…Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird. § 17 GrEStG stellt dabei eine Ausnahme von dem für die Verkehrsteuern geltenden Grundsatz dar, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Vereinbarungen…
…nachdem auch die Erfindungen im Rahmen des Dienstverhältnisses mit Mitteln des Dienstgebers zustande kamen und nachträgliche Vereinbarungen über die Diensterfindungsvergütung Nachträge zum Dienstvertrag darstellen (auf die ausführliche Bescheidbegründung wird verwiesen). Mit 13.10.2017 (Verlängerung der Beschwerdefrist bis 15.10.2017) brachte der Steuerpflichtige die…
…Einfluß, ebenso, dass der Kaufpreis nicht ausgefolgt wurde. Die Grunderwerbsteuer wurde daher in der genannten Höhe grundsätzlich vom Finanzamt zu Recht festgesetzt. Im Verkehrssteuerrecht kann eine einmal entstandene Steuerschuld in der Regel durch nachträgliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz stellt …
…tatsächlich erfolgen. Im Falle einer nachträglichen Vereinbarung könne der Abzug in Höhe der Afa frühestens in dem Veranlagungszeitraum der erstmaligen Zahlung geltend gemacht werden. Dagegen genügten nachträgliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen dem Kriterium der Fremdüblichkeit nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 31.01.2019, Ra 2017…
…mit Verwirklichung des steuerpflichtigen Erwerbsvorganges, d.h. mit Unterfertigung des Kaufvertrages vom 29. Dezember 2009 entstanden. Im Verkehrssteuerrecht kann eine einmal entstandene Steuerschuld in der Regel durch nachträgliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz stellt §17 GrEStG dar: "..... (3) Wird die…
…Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages vereinbarten Prämienfreistellungen verwirklicht und hält deshalb eine erst nachträglich vereinbarte Prämienfreistellung für eine Nachversteuerung nach diesem Tatbestand für unschädlich. Das revisionswerbende Finanzamt wendet dagegen ein, nachträgliche Vereinbarungen einer Prämienfreistellung stellten eine Vertragsänderung dar und die Nachversteuerung bei einem solchen geänderten…
…in der Regel durch nachträgliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden. Allerdings stellt § 17 GrEStG die Ausnahme zu diesem Grundsatz dar. Als Gründe für eine Nichtfestsetzung oder für die Abänderung der Steuer sind im § 17 Abs. 1 Z. 1 GrEStG a) eine Vereinbarung zwischen denselben Vertragspartnern…
…in der Folge aber von den scheinbar Vertretenen dauerhaft akzeptierte, Vereinbarung nachträglich formell saniert worden, die also materiell so von Anfang an gewollt gewesen sei. Mit Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 02.07.2024 wurde die Eingabe der BF vom 01.07.2024 der belangten Behörde…
…nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt werden, nicht mehr beseitigt werden (vgl VwGH vom 8. November 1973, 666/73, und vom 26. Juni 1997, 97/16/ 0024). Bei den Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche…
…nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt werden, nicht mehr beseitigt werden (vgl VwGH vom 8. November 1973, 666/73, und vom 26. Juni 1997, 97/16/ 0024). Bei den Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche…
…anzuerkennen, es sei denn, der Gesetzgeber durchbreche diesen Grundsatz durch besondere Vorschriften. Die Steuerschuld entstehe mit Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes und könne in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, möge diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt werden, nicht beseitigt werden…
…denn, der Gesetzgeber selbst hätte diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig zu Gunsten einer steuerlichen Relevanz rückwirkender Tatbestände durchbrochen. Die Steuerschuld entsteht mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes und kann in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag…
…soweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. Die mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entstandene Steuerschuld kann in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen nicht mehr beseitigt werden (vgl. VwGH 25.3.1999…
…rückwirkender Rechtsgeschäfte vertrat der Gerichtshof auch in Fällen, in denen ein steuerrelevanter Sachverhalt nachträglich geändert wurde. Der Verwaltungsgerichtshof verwies auf die österreichische steuerrechtliche Literatur, wonach privatrechtliche Vereinbarungen auch innerhalb eines Geschäftsjahres grundsätzlich abgabenrechtlich keine rückwirkende Bedeutung haben könnten (vgl VwGH vom 03.05.1983, Zl…
…Eigentumsrückerwerb. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG sind erforderlich, weil die Steuerschuld grundsätzlich mit der Verwirklichung eines Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entsteht und in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden…
…Eigentumsrückerwerb. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG sind erforderlich, weil die Steuerschuld grundsätzlich mit der Verwirklichung eines Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entsteht und in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden…
…werden. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG sind erforderlich, weil die Steuerschuld grundsätzlich mit der Verwirklichung eines Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entsteht und in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden…
…werden. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG sind erforderlich, weil die Steuerschuld grundsätzlich mit der Verwirklichung eines Steuertatbestandes unmittelbar auf Grund des Gesetzes entsteht und in der Regel durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen, mag diesen von den Parteien auch Rückwirkung beigelegt worden sein, nicht mehr beseitigt werden…
…Wert der Gegenleistung im maßgebenden Zeitpunkt des Erwerbsvorgangs zu erbringen hat (VwGH 27.6.1984, 84/16/0077). Die Steuerschuld entsteht mit der Verwirklichung des Steuertatbestandes unmittelbar aufgrund des Gesetzes und kann durch nachträgliche privatrechtliche Vereinbarungen nicht beseitigt werden (VwGH 8.11.1973, 666/73)…
…unechtem Vorvertrag vom 14.09.2011 und Rechnung vom 12.12.2011 auszugehen, die nachträglich lediglich auf dem Papier geändert, zur formellen Abwicklung vereinbarungsgemäß einerseits durch einen geringen Kaufpreis zu erbringen war, andererseits anlässlich der Gründung der KG neben der geringen Bareinlage durch Einräumung von…