…ist ein Wissenschafts- und Forschungsverein. Bf. ist ein Verein der Entwicklungszusammenarbeit. Bf. ist ein Verein des internationalen Dialogs. Bf. ist ein soziokultureller Verein. Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, dient gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken im Sinne der Bestimmungen der jeweils geltenden BAO…
…die einerseits von Wirtschaftstreibenden mit Gewinnabsicht und andererseits von Zweckerfüllungsbetrieben mit reiner Kostendeckungsabsicht geführt würden, Steuervorteile im Interesse mildtätiger bzw. gemeinnütziger Zwecke bei Vorliegen eines unvermeidbaren Wettbewerbes bewusst in Kauf (Renner in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine, C121 und C122). Bei der Unvermeidbarkeit…
…die körperlich, geistig oder psychisch beeinträchtigt seien, seien befreit, da der Zweck mildtätig bzw. gemeinnützig und in den Vereinsstatuten angeführt sei (sofern ein beträchtlicher Teil der Arbeitszeit der betreuten Personen auf Therapien udgl. entfalle). 2. Arbeitslose Personen mit Fluchthintergrund (Flüchtlinge) seien nur befreit, sofern eine…
…gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Gemäß § 5 Z 6 Körperschaftsteuergesetz 1988 – KStG 1988 idgF sind Körperschaften, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 Bundesabgabenordnung…
…Rechts (§ 2). 3.Nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen (§ 3). Nach § 5 Z 6 KStG 1988 sind von der Körperschaftsteuerpflicht Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung dienen…
…abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. 2. Die Körperschaft darf keinen Gewinn erstreben. Die Mitglieder dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. 3. Die Mitglieder dürfen bei…
…Unternehmen, ist professionell eingerichtet und stellt hochwertige Produkte her. Im Bereich Personalleasing werden Mitarbeiter bei öffentlichen Einrichtungen im Straßendienst eingesetzt. Gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 sind Körperschaften iSd § 1 Abs. 2 KStG 1988, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der …
…zumal sich aus der Satzung des beschwerdeführenden Vereins in keiner Weise ein ausschließlich und unmittelbar verfolgter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck ergab. 3.1.2.5 Berechnung der Körperschaftsteuer Der beschwerdeführende Verein erzielte im beschwerdegegenständlichen Zeitraum folgende Einkünfte: 2016: Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Betriebseinnahmen iHv EUR…
…Auflösungsklausel auf §§ 34 ff der Bundesabgabenordnung (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich/die weite Fassung wie in den Vereinsrichtlinien genannt) ab. Die Änderung sei im Hinblick auf die Spendenbegünstigung erfolgt. Zur rechtlichen Beurteilung verwies die PV auf die in den Schriftsätzen getätigten Ausführungen und ergänzte, dass nach § 21…
…dass lediglich Vereinsmitglieder als Reinigungskräfte beschäftigt würden und kein Personal vorhanden sei. In rechtlicher Hinsicht ist zum gegenständlichen Sachverhalt folgendes auszuführen: Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt…
…5 BAO. Dabei ist jedoch unter anderem Voraussetzung, dass aus der Satzung vor der Änderung ein ausschließlicher und unmittelbar verfolgter gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweck ersichtlich war. Dies war im gegenständlichen Fall nicht gegeben. Auch in den oben angeführten Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird unter anderem…
…verbleibende Vermögen der Landesinnung der gewerbe für Bundesland zuzuführen, die es ihrerseits gemeinnützigen und/oder mildtätigen Zwecken zuführen muss." Alle drei Versionen der Statuten enthalten keine Vermögensbindung für den Fall des Wegfallens der bisherigen begünstigten Zwecke. 2) Die Statuten des Bf. vor der am 23…
… 44 Abs. 1 BAO komme einer Körperschaft, die einen Gewerbebetrieb oder einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalte, eine Begünstigung auf abgabenrechtlichen Gebiet wegen Betätigung für gemeinnützige mildtätige oder kirchliche Zwecke nicht zu. Die Tätigkeit der Pensionstierhaltung sei eine Betätigung, die unter § 1 Abs 1 LVO…
…und das Schreiben als Bestätigung ordnungsgemäßer Ausformung gesehen. Außerdem sei in § 15 der Statuten unter Punkt 3. eindeutig der Satz zu finden, dass ein verbleibendes Vereinsvermögen bei der Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Zweckes an „Ärzte ohne Grenzen“ zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige…
…unter Berücksichtigung der in den nachstehenden Abs. 2 und 3 enthaltenen besonderen Bestimmungen erfüllt werden. Gemäß § 34 Abs. 1 BAO sind die Begünstigungen, die bei der Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke auf abgabenrechtlichem Gebiet in einzelnen Abgabenvorschriften gewährt werden, an die Voraussetzung geknüpft…
…und Erhaltung der Begünstigungen auf abgabenrechtlichem Gebiet ausreichend'' (RV 889 BlgNR 25. GP, S 19). In Anbetracht dieser Feststellungen in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird auch in der Literatur ganz selbstverständlich davon ausgegangen, „dass nunmehr eine Körperschaft bereits aufgrund der mittelbaren Ausübung einer gemeinnützigen, mildtätigen…
…Sinne des § 21 Abs. 2 und 3 beschränkt steuerpflichtig. Dies gilt auch für den Fall einer umfassenden Befreiung. Gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 sind Körperschaften im Sinne des § 1 Abs. 2, die der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke nach Maßgabe der §§ 34 bis…
…jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle der Umsatzsteuerpflicht der Körperschaft wäre. (4) Erfüllt die Satzung einer bisher als gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich behandelten Körperschaft die Voraussetzungen des Abs. 1 und 2 nicht, hat die…
…und das Schreiben als Bestätigung ordnungsgemäßer Ausformung gesehen. Außerdem sei in § 15 der Statuten unter Punkt 3. eindeutig der Satz zu finden, dass ein verbleibendes Vereinsvermögen bei der Auflösung oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Zweckes an „Ärzte ohne Grenzen“ zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige…
… 10 Abs. 7 UStG für Leistungen der Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen gelte, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen. Diese Bestimmung erstrecke sich sowohl auf unentbehrliche als auch entbehrliche Hilfsbetriebe. Insgesamt erzielte die Herberge im Prüfungszeitraum Verluste. Die AP qualifizierte die „Naschkammer“ als begünstigungsschädlichen wirtschaftlichen…