausländischen Einkünfte mit Progressionsvorbehalt von 1…
…im Ausgangsfall zu VwGH 23.2.2017, Ro 2014/15/0050, gegeben an, zumal sich der negative Qualifikationskonflikt nicht durch ein Verfahren nach Art. 25 habe regeln lassen). Für die Frage der Verjährung "des angefochtenen Bescheids" sei die Interpretation der Anwendungsvoraussetzungen des Art. 28 Abs…
…meines Erachtens eine Versteuerung in Österreich aufgrund des österreichischen Umsatzsteuergesetzes nicht erfolgen. Unter Umständen handelt es sich im vorliegenden Fall um einen sogenannten doppelten negativen Qualifikationskonflikt. Im Auftrag unseres Mandanten ersuche ich höflich um eine Stellungnahme, ob unsere Sichtweise zutreffend ist." Der Offenlegung legte die…
…3 des Abkommens vor, welche einen negativen Qualifikationskonflikt hätte lösen sollen. Eine solche Vereinbarung konnte jedoch die Umsetzung einer Einigung mit den Mitteln des nationalen Verfahrensrechts auf Antrag des Abgabepflichtigen bereits ihrem Wesen nach nicht in sich begreifen. Weiters hatte der Verwaltungsgerichtshof jenes rückwirkende Ereignis…
…diesem Sinne wurde Art. 23A OECD-MA um einen Abs. 4 ergänzt Es handelt sich dabei um eine "switch over"-Klausel, die negative Qualifikationskonflikte (doppelte Nichtbesteuerung) verhindern soll (Bendlinger aaO, XIV Rz 30,31). Der Abs. 4 wurde als Ergänzung zu Art. 23A am 29…
…Verständigungsverfahren gleichwertig. Und sie könnte, weil sie die Gerichte nicht bindet, den negativen Qualifikationskonflikt nicht beseitigen. Damit waren auch die Voraussetzungen des "switch-over" nach Art 28 Abs 1 lit a DBA erfüllt." Abschließend ist noch festzuhalten, dass dem Beschwerdevorwurf angeblicher Verfahrensfehler im Betriebsprüfungsverfahren, wie…
…machte in der am 7.2.2013 elektronisch beim Finanzamt eingelangten Einkommensteuererklärung für 2011 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 35.415,64 geltend. Im vorläufigen Einkommensteuerbescheid für 2011 vom 11.9.2013 stellte das Finanzamt Gmunden Vöcklabruck die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in…
…wurde vereinbart - um allfällige Qualifikationskonflikte vor dem BFG hintanzuhalten - noch ein als Beschwerde bezeichnetes Schriftstück (mit Verweis auf das Schreiben vom 23.05.2026) einzureichen. Fristgerecht brachte die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers am 26.05.2026 noch eine Beschwerde gegen den Bescheid betreffend die Abweisung…
…nicht weiter beanstandet. Ein Verständigungsverfahren nach Art. 25 des Doppelbesteuerungsabkommens ist nicht geboten, da nach Ansicht des Finanzamtes kein Qualifikationskonflikt vorliegt. Eventuell notwendige steuerliche Korrekturen in Deutschland wurden von der Bf. nicht eingeleitet und besteht wohl auch gar nicht die Absicht dazu. Die Vorlage gründet…
…nicht weiter beanstandet. Ein Verständigungsverfahren nach Art. 25 des Doppelbesteuerungsabkommens ist nicht geboten, da nach Ansicht des Finanzamtes kein Qualifikationskonflikt vorliegt. Eventuell notwendige steuerliche Korrekturen in Deutschland wurden von der Bf. nicht eingeleitet und besteht wohl auch gar nicht die Absicht dazu. Die Vorlage gründet…