…der Förderung der genannten Zwecke dient. Der Verwaltungsgerichtshof hat in mehreren Erkenntnissen bereits wiederholt ausgesprochen, dass die Förderung einzelner, wenn auch in ihrer Anzahl nicht beschränkter Wirtschaftssubjekte oder auch die Förderung ganzer Wirtschaftszweige in erster Linie eine Förderung von Wirtschaftstreibenden ist, die nur mittelbar im…
…Zwecke Rz 21: Die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft fällt nicht unter die gemeinnützigen Zwecke (VwGH 26.5.1970, 0111/69). Der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Gewerbetreibender auch die Volkswirtschaft gefördert wird, stellt eine bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar (VwGH 25…
…Aufl., Tz. 3 zu § 35). Der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Gewerbetreibender auch eine Förderung von Kultur im mitteleuropäischen Wertesystem verbunden ist, stellt eine bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar (vgl. auch VwGH-Erkenntnis vom 25.11.1970, 1073/69). § 8 Abs…
…zu Gute, die von seiner Tätigkeit profitieren. Der aus wirtschaftlicher Prosperität der Region für die Allgemeinheit resultierende Vorteil ist in gleicher Weise eine Konsequenz der dem einzelnen Wirtschaftstreibenden eröffneten Möglichkeiten und stellt sich damit als Akt bloß mittelbarer Förderung der Allgemeinheit dar, der nach § 34…
…dies wäre eine bloß mittelbare Förderung, die begünstigungsschädlich ist (es sei denn es liegt ein Anwendungsfall des § 40a Z 1 BAO vor). Weiters begünstigungsschädlich sind auch Spenden an nicht begünstigte Empfänger - diese dürfen höchstens 10% des Spendenvolumens ausmachen, damit von einer Förderung völlig untergeordneter Nebenzwecke…
…Gründen auf: "Soweit Punkt 4.1. der Stiftungsurkunde den Zweck der Privatstiftung ausschließlich in der Betreuung und Unterstützung aller vom Verein B unterstützter Obdachloser oder in sonstiger Weise hilfsbedürftiger Personen sieht, ist darin keine bloß mittelbare Förderung im Sinn des § 40 Abs. 1 BAO normiert…
…dies die fehlende Unmittelbarkeit gemeinnützigen Handelns nicht zu substituieren. M.a.W. wird eine mittelbare Personenförderung auch dann nicht zu einer unmittelbaren Förderung der Allgemeinheit, wenn der Alimentierungscharakter durch die aufgeschobene Rückzahlung etwas in den Hintergrund tritt. Entsprechend der geschlossenen Fördervereinbarungen sollen die Zuwendungen erst…
…eines internationalen Sportfachverbands stattfinden oder bei welchen technische Funktionäre der Wettkampfveranstaltung von diesen benannt werden. Rz 8202w: Anders als in den Bereichen Kunst, Wissenschaft und Forschung kommt es bei Sportlern nicht auf die inländischen Aktivitäten an. Rz 8202x: Die mittelbare Förderung des Sports (Sportmäzenatentum, Trainertätigkeit…
…§ 34 ff BAO anzuerkennen, da sie keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit bezweckt. Die (finanzielle) Unterstützung von anderen - juristisch selbständigen - Einrichtungen ist als nur mittelbare Förderung der Allgemeinheit nach dem österreichischen Abgabenrecht (insbesondere § 40 Abs 1 BAO) nicht als steuerlich begünstigt anzusehen. Daher sind die Erträge…
… u.a.). So wie der VwGH in der Förderung der Gesundheitspflege durch den Berufsstand der Zahnärzte nur eine (unzureichende) mittelbare Förderung (VwGH 20.07.1999, 99/13/0078) gesehen habe, in der Förderung der Interessen bestimmter Stände keine gemeinnützigen Zwecke erblickte (VwGH 02.09.2009…
…Darüber hinaus fällt die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft nicht unter die gemeinnützigen Zwecke (VwGH 26.5.1970, 0111/69). Der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Vermögensverwaltungen auch die Volkswirtschaft gefördert wird, stellt eine bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar (VwGH 25.11…
…zunächst keine unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolge, könne auch die Ausnahmeregelung des § 40a Z 2 BAO nicht zur Anwendung kommen. Da vom Antragsteller ausschließlich eine mittelbare Förderung begünstigter Zwecke verfolgt werde, sei die Voraussetzung der Unmittelbarkeit im Sinne der §§ 34ff BAO nicht erfüllt und daher die…
…welcher auch die betreffenden Bauhofmitarbeiter zuzurechnen seien. Der Argumentation des Prüfers könne entgegengehalten werden, dass die mittelbare Förderung der Unternehmungen, Betriebe und Anstalten durch das Tätigwerden der Bauhofmitarbeiter nicht ausreichend sei, um die DB-Pflicht der an die Bauhofmitarbeiter ausbezahlten Löhne dem Grunde nach zu…
…kommend nur mittelbar, nämlich im Hinblick auf die innige Verflechtung der Volkswirtschaft, der Allgemeinheit zugute (VwGH 02.09.2009, 2005/15/0024). "Auch in der Vermarktung eines unter Auflagen produzierten Genussmittels kann, selbst wenn man dieses als regionales Kulturgut ansieht, keine unmittelbare Förderung der Allgemeinheit…
…In Abweichung von vorstehender Definition des Terminus "unmittelbare Förderung der Kunst" dienen die als Alterspension titulierten Zahlungen unbestrittener Maßen der Sicherung des Unterhalts der Künstler. Im Schrifttum zum EStG 1988 wird zur Rechtsnatur einer bloß der mittelbaren Förderung der Kunst dienenden Zahlung die Auffassung vertreten…
…produzierten Markenwein. Die Förderung der Wirtschaft falle nicht unter gemeinnützige Zwecke. Der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Unternehmen auch die Volkswirtschaft gefördert werde, stelle bloß eine mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar. Das Finanzamt stellte fest, dass eine Förderung der Allgemeinheit nicht vorliege, wenn die…
…Bücher, Aufwendungen für Ateliersmieten etc). Eine Förderung, die den Lebensunterhalt eines Wissenschaftlers sicherstellen soll und somit in erster Linie der Entlohnung dient, stellt nur eine mittelbare Förderung dar und ist daher steuerpflichtig (VwGH 10.11.1993, 91/13/0180). Aufgrund der Aktenlage und der durchgeführten…
…insbesondere die in § 23 Abs. 1 UG genannten sowie die ihm gemäß der Geschäftsordnung des Rektorats zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen hat. Bei diesen Aufgaben handelt es sich um eine nur mittelbare Förderung von Wissenschaft und Forschung, welche gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 ZBV 2016 ausdrücklich…
…Vorträge gehalten. Daran sei zu erkennen, dass keine mittelbare Forschungsförderung vorliege, sondern durch das Wirken des Bf. in Österreich eine unmittelbare Förderung der Wissenschaft und Forschung in Österreich eintrete. Wäre die Auffassung des BMF richtig, dann würden Universitätsprofessoren nie eine Zuzugsbegünstigung zustehen, weil ihr Wirken…
…den Bf. falle als Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft nicht unter die gemeinnützigen Zwecke. Der Umstand, dass durch die Förderung bestimmter Gewerbetreibender auch die Volkswirtschaft gefördert werde, stelle eine bloß mittelbare Förderung der Allgemeinheit dar. Eine Förderung der Allgemeinheit liege auch nicht vor, wenn…