…Jahr 2005 verlegt und im Februar 2006 erschienen ist, dessen erstes literarisches Werk als Schriftsteller darstellte. Die Erstellung von Manuskripten für Vorträge und Seminare ist der Vortragstätigkeit des Bf's zuzuordnen und nicht Bestandteil der schriftstellerischen Tätigkeit. Das nächste Buch mit dem Titel Titel2 erschien…
…dürfen die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten…
…sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können." In Abs. 2 conv. cit. ist normiert: "Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Wirtschaftstreuhänder." Gemäß Art. 15 Abs…
…werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Gemäß Art 14 Z 2 des OECD Musterabkommens umfasst der Ausdruck "freier Beruf" insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten…
…mit einer besonderen Neigung machen diese nicht selten zur Grundlage für berufliche, aber auch ehrenamtliche Tätigkeiten. Oft führt die intensive Auseinandersetzung mit psychologischen und religiösen Themenbereichen gepaart mit einer literarischen Begabung zum Bedürfnis, die eigenen Gedanken und Erfahrungen zu Papier zu bringen und sie in…
…jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst nach Art. 14 Abs. 2 DBA-Deutschland insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und…
…Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische, unterrichtende oder sportliche Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Steuerberater…
…in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck 'freier Beruf' umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Wirtschaftstreuhänder. …
…Unternehmen oder einer Betriebstätte getragen werden, die im anderen Staat liegt. Der Ausdruck "freier Beruf" umfasst nach Art. 14 Z 3 DBA-Thailand insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Zahnärzte und Buchsachverständigen. …
…und Unterrichtsmaterial geltend. Die belangte Behörde erkannte die geltend gemachten Werbungskosten im angefochtenen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2020 vom 30.3.2023 überwiegend nicht an. Bei Lehrern sei als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit jener Ort anzusehen, an dem die Vermittlung von Wissen und Können erfolge…
…Einkünfte in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. 2. Der Ausdruck "freier Beruf" umfaßt insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit, sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte…
…in dem anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. (2) Der Ausdruck "freier Beruf" umfaßt insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten und Wirtschaftstreuhänder. …
…ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Buchsachverständigen. Nach Ansicht des Bf. handelt es sich bei den von der Außenprüfung zugerechneten Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit um solche aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt. Sollte…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Gegenstand des anhängigen Rechtsmittelverfahrens ist die Klärung der steuerlichen Zurechnung von Einkünften aus einer nebenberuflichen Tätigkeit des Beschwerdeführers (Bf) als Fachbuchautor, die dieser ab 2004 im Wege einer notariellen Fruchtgenussübertragung im Schenkungsweg seiner Gattin zukommen…
…Fachzeitschriften für Unterrichtseinheiten und Schularbeitsthemen benötige. Überdies sei er Betreuungslehrer für vorwissenschaftliche Arbeiten. Reisespesen seien im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Begleitlehrer bei den Volleyballschulbundesmeisterschaften in ***Kärnten*** angefallen. Das Finanzamt nahm daraufhin das Einkommensteuerverfahren 2017 gemäß § 303 BAO wieder auf, erließ am 26.09.2019…
…Literarische Werke, deren Anschaffung im Interesse der Allgemeinbildung liegt, stellen keine Arbeitsmittel dar (VwGH 23.5.1984, 82/13/0184). Aufwendungen sind auch dann vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen, wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen und die in Rede stehenden Bücher…
…die Person für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dem anderen Vertragsstaat regelmäßig über eine feste Einrichtung verfügt. Artikel 14 Abs. 2 DBA-Liechtenstein: Der Ausdruck "freier Beruf" umfaßt insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte…
…allesamt vom 13.01.2021, wurde begründend ausgeführt, dass ein erhöhtes Engagement in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit niemals zu abzugsfähigen Werbungskosten führen könne. Im Schätzungswege seien Werbungskosten und zum Teil Aufwendungen für Fachliteratur (Bibel, Gebetsbücher) berücksichtigt worden. Mit rechtzeitig am 22.01.2021 eingebrachter…
…hinsichtlich einer Dienstreise nach Italien. Mit Eingabe vom 5.11.2019 brachte die Bf im Wesentlichen vor, dass der Abgabebehörde bereits seit 2008 eine Tätigkeitsbeschreibung des beruflichen Kernfeldes der Bf vorliege. Sie sei aber von 2011 - 2016 neben einer halben Lehrverpflichtung an der ***Schule 1…
…literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Zahnärzte und Wirtschaftstreuhänder. Nach dem (vom Finanzamt nicht bestrittenen) Beschwerdevorbringen hat der Beschwerdeführer seine Tätigkeit als Bauleiter für die d_Ausstellung über eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Italien abgewickelt und…