…der VwGH fest, dass bei Bestehen eines kausalen Zusammenhangs zwischen der Leistung des mittelbar Beteiligten und der künftigen Erlangung der Gesellschafterstellung Gesellschaftsteuerpflicht begründet wird. Richtig ist, dass es im gegenständlichen Fall einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Zuschuss und den nachfolgenden Verschmelzungen gab. Es gab einen…
…was bei Neugründung, Kapitalerhöhung, Verschmelzung, Eingliederung und Umwandlung vorliegt. Die auch als Gründungssteuer bezeichnete Gesellschaftsteuer will grundsätzlich jeden Ersterwerb von Gesellschaftsrechten an inländischen Kapitalgesellschaften erfassen (siehe dazu ua VwGH 20.8.1996, 93/16/0188). Es handelt sich im gegenständlichen Fall im Gegenzug für das…
…dGmbH waren zum Einbringungsstichtag in Form eines Kommanditanteiles zu 100% am Gewinn sowie an den stillen Reserven und am Firmenwert der dKG und damit mittelbar auch an der öKG beteiligt. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung 2010 führte die steuerliche Vertretung aus: "Nach weitaus überwiegender Literaturmeinung…
…berücksichtigten Teilen der Teilwertabschreibung und dem Kürzungsbetrag im Sinne des ersten Satzes zu berücksichtigen ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch im Falle der Verschmelzung mittelbar verbundender Körperschaften, soweit abzugsfähige Teilwertabschreibungen auf Verluste zurückzuführen sind, die die mittelbar verbundene Körperschaft erlitten hat. 2. Ein Mantelkauf…
…war der Abschluss von Transaktionen, einschließlich der Aufnahme von Finanzschulden, die Ausstellung von finanziellen Garantien, Verschmelzungen, Spaltungen oder einer Börseneinführung ohne Zustimmung des Minderheitsgesellschafters nicht möglich. d. Auch auf Ebene der Gesellschaft war es gleichlautend Punkt 6.1. dem Mehrheitsgesellschafter nicht möglich Geschäfte mit verbundenen…
… 96 GmbHG iVm § 220 Abs 2 Z 1 AktG) Übertragende Gesellschaft der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist die ***4*** mit dem Sitz in Wien. Das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft beträgt EUR 35.000,- (Euro fünfunddreißigtausend) und ist zwischenzeitig zur Gänze geleistet. Alleiniger Gesellschafter der…
…berücksichtigten Teilen der Teilwertabschreibung und dem Kürzungsbetrag im Sinne des ersten Satzes zu berücksichtigen ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch im Falle der Verschmelzung mittelbar verbundender Körperschaften, soweit abzugsfähige Teilwertabschreibungen auf Verluste zurückzuführen sind, die die mittelbar verbundene Körperschaft erlitten hat. 2. Ein Mantelkauf…
…unbeschränkt steuerpflichtigen Gruppenmitglieds gilt das Einkommen unter Berücksichtigung der Z 4. 2. Das Einkommen im Sinne der Z 1 ist dem am Gruppenmitglied nach Abs. 4 entsprechend unmittelbar oder mittelbar beteiligten Gruppenmitglied bzw. Gruppenträger zuzurechnen. Als Ergebnis des Gruppenträgers gilt das Einkommen mit der Maßgabe…
…BGBl. I Nr. 28/1999: § 20. (1) Geht das Vermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft auf einen anderen über, sind 1. bei Verschmelzungen, Umwandlungen, Aufspaltungen und vergleichbaren Vermögensübertragungen § 19, 2. bei Einbringungen und Abspaltungen § 6 Z 14 des Einkommensteuergesetzes 1988 und 3. bei Zusammenschlüssen und Realteilungen …
…sich nicht um einen 100 %igen Konzernbeteiligungserwerb, weil zeitnah vor der Übertragung der Geschäftsanteile auf Bf der Konzern die Geschäftsanteile mittelbar von einem fremden Dritten erworben hat. Die Finanzierung des Kaufpreises erfolgte über die Firma AT GmbH (nunmehr N GmbH, im Folgenden kurz „N“ genannt…
…Z. 4 KStG entspreche letztlich inhaltlich § 4 UmgrStG und sei daher die Aussage des VwGH wohl auch auf das Gruppenbesteuerungsregime anzuwenden. Zudem verwies das FA auf Hügel/Grenzüberschreitende und nationale Verschmelzungen im Steuerrecht § 4 Rz. 7 (hier insbesondere auf den letzten Satz dieser Randzahl). Auch…
…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…B GmbH*** erfolgte. Gesellschafter der übernehmenden ***C GmbH*** waren ebenfalls die ***Y Privatstiftung*** und ***Z Privatstiftung*** zu je 50%. Selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer der ***C GmbH*** waren ***Z*** und ***Y***. Mit Verschmelzungsvertrag vom 21. Dezember 2006 (Stichtag 30. Juni 2006), somit einige Monate vor dem Verkauf…
…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…Vorliegen einer tatsächlich koordiniert ausgeübten einheitlichen Leitung und Einflussnahme, sowohl auf Verkäufer- als auch auf Erwerberseite jedenfalls in den wichtigsten Fragen der Unternehmenspolitik, (mittelbar) durch die natürlichen Personen ***Z*** und ***Y***, im Zeitpunkt des gegenständlichen Transaktionsvorganges aus. Diesen kamen wie festgestellt aufgrund der bestehenden personellen…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…liegende mittelbare Erwerb eines zum Vermögen der Gesellschaft gehörenden Grundstückes dem unmittelbaren Erwerb eines Grundstückes (§ 1 Abs. 1 GrEStG) gleichgestellt (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II, GrESt, Rz. 292-294 zu § 1 GrEStG). Aus diesen rechtlichen Ausführungen erhellt zweifelsfrei, dass durch den gegenständlichen Verschmelzungsvertrag…