…Bf. eine Frist zur Einreichung der Abgabenerklärung bis 1. Dezember 2022 gesetzt. 1. Veranlagung zur Einkommensteuer 2021: Infolge der Nichteinreichung der Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung erging aufgrund des Bezuges mehrerer lohnsteuerpflichtiger Bezüge und damit des Pflichtveranlagungstatbestandes gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 mit 11…
…ASVG in der Beitragsgruppe D1p - gehörten die lohnsteuerpflichtigen Bezüge nicht zur Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag (§ 41 Abs. 3 FLAG 1967). Eine entsprechende Klarstellung finde sich in der Randziffer 992a der LStRL 2002. Daraus sei ersichtlich, dass ein lohnsteuerpflichtiger Bezug nicht automatisch ein arbeitsrechtliches Dienstverhältnis voraussetze…
…Kirchmayr/Mayr/Zorn [Hrsg], EStG [20. Lfg 2018] § 41 Rz 15). Vor diesem Hintergrund können aber (zumindest zeitweise gleichzeitig mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften bezogene) Zulagen und Zuschläge iSd § 68 EStG 1988 nur dann zu einer Pflichtveranlagung führen, wenn sie den Freibetrag gem § 68 Abs 1 EStG…
…30 (Stand: 1.10.2014, rdb.at), mwN]. Damit ist für den Beschwerdeführer jedoch nichts zu gewinnen. § 41 Abs. 1 EStG 1988 setzt den Bezug lohnsteuerpflichtiger Einkünfte voraus. Ein Lohnsteuerabzug erfolgt nach § 47 Abs. 1 EStG 1988, wenn im Inland eine Betriebsstätte (§ 81) des Arbeitgebers…
…des Bezugszeitraumes von Bildungsteilzeitgeld erzielten nichtselbständigen Einkünfte nicht zu erfolgen habe. 2. Hierzu ist Folgendes auszuführen: Dem Bf ist grundsätzlich zuzugestehen, dass in vereinzelten Entscheidungen von UFS und BFG eine Umrechnung in Fällen, in denen während des Bezuges steuerfreier Einnahmen niedrigere lohnsteuerpflichtige Bezüge zugeflossen…
…EStG § 41 Tz 30 (Stand: 1.10.2014, rdb.at), mwN]. Damit ist für die Beschwerdeführerin jedoch nichts zu gewinnen. § 41 Abs. 1 EStG 1988 setzt den Bezug lohnsteuerpflichtiger Einkünfte voraus. Ein Lohnsteuerabzug erfolgt nach § 47 Abs. 1 EStG 1988, wenn im Inland eine Betriebsstätte (…
…da er jährlich jeweils für einen Tag gleichzeitig von zwei Stellen (Bauarbeiter Urlaubs- und Abfertigungskasse, AG) lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen hatte. Die Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2001 erfolgte zufolge der Erklärung des Bf's auf dessen Antrag als…
… 41 Rz 3). Eine Pflichtveranlagung hat zu erfolgen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Bezüge ausbezahlt wurden. Zweck der Veranlagung ist die gemeinsame Erfassung der Bezüge aus sämtlichen Dienstverhältnissen, da die Anwendung des Einkommensteuertarifs auf die Gesamtbezüge in der Regel eine…
…erster Satz Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 sind Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. § 41 Abs. 1 EStG 1988 lautet auszugsweise: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten, so ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn 1. er andere Einkünfte bezogen hat…
…30.07.2020 wies die Abgabenbehörde die Beschwerde als unbegründet ab. Aus den übermittelten Lohnzetteln sei ersichtlich, dass im Zeitraum 01.04.2019 bis 30.04.2019 gleichzeitig lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden seien. Damit sie ein Pflichtveranlagungstatbestand (§ 41 Abs 1 Z 2 EStG) verwirklicht worden…
…ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten sind und wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden sind. Laut Lohnzettel war der Bf durchgehend vom 27. Februar bis 31.Dezember…
… 41 Abs. 1 Z. 3 EStG heiße es sinngemäß, dass es zur Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte komme, wenn "im Kalenderjahr Bezüge gemäß § 69 Abs. 2,3,5,6,7 oder 8 zugeflossen sind." Da hier der Absatz 4 fehle, und auch in einem von der Finanzverwaltung…
…sieben Tagen im Kalendermonat zurück. Zu dieser Sachverhaltsfeststellung gelangt das Bundesfinanzgericht aufgrund folgender Beweiswürdigung: Der nahezu im gesamten Streitzeitraum gleichzeitige Bezug zweier lohnsteuerpflichtiger Einkünfte ergibt sich aus den für den Beschwerdeführer übermittelten aktenkundigen Lohnzetteln. Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Beschwerdeführers ist durch die sich in…
…Steuerpflichtige im Falle lohnsteuerpflichtiger Einkünfte zu veranlagen, wenn "er andere Einkünfte bezogen hat, deren Gesamtbetrag 730 Euro übersteigt". Nach der Umschreibung des VwGH werden im § 41 Abs. 1 EStG 1988 die Voraussetzungen für eine Veranlagung von Amts wegen festgelegt, wenn im Einkommen lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten…
…2024, wo eine positive Erledigung erwartet werde. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde von der Abgabenbehörde die gegenständliche Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Da der Bf. im Kalenderjahr 2022 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert worden seien, bezogen habe, sei ein Pflichtveranlagungstatbestand gemäß § 41 Abs. 1…
…jedoch das gesamte Einkommen (Gesamtbetrag der Einkünfte - 3) dem Tarif zu unterziehen, weshalb sich beim Bezug von zwei gleichzeitig erhaltenen lohnsteuerpflichtigen Einkünften eine höhere Steuer ergibt. Die gegenständliche Berechnung im Einkommensteuerbescheid 2019 erweist sich somit als richtig. 3.1.2. Einkommensteuer 2020 und 2021: Gemäß …
…am tt.mm.2001, nicht berücksichtigt worden. Die Beschwerdeführerin habe für das Kind ganzjährig Familienbeihilfe bezogen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 13. Juli 2021 wurde dem Beschwerdebegehren teilweise Rechnung getragen und die Einkommensteuer mit 529,00 € festgesetzt. Der Familienbonus Plus könne nur zur Hälfe berücksichtigt werden…
…Kranken- oder Unfallversorgung vom Sozialversicherungsträger Lohnsteuer mit 36,5 % einzubehalten ist, soweit diese Bezüge EURO 30 täglich übersteigen. § 41 EStG 1988 handelt von der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte und bestimmt in seinem vierten Absatz, dass bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge, die nach …
…1 Z 3 EStG 1988 werden auf die Einkommensteuerschuld angerechnet die durch Steuerabzug einbehaltenen Beträge, soweit sie auf veranlagte Einkünfte entfallen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht bei der Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte (vgl. § 41 EStG 1988) keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn…
…Die Veranlagung lohnsteuerpflichtiger Einkünfte (bei unbeschränkter Steuerpflicht) ist in § 41 EStG 1988 geregelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist der Steuerpflichtige zu veranlagen, wenn im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, bezogen worden…