…neue Beschränkung" im Sinne des Art. 41 Abs. 1 des erwähnten Zusatzprotokolls darstellt. Als maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist dabei unstrittig der EU-Beitritt Österreichs zum 1.1.1995 anzusehen. Im Urteil des EuGH vom 15. November 2011, C-256/11, Rz 89 führte der EuGH aus…
…Bf. daher ab 6. Jänner 2019 zuverlässige Anhaltspunkte dahingehend gehabt habe, dass wegen mangelnder Liquidität des Vereines die laufenden lohnabhängigen Abgaben nicht zeitgerecht zu den jeweiligen Fälligkeitstagen (= maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt) entrichtet werden würden. Dazu führte die Bf. in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesfinanzgericht aus…
…nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit der Bf. Eine auf die jeweiligen Fälligkeitstage bezogene Zuordnung (maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist der gesetzliche Fälligkeitstag und nicht die Zahlungsfrist entsprechend der späteren Festsetzung dieser lohnabhängigen Abgaben) und auch eine Begründung für das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung der Bf. (- etwa schuldhaft unrichtige…
…35.982,97 Euro. In der Begründung führte das Finanzamt an, dass für die Berechnung ein monatlicher Betrag von 9.650 x12 x 15,536687 als maßgeblicher Barwertfaktor angesetzt wurde. Dagegen wurde innerhalb der beantragten Fristverlängerungen Berufung/Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass es sich um…
…Insofern bedurfte es auch keiner Klärung, ob der Bf seiner Verpflichtung mit der Belegvorlage vom 20.Nov.2020 nachkam. In Hinblick auf das Ergehen des angefochtenen ZO-Bescheides als maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vermag sich auch die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens im Sept. 2019 auf die Zulässigkeit der…
…Der Baubescheid zur Errichtung der „Hobelhalle“ wurde von der Gemeinde Straßburg am 4. April 2014 erteilt, weshalb im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt keine Bewilligung für die beabsichtigte Baumaßnahme vorgelegen sei. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 1. August 2016 binnen offener Frist Beschwerde erhoben…
…Hobelhalle“ wurde von der Gemeinde A. am 4. April 2014 erteilt, weshalb im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt keine Bewilligung für die beabsichtigte Baumaßnahme vorgelegen sei. Gegen diesen Bescheid hat die Bf. mit Eingabe vom 1. August 2016 binnen offener Frist Beschwerde erhoben. Begründend führte er im Wesentlichen…
…die also eine schuldhafte Pflichtverletzung der Bf. zu den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkten begründen könnte, sind aus der Aktenlage und dem angefochtenen Bescheid nicht ableitbar. Da somit aus dem angefochtenen Bescheid und aus der Aktenlage sowie auch aus den Feststellungen der zugrundeliegenden abgabenbehördlichen Prüfungen keine Anhaltspunkte für…
…worden seien, im Recht. Der Bf. hatte zu den hier maßgeblichen Beurteilungszeitpunkten (insbesondere 15.11.2006 und 15.12.2006) keine Anhaltspunkte dafür, dass der für die steuerlichen Belange zuständige Geschäftsführer, der auf Basis der rechtlichen Beratung eines berufsmäßigen Parteienvertreters agiert Zahlungsentscheidungen getroffen hat, abgabenrechtliche…
…0018; 27.1.2000, 97/15/0191). Im vorliegenden Fall ist daher der 15.1.2013 für die Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe 12/2012 und der 15.2.2013 für die Kommunalsteuer 1/2013 der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für die Beurteilung, ob der Beschwerdeführer seine Pflicht, die…
…liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder wenn nicht alle hiefür erforderlichen Bewilligungen, und zwar sowohl für die Vornahme der Verfüllung als auch die Baumaßnahme, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. § 7 Abs. 1 ALSAG)…
…den abgabenrechtlichen Vorschriften zu entrichten gewesen wäre. Bei einer Selbstbemessungsabgabe wie der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer stellen daher die Fälligkeitszeitpunkte der einzelnen Umsatzsteuervorauszahlungen die maßgeblichen Beurteilungszeitpunkte dar. Hinsichtlich der Haftung für Abfuhrabgaben wie die Lohnsteuer bestehen aber Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003)…
…die also eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bf. zu den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkten begründen könnten, sind aus der Aktenlage und dem angefochtenen Bescheid nicht ableitbar. Da somit aus dem angefochtenen Bescheid und der Aktenlage wie auch aus den Feststellungen der zugrundeliegenden abgabenbehördlichen Prüfungen keine Anhaltspunkte für das…
…belangte Behörde unter Verweis auf Kirchmayr in Achatz/Kirchmayr, KStG § 8 Tz 293 ausführt, der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt für den Fremdvergleich bzw. die Bonität des Gesellschafters sei der Zeitpunkt des Abschlusses einer schuldrechtlichen Beziehung, weshalb der Zeitpunkt des Abschlusses des Darlehensvertrages heranzuziehen sei, so übersieht sie…
…gewesen ist. Eine Unzulässigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder wenn nicht alle hiefür erforderlichen Bewilligungen in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorgelegen sind (vgl VwGH 18.11.2004, 2004/07/0156). Spruchpunkt II. (Revision…
…vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder wenn nicht alle hierfür erforderlichen Bewilligungen in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorliegen. Nach gegebener Aktenlage erfolgte die Schüttung auf Gst. XXXX, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (s…
…Aktenlage waren die Fälligkeitstage aufgrund der erstmaligen Abgabenfestsetzung betreffend Körperschaftssteuer 2009 der 5.11.2010 betreffend Körperschaftssteuer 2012 der 13.1.2014 sowie betreffend Körperschaftssteuer 2013 der 11.12.2014. Diese Tage stellen somit den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt für das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Bf…
…ev. Förderung für Erasmus Studierende wurde nichts vorgebracht." Vorlageantrag Im Vorlageantrag betonte der Bf. neuerlich, dass der 6.6.2000 der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt sei. Das Depot sei bereits per 14.8.2002 aufgelöst worden. Zur Eignung der Schenkung zur Bestreitung der Ausbildungskosten führte der Bf…
…liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt oder wenn nicht alle hiefür erforderlichen Bewilligungen, und zwar sowohl für die Vornahme der Verfüllung als auch die Baumaßnahme, in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (vgl. § 7 Abs. 1 ALSAG)…
…AISAG normierten Ausnahmetatbestandes ua zur Voraussetzung, dass alle erforderlichen Bewilligungen sowohl für die Vornahme der Verfüllung oder Geländeanpassung als auch für die übergeordnete Baumaßnahme im Sinn dieser Bestimmung in dem für das Entstehen der Beitragsschuld maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt vorgelegen sind (vgl. VwGH vom 24.1.2013…