…Abgabenpflicht im Sinne des § 22 der Bundesabgabenordnung dienen oder wenn die Umgründungsmaßnahmen als hauptsächlichen Beweggrund oder als einen der hauptsächlichen Beweggründe die Steuerhinterziehung oder -umgehung im Sinne des Artikels 15 der Richtlinie Nr. 2009/133/EG haben (§ 44 UmgrStG). Missbräuchliche Umgründung § 44 UmgrStG verweist hinsichtlich…
…verstanden sein, der auch Anwendungsvoraussetzung für eine steuerbegünstigte Umgründung sei. Dieser sei zweifelsfrei noch vorhanden. Es erfolge kein Hinweis darauf, dass für eine Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer eine Beteiligung am Betrieb erforderlich sei. Die Gesetzesänderung sei eingeführt worden, um missbräuchliche Umgründungen ohne Betriebsfortführung zu unterbinden. Im…
… 22 Rz 2) entspricht, dass „nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern nur eine Kette von Rechtshandlungen" eine missbräuchliche Gestaltung sein kann. Ein einziger Rechtsschritt kann daher nicht mit der Folge des § 22 (2) BAO verbunden sein. Exemplarisch möchten wir nur die Aussage des VwGH vom 10…
…Vielmehr ist in der vorliegender Gestaltung, die auch ausdrücklich in den Gesetzesmaterialien ihren Niederschlag findet, keine ungewöhnliche Vorgehensweise als Gestaltungsmissbrauch anzunehmen. Da eine missbräuchliche Gestaltung der Umgründungsschritte nicht vorliegt, durfte auch die unbaren Entnahmen nach § 16 UmgrStG unter Berücksichtigung des branchengleichen Kapitalanteils als Sonderbetriebsvermögens in…
In einer Mail vom 25.5.2004 teilte MS, der Treasurer der WMG in den Drittstaaten, mit, dass die Bf von dem nach Ausschüttung verbleibenden Kaufpreis 75 Prozent von TWM leihen sollte und 25 Prozent des Preises von gerundet 6.500.000 Euro erlassen werden…
…folgenden Gründen nicht zu überzeugen. Dabei wird nicht in Zweifel gezogen, dass sich die bedeutendste Ausnahme vom Grundsatz der Verwirklichung des Tatbestands zum Zeitpunkt der tatsächlichen Verwirklichung in den Rückwirkungsfiktionen des Umgründungssteuerrechts findet, dass sich weiters aus den einschlägigen Normen ergibt, dass für den Bereich…
… 16 UmgrStG einzustellen. Dies stellt keine missbräuchliche Gestaltung dar, weil die Beschwerdeführerin gerade bei Unsicherheit darüber, die belangte Behörde das Sonderbetriebsvermögen auch als notweniges qualifizieren würde, die Umgründungsschritte so gestalten darf, dass eine ihr zustehende steuerliche Begünstigung auch sicher in Anspruch genommen werden kann (vgl…
…begründend - zum Teil gleichlautend mit der Begründung betreffend Einkommensteuer 2008 - im Wesentlichen Folgendes ausgeführt wurde: Unter Anwendung des Artikels II des Umgründungssteuergesetzes sei seitens der Gesellschafter B und D F durch Anrechnung von jeweils 50% des Eigenkapitals der umgewandelten A GmbH mit Vertrag vom 17…
…Jahr 2006 und 2007 rechtfertigten. Soweit die belangte Behörde ins Treffen führt, dass die Offenlegung der außersteuerlichen Gründe für die Umgründungsschritte im Hinblick auf eine missbräuchliche Gestaltung erst im Zuge der Außenprüfung erfolgt sei, werden auch damit keine neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel aufgezeigt. Vielmehr…
…der c.. im Körperschaftsteuerbescheid 2010 anrechenbar. Ergänzend führt das Bundesfinanzgericht aus: Die steuerrechtlichen Möglichkeiten des UmgrStG können Anlass für missbräuchliche Gestaltungen sein. Das UmgrStG ist aber nicht anzuwenden, wenn die Umgründungsmaßnahmen der missbräuchlichen Umgehung oder Minderung der Abgabepflicht dienen (§ 44 UmgrStG, "Missbräuchliche Anwendungen"); das Vorliegen…
…Es geht nicht an, die Allgemeinheit durch missbräuchliche Vertragsgestaltungen im Familienbereich an den Kosten der Erhaltung einer privaten Vermögenanlage zu beteiligen, die ihrerseits nie einen Beitrag zum Steueraufkommen leisten wird. Im Lichte der zitierten „Angehörigenjudikatur“ des VwGH ist der von den Eheleuten gewählten Vertragskonstruktion zur…
…Ltd. 2"). Folgende Fragen sind zu klären: A. Sind die angefochtenen Bescheide korrekt adressiert? B. Liegt in der Errichtung /Zwischenschaltung der Bf. in Zypern eine missbräuchliche Gestaltung vor, die nur den Zweck hatte, in den Genuss der KESt-Rückerstattung zu kommen? A. BESCHEIDADRESSAT 1. Verfahrensgang…
…Anlage, nämlich … dargestellt ist, nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes in die X – Y PRODUKT Trading GmbH eingebracht und von dieser durch diese Vertragsannahme übernommen und fortgeführt. 3. Als Gegenleistung tritt die X *** Holding GmbH von ihrem Geschäftsanteil an der X – Y PRODUKT Trading GmbH…
… 2 Abs. 1 Z 2 SpaltG)… Die übertragende Gesellschaft überträgt – durch Gesamtrechtsnachfolge und unter Inanspruchnahme der umgründungssteuerrechtlichen Begünstigungen des Art VI UmgrStG…- den in der Übertragungsbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31. (einunddreißigsten) Dezmber 2004 (zweitausendvier) Beilage ./5 ausgewiesenen gesamten Betrieb "c" welcher an…
…Preis für den alten PKW war auch eine Bonifizierung für den Neuwagen enthalten). Fremde Unternehmer schenken sich üblicherweise nichts. Dieser Grundsatz gilt allgemein und wird speziell auch vom Gesetzgeber in ständiger Judikatur so vertreten (bei Beurteilungen der Äquivalenzverletzungen im Umgründungssteuerrecht). Daher konnte man davon ausgehen…
…einen Anstieg an. Darüber hinaus wurden im Jahre 2021 mehr Mitarbeiter beschäftigt als im Jahre 2019. Die Bf war von Covid-19 durch ein erhöhtes Krankenstandsaufkommen, Lieferschwierigkeiten und dem Infektionsrisiko auf Baustellen betroffen. Missbräuchliche zeitliche Verschiebungen der Umsätze liegen nicht vor. 2. Beweiswürdigung Gemäß § 167…
…dem Stifter, welche Vermögenswerte er stiftet oder nachstiftet; wenn aber der Gesetzgeber selbst die Möglichkeit einer Stiftung oder Nachstiftung vorsieht, so kann darin auch keinesfalls eine missbräuchliche Gestaltung durch den Abgabenpflichtigen gesehen werden. Vielmehr hat Herr Prof. N**** jene Möglichkeiten des Stiftungsrechtes verwendet, welche ihm…
…es dem Stifter, welche Vermögenswerte er stiftet oder nachstiftet; wenn aber der Gesetzgeber selbst die Möglichkeit einer Stiftung oder Nachstiftung vorsieht, so kann darin auch keinesfalls eine missbräuchliche Gestaltung durch den Abgabenpflichtigen gesehen werden. Vielmehr hat Herr Bf. jene Möglichkeiten des Stiftungsrechtes verwendet, welche ihm…
…publizierten Artikel von Sektionschef Univ.Prof. DDr. Gunter Mayr, Bundesministerium für Finanzen, Gruppenbesteuerung: Verlustvortrag bei Umgründungen, verweisen und auf Punkt 3. Ergebnis hinweisen, wonach der mittlerweile als Leiter der Steuersektion tätige Autor ausdrücklich eine „gruppenbezogene Betrachtung“ favorisiert. Im gegenständlichen Fall ist dies auch absolut systemgerecht…
…von eigentümerlosen Stiftungen hat, obgleich der wie in freier Beweiswürdigung festgestellt umfangreichen vorbehaltenden Rechte. Darüber hinaus ist anzumerken, dass sich weder seitens der belangten Behörde noch seitens des Bundesfinanzgerichtes im Verfahren Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Gestaltung iSd § 22 BAO ergeben haben. Vielmehr verweist die belangte…