…frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 21 Abs. 5 UStG 1994: Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Zum Beschwerdepunkt der Entscheidung über den Säumniszuschlagsbescheid vor Beschwerde gegen den Stammabgabenbescheid: Zum…
…die Sonderzahlung entfallenden Lohnabgaben auf dem Abgabenkonto automatisch der unzutreffende Fälligkeitstag 15.1.2009 ausgewiesen wurde). Die im Zuge der GPLA nachgeforderten Lohnabgaben 2008 waren zwischen 15.2.2008 (Lohnabgaben für Jänner 2008) und 15.1.2009 (Lohnabgaben für Dezember 2008) fällig. Die Einhebungsverjährung nach …
…erst nach Eröffnung dieses Verfahrens, so ändert auch die im Zuge einer solchen Festsetzung gemäß § 210 Abs. 4 BAO zustehende Zahlungsfrist nichts daran, dass die Abgaben nicht zum Fälligkeitstermin entrichtet wurden und damit eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher (Melde- und) Zahlungspflichten vorliegt. Führt ein Geschäftsführer als…
…dass spätestens am fünften Tag nach jeweiliger Fälligkeit keine Umsatzsteuer (im vollen Umfang) entrichtet ist und findet sich damit ab. Zum wiederholten Einwand einer Krankheit zu den Fälligkeitsterminen: UVA 08/2020 Krankenstand seit 21.9.2020 (bis über den 15.10.2020) UVA 12/2020…
…3 BAO, wenn es vor Ablauf der für die Entrichtung der Abgabe zur Verfügung stehenden Frist eingebracht wird. Da der Antrag auf Gewährung der Zahlungserleichterung jedoch erst nach Fälligkeit der Abgabe eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten…
…nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages nicht bekanntgegeben und zwar: Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 06/2013 in der Höhe von € 4.440,37 Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum 07…
…in den den angefochtenen Säumniszuschlagsfestsetzungen zu Grunde liegenden Abgaben- und (Lohnsteuer)Haftungsbescheiden jeweils darauf hingewiesen, dass die betreffenden Abgaben bereits fällig waren. Da es sich um Abgabenfestsetzungen nach deren Fälligkeit handelte, wurde für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat im Sinne des § 210 Abs…
…Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, zurück. § 21 Abs. 5 UStG 1994: Durch eine Nachforderung auf Grund der Veranlagung wird keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Zunächst ist festzuhalten, dass der Säumniszuschlag eine objektive…
…angegebenen Tag eingereicht wird. Der Unternehmer hat eine sich ergebende Vorauszahlung spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Nach der Aktenlage hat die Bf am 14.2.2014 die Umsatzsteuervoranmeldung 12/2013 mit einer ausgewiesenen Zahllast von € 24.953,40 beim Finanzamt eingebracht, ohne die ausgewiesene…
…a FinStrG, die Umsatzsteuervorauszahlung 06/2019 iHv € 75.000,00 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet zu haben) gemäß § 136 FinStrG eingestellt. Als Begründung wurde Folgendes ausgeführt: "Auf Grund des durchgeführten Beweisverfahrens, insbesondere Einsichtnahme in die Veranlagungsakten und Verlesung des Strafaktes steht…
…nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe der Abgaben bekanntgegeben zu haben und zwar: Umsatzsteuervorauszahlung 08/2020 in Höhe von € 1.240,06 Umsatzsteuervorauszahlung 12/2020 in Höhe von € 5.666,58 Umsatzsteuervorauszahlung…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt/Verfahrensgang Der Einkommensteuerbescheid 2013 erging am 09.01.2018 und ergab eine Nachforderung von € 3.128,00. Im Bescheidspruch war der Fälligkeitstag…
…haftungsrelevanten Zeitraum keinerlei Gesellschaftsmittel mehr vorhanden gewesen waren, wurde vom Bf. nicht behauptet. In Hinblick auf die laut Kontoabfrage nach Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben auf das Abgabenkonto getätigten Zahlungen (etwa 19. Dezember 2014: Euro 6.675,96, 20. Jänner 2015: Euro 6.627,00 und…
…in Betracht. Im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde dem Beschwerdeführer -obwohl für die Lohnsteuer der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zum Tragen kommt (VwGH 19. Oktober 2017, Ra 2016/16/0097 - die Lohnsteuer monatlich nach Fälligkeitstagen aufgegliedert vorgehalten, um diesen in die Lage zu versetzen, konkret vorzulegen…
…Verwaltungsübertretung schuldig, wer Abgaben, die nicht bescheidmäßig festzusetzen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der Zahlungs(Abfuhr)pflichtige bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages und die Gründe der nicht zeitgerechten Entrichtung (Abfuhr) bekanntgibt;…
…die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) oder der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt nicht die Höhe bekannt gegeben zu haben, und zwar U 08/2017 in Höhe von € 12.307,77 U 12/2017…
…spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. Die Vorauszahlung und der Überschuß sind Abgaben im Sinne der Bundesabgabenordnung. Ein vorangemeldeter Überschuß ist gutzuschreiben, sofern nicht Abs. 3 zur Anwendung gelangt. Die Gutschrift wirkt auf den Tag der Einreichung der Voranmeldung, frühestens jedoch auf den Tag nach Ablauf…
…Geschäftsführer der A-GmbH, FNaa. Ihm sei anzulasten, dass er bis zum fünften Tag nach Fälligkeit Lohnabgaben, also offensichtlich die verfahrensgegenständlichen Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe und Zuschläge zu diesen, [ergänze: offensichtlich betreffend seinen Sohn C] nicht in vollständiger Höhe entrichtet habe, weshalb im Zuge…
…Dezember 2015 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 20.700,00 (01 bis 03, 06 bis 12/14 jeweils € 870,00 und 01-12/15 jeweils € 1.000,00) nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit abgeführt und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…
…den Dienstgeberbeiträgen 06-12/2011 € 881,01, pro Monat jeweils € 125,86, zuzüglich 01-06/2012 € 1.532,06, pro Monat jeweils € 255,34) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw. abgeführt hat, weshalb über ihn gemäß § 49 Abs…