…Für motorbetriebene Landfahrzeuge nach Art. 1 Abs. 8 Z 1 UStG 1994 (Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt) beträgt der Zeitraum sechs Monate. Dasselbe gilt, wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat. Gemäß…
…motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, …………. (9) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Für motorbetriebene…
…Abs. 8 UStG-BMR sind Fahrzeuge im Sinne des Abs. 7 1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, 2. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, 3. Luftfahrzeuge, deren…
…durchführe. In diesen Fällen entfalle auch die Erwerbsbesteuerung (Art. 24). Fahrzeuge im Sinne dieser Bestimmung seien unter anderem motorbetriebene Landfahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt (Art. 1 Abs. 8…
…Ein motorbetriebenes Landfahrzeug nach Abs. 8 Z 1 leg.cit. gilt nach Art. 1 Abs. 9 UStG 1994 als neu, wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Dasselbe gilt ua., wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6.000…
…neu, wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Für motorbetriebene Landfahrzeuge nach Abs. 8 Z. 1 beträgt der Zeitraum sechs Monate. Dasselbe gilt, wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6 000 Kilometer zurückgelegt hat. Gemäß Art. 19 Abs…
…1 leg cit "motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt", vorausgesetzt, dass diese Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Laut Art. 1 Abs. 9 UStG 1994 gilt ein Landfahrzeug dann als "neu…
…gilt es in der Folge anhand des konkret zu entscheidenden Sachverhaltes zu prüfen. "Fahrzeuge" im Sinne dieser Bestimmung sind unter anderem motorbetriebene Landfahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt (Art…
…Euro x 20% = Umsatzsteuer 7.362,28 Euro. Angeführt wird weiters: "Bei dem innergemeinschaftlich erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein motorbetriebenes Landfahrzeug. Tag des Erwerbs: 06.01.2018 Tag der ersten Inbetriebnahme: 06.07.2017 Km-Stand im Zeitpunkt des Erwerbs: 5.590…
…Abs. 8: Fahrzeuge im Sinne des Abs. 7 sind motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, … soweit diese Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Abs. 9: Ein Fahrzeug gilt als neu…
…7 u.a. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 cm³ oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt. Gemäß wenn die erste Inbetriebnahme Art. 1 Abs. 9 Z. 1 gilt ein Landfahrzeug als neu, wenn es nicht mehr als 6000 km…
…2 Z 1 innergemeinschaftlicher Erwerb. (8) Fahrzeuge im Sinne des Abs. 7 sind 1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt. 2. [betrifft Wasserfahrzeuge] 3. [betrifft Luftfahrzeuge] (9) Ein Fahrzeug gilt als neu…
…nicht Unternehmer ist, in Osterreich im Rahmen der Fahrzeugeinzelbesteuerung der Erwerbsteuer (Umsatzsteuer). Dies gilt unabhängig davon, ob der Erwerber Unternehmer oder Privatperson ist. Ein motorbetriebenes Landfahrzeug (somit auch ein PKW) gilt gemäß Art. 1 Abs. 9 Umsatzsteuergesetz 1994 - Binnenmarktregelung dann als neu, wenn die Erstinbetriebnahme…
…Abs. 8 Z. 1 UStG 1994 sind Fahrzeuge im Sinne des Abs. 7 motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, soweit diese Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Gemäß Art. 1 Abs…
…1 Abs. 7 sind u.a. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, sofern diese Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Nicht zu den Landfahrzeugen im Sinne des Art. 1 Abs. 7…
…Art. 1 Abs. 8 BMR: Fahrzeuge im Sinne des Abs. 7 sind 1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, 2. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern, 3. Luftfahrzeuge…
…verwiesen: "Die kraftfahrrechtliche Zulassung ist ohne Bedeutung. Erfasst sind nur Fahrzeuge, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind (letzter Teilsatz des Abs. 8). Motorbetriebene Landfahrzeuge im Sinne dieser Bestimmung sind daher zB Personen- und Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen, Motorräder, Wohnmobile. Die zu Segelyachten angestellten Überlegungen (siehe Anm…
…Sinne des Abs. 7 leg. cit. sind nach Abs. 8 Z 1 motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, soweit die Fahrzeuge zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind. Abs. 9 leg. cit. lautet:…
…motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, …………. (9) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Für motorbetriebene…
…8 Z 1 BMR auch motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt, wenn das Landfahrzeug im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 000 Kilometer zurückgelegt hat. Dass es sich beim streitgegenständlichen PKW…