…§ 34 ff BAO anzuerkennen, da sie keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit bezweckt. Die (finanzielle) Unterstützung von anderen - juristisch selbständigen - Einrichtungen ist als nur mittelbare Förderung der Allgemeinheit nach dem österreichischen Abgabenrecht (insbesondere § 40 Abs 1 BAO) nicht als steuerlich begünstigt anzusehen. Daher sind die Erträge…
… u.a.). So wie der VwGH in der Förderung der Gesundheitspflege durch den Berufsstand der Zahnärzte nur eine (unzureichende) mittelbare Förderung (VwGH 20.07.1999, 99/13/0078) gesehen habe, in der Förderung der Interessen bestimmter Stände keine gemeinnützigen Zwecke erblickte (VwGH 02.09.2009…
…Darüber hinaus fällt die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft nicht unter die gemeinnützigen Zwecke (VwGH 26.5.1970, 0111/69). Der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Vermögensverwaltungen auch die Volkswirtschaft gefördert wird, stellt eine bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar (VwGH 25.11…
…zunächst keine unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolge, könne auch die Ausnahmeregelung des § 40a Z 2 BAO nicht zur Anwendung kommen. Da vom Antragsteller ausschließlich eine mittelbare Förderung begünstigter Zwecke verfolgt werde, sei die Voraussetzung der Unmittelbarkeit im Sinne der §§ 34ff BAO nicht erfüllt und daher die…
…kommend nur mittelbar, nämlich im Hinblick auf die innige Verflechtung der Volkswirtschaft, der Allgemeinheit zugute (VwGH 02.09.2009, 2005/15/0024). "Auch in der Vermarktung eines unter Auflagen produzierten Genussmittels kann, selbst wenn man dieses als regionales Kulturgut ansieht, keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit…
…insbesondere die in § 23 Abs. 1 UG genannten sowie die ihm gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen hat. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um eine nur mittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung, welche gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ZBV 2016 ausdrücklich…
…Vorträge gehalten. Daran sei zu erkennen, dass keine mittelbare Forschungsförderung vorliege, sondern durch das Wirken des Bf. in Österreich eine unmittelbare Förderung der Wissenschaft und Forschung in Österreich eintrete. Wäre die Auffassung des BMF richtig, dann würden Universitätsprofessoren nie eine Zuzugsbegünstigung zustehen, weil ihr Wirken…
…den Bf. falle als Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft nicht unter die gemeinnützigen Zwecke. Der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Gewerbetreibender auch die Volkswirtschaft gefördert werde, stelle eine bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar. Eine Förderung der Allgemeinheit liege auch nicht vor, wenn…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
…in Gesamtschau ***Z*** und ***Y*** gemeinsam eine einheitliche Leitung hinsichtlich der ***B GmbH*** als Zielgesellschaft, insbesondere (mittelbar) über ihre jeweiligen Privatstiftungen nach den faktischen Gegebenheiten, ausgeübt haben. Erst unmittelbar vor dem streitgegenständlichen Anteilserwerb im März 2007 wurde die Käufterstruktur der ***B GmbH*** geschaffen (die Beschwerdeführerin…
… 1 Z 7 NeuFöG noch in der Fassung vor BGBl. I Nr. 76/2011 lautete: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 6 nicht erhoben die im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauffolgenden elf Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer…
…GmbH und der beteiligten Firmen sei. ***5*** GmbH sei unmittelbar und mittelbar die Gesellschafterin der Beschwerdeführerin welche von der Gattin von ***9*** ***4*** erworben worden sei. Es würde demnach kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Forderungsnachlass und der erbrachten Leistung vorliegen, welcher zu einer Anschaffungskostenminderung führen…
…Vereinbarung am 30.05.2018 auch nach, wodurch sich seine Pensionsabfindung auf € 420.000 reduzierte. Bei der Pensionsabfindung iHv € 420.000 handelt es sich daher um eine Forderung des Bf., welche grundsätzlich aus der Inanspruchnahme seines Wahlrechts zur Einmalzahlung resultiert. Der Ausdruck "Entschädigung"…
…uns vorgebrachten Überlegungen zum verdeckten Eigenkapital stellen lediglich die rechtliche Würdigung dessen dar, dass die Betriebsprüfung das Vorliegen einer Finanzierungsgarantie nicht anerkennt und in weiterer Folge die Werthaltigkeit der Forderungen negiert hat. In konsequenter Fortführung des Gedankenganges der Betriebsprüfung lagen dieser steuerlichen Würdigung des Sachverhalts…
…vorgesehenen - Transfer von Familienleistungen in Drittstaaten im Sinne der seinerzeit bei Gesetzwerdung 1983 für österreichische Entwicklungshelfer geschaffenen Regelung, und deren Formulierungsanpassung an das Recht der Europäischen Union. Dadurch würdigt Österreich die wichtige und förderungswürdige Arbeit der Entwicklungshilfe, wie dies zu Folge den do. auf ho…
…NeuFöG lediglich von der Neugründung handelt, so sei auf den ersten Satz des § 1 NeuFöG zurückzugreifen, der die in den Z 1 bis 7 näher ausgeführten Abgabenbefreiungen mit „zur Förderung der Neugründung von Betrieben“ überschreibt. Das würde bedeuten, die Befreiungen des § 1 NeuFöG sollten grundsätzlich…
…Berücksichtigung finden können, wie Aufwendungen, die auf Tatsachen zurückzuführen sind, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die unmittelbare oder mittelbare Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat (vgl. beispielsweise VwGH 26.9.2000, 99/13…
…AEUV Rz 138). Bei den im Beschwerdefall in Rede stehenden Beihilfemaßnahmen kamen die jeweiligen Förderverträge mit der COFAG mit Auszahlung der beantragten Förderung zustande und gelten diese somit mit dem jeweils festgestellten Valutadatum als durchgeführt. Die an die beschwerdeführende Partei ausbezahlten, hier in Rede stehenden…