…Bank als Key Account Manager für multinationale Unternehmen in Österreich, und ab Mai bei der B-Bank als Geschäftsstellenleiter einer Z Filiale beschäftigt. Zum Aufgabenbereich des Bf. bei der A-Bank gehörten: Umfassende, netzwerkweite Betreuung von vorwiegend österreichischen Firmenkunden und Konzernen (TOP 1000 in Österreich…
…zu, die dazu verpflichtet, den inländischen Gewinn einer zu einem multinationalen Konzern gehörenden österreichischen Gesellschaft höchstens im fremdüblichen Ausmaß in sinngemäßem Abstellen auf nicht miteinander verbundene Unternehmen zu besteuern. Art 9 OECD-Musterabkommen beschränkt dabei das nach innerstaatlichem Recht bestehende Besteuerungsrecht auf den fremdüblichen Gewinn…
…zur BP-Stellungnahme vom 5. April 2016: Die seitens in der BP-Stellungnahme vom 5. April 2016 angeführten Bemerkungen betreffend eine vermeintlich aggressive Steuerplanung des multinationalen Konzerns iSv BEPS haben keine rechtliche Qualität. Inwieweit derartige Mutmaßungen im österreichischen Beschwerdeverfahren einfließen sollen, sei nicht erkennbar und…
…Gruppe, die seit den 1980er-Jahren zur sog. A-Gruppe, einem multinationalen Zementkonzern mit Hauptsitz in Ort-A in Österreich, gehört. Die A-GmbH steht im Eigentum der (mit Erklärung ihrer Gesellschafterin A-KG vom 28.08.2006 errichteten) A2-GmbH und der A4-GmbH…
…Y-Untergruppe, die seit den 1980er-Jahren zur sog. Y-Gruppe, einem multinationalen Zementkonzern mit Hauptsitz in Ort-Y in Österreich, gehört. Die Y-GmbH steht im Eigentum der (mit Erklärung ihrer Gesellschafterin Y-GmbH+CoKG. vom 28.08.2006 errichteten) Y2-GmbH und der…
…zur BP-Stellungnahme vom 5. April 2016: Die seitens in der BP-Stellungnahme vom 5. April 2016 angeführten Bemerkungen betreffend eine vermeintlich aggressive Steuerplanung des multinationalen Konzerns iSv BEPS haben keine rechtliche Qualität. Inwieweit derartige Mutmaßungen im österreichischen Beschwerdeverfahren einfließen sollen, sei nicht erkennbar und…
…dass sowohl der frühere (nichtösterreichische) Arbeitgeber, als auch der allfällige Ansprüche „übernehmende“ nunmehrige (österreichische) Arbeitgeber demselben multinationalen Konzern angehör(t)en, noch, dass die österreichische Konzerngesellschaft die „Ansprüche“ der Bf. gegenüber dem deutschen Konzernbetrieb (freiwillig) „übernommen“ hat, vermögen daran etwas zu ändern. Bei der vom…
…dann würde jedes Preiselement, von dem behauptet wird, es sei auf die Tätigkeit der zwischengeschalteten Gesellschaft zurückzuführen, einem anderen Unternehmen im multinationalen Konzern zuzuordnen sein, da unabhängige Unternehmen einer solchen Gesellschaft üblicherweise keinen Anteil am Gewinn des Geschäfte eingeräumt hätten“ (vgl. Macho/Steiner/Spensberger, aaO…
…den sechs EFTA-Staaten, zu denen auch Österreich zählte, ratifiziert. Das EWR-Abkommen ist ein multinationaler völkerrechtlicher Vertrag traditioneller Art, der von der österreichischen Rechtsordnung übernommen und grundsätzlich unmittelbar anwendbar ist. Das EWR-Abkommen betrifft zwar die direkten Steuern nicht unmittelbar, die Vertragsstaaten des EWR…
…1 Z 10 KStG 1988 versagt die Abzugsfähigkeit von Zinsen und Lizenzgebühren, wenn diese an unmittelbar oder mittelbar konzernzugehörige Körperschaften geleistet werden und bei der Empfängerkörperschaft keiner angemessenen Besteuerung unterliegen. Dieses Abzugsverbot wurde mit dem AbgÄG 2014 eingeführt und betrifft sämtliche Zinszahlungen und Lizenzgebühren die…
…000 Gutachten zur Forschungsprämie erstellt. Expertise der FFG im Bereich Ernährung und Lebensmittel: Die FFG bietet sowohl nationale Fördermöglichkeiten für Projekte aus dem Lebensmittelbereich, bietet aber auch Unterstützung bei EU-geförderten und anderen multinationalen Projekten (z.B. EU Rahmen-Programm Horizon Europe Cluster 6 "Lebensmittel…