…2008 zu Recht erkannt: Der Bescheid wird wie folgt abgeändert. Gesamtbetrag der Bemessungsgrundlagen: 258.178.178,85 € Gesamtbetrag der steuerpflichtigen Leistungen: 227.763.888,79 € 227.587.332,06 € mit 20% zu versteuern ergibt eine Umsatzsteuer von 45.517.466,41 €…
…gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG 1994 sei bei Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von mehr als 10.000 € die vom Finanzamt erteilte UID-Nummer des Leistungsempfängers anzuführen. Bei Fehlen dieser Angabe entspräche die Rechnung nicht dem § 11 UStG 1994 und sei daher vom…
…X KEG: Gemäß § 11 Abs. 1 Z 2 UStG sei bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag 10.000,00 Euro übersteigen würden, die dem Leistungsempfänger vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) anzugeben. In § 11 Abs. 1 Z 6 UStG sei geregelt, dass die Rechnung auch die…
…der sich als Polier ausgab, Kontakt gehabt habe. Kassiert sei von einem weiteren Mann nach Leistungserbringung worden, der mit vorgefertigter Rechnung und Kassaquittung erschienen sei. Der Bf habe es verabsäumt, mit dem für das Unternehmen Zeichnungsberechtigten Kontakt aufzunehmen und sich von der Identität der ihm…
…die UID-Nummer ATU***1*** mit 08.05.2021 begrenzt worden sei, 2. der Leistungszeitraum der durchgeführten Arbeiten weder auf den Rechnungen noch auf den Kostenvoranschlägen ersichtlich sei und 3. die beschwerdeführende Gesellschaft als Auftraggeberin die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Unternehmers nicht erfüllt habe…
…1994 oder2. nur steuerfreie Umsätze im Sinne des § 6 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 oder3. nur Umsätze, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (§ 19 Abs. 1 zweiter Unterabsatz UStG 1994) ausgeführt hat. ... § 3 (Erstattungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer) Abs. 1…
…bestimmten Subunternehmerhonoraren. Begründend wurde ausgeführt, dass es sich bei diesem Subunternehmer um ein Scheinunternehmen handele. Umsatzsteuerlich wurden sowohl die übergegangene Steuerschuld als auch der Vorsteuerabzug aus diesen Leistungen gekürzt. In den Beschwerden wird argumentiert, die Bescheide seien begründungslos. Der Subunternehmer sei im Firmenbuch eingetragen, die…
…Rechnungen zeigen alle das gleiche Schema der bereits oben angeführten Saldierung der Beträge. Nicht aufgeschlüsselt ist der Betrag der verrechneten bzw. geleisteten Stunden. Es wird nur ein Gesamtbetrag mit der Leistungsbeschreibung "Ausgangsrechnungen" angeführt. Herr ***6*** wurde aufgefordert, die Detailaufzeichnungen, die zu diesen Summen geführt haben…
Die Rechnung vom 12.9.2011 über Leistungen aus dem Dezember 2010 wurde durch den Masseverwalter unter Manuduktion einer USO-Prüferin erstellt. Es ist daher nicht möglich, die in dieser Rechnung ausgewiesenen Umsätze nachzuvollziehen bzw. zu kommentieren. Mit der von der Behörde stereotyp vorgetragenen. Forderung…
…Rechnung mit dem unrichtigen Steuerausweis stornieren und eine völlig neue Rechnung erstellen, in der alle geforderten Angaben richtig angeführt seien, oder dem Leistungsempfänger unter Hinweis auf die (frühere) Rechnung die zu berichtigenden Punkte mitteilen. Dieser Sachverhalt treffe im gegenständlichen Fall zu, sodass berechtigt beantragt werde…
…Abgabepflicht knüpft. Mit den angeführten Gesellschaftsteuerbescheiden wurden Zuschüsse besteuert, die in den Jahren 2000 bis 2003 geleistet wurden, sodass für keiner dieser Leistungen die Verjährungsfrist vor dem 31. Dezember 2005 geendet hat. Die Anträge auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO wurden von der Bf. daher fristgerecht…
…Abgabepflicht knüpft. Mit den angeführten Gesellschaftsteuerbescheiden wurden Zuschüsse besteuert, die in den Jahren 2000 bis 2003 geleistet wurden, sodass für keiner dieser Leistungen die Verjährungsfrist vor dem 31. Dezember 2005 geendet hat. Die Anträge auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO wurden von der Bf. daher fristgerecht…
…anerkannt werden, da die Bezeichnung und die Anschrift des leistenden Unternehmens unrichtig seien. In weiterer Folge erließ das Finanzamt einen Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 12/2007 und erkannte die betreffenden Vorsteuern nicht an. Gegen den betreffenden Festsetzungsbescheid brachte die Bf. rechtzeitig das…
…Unterschrift aufweisen. Dem Geschäftsführer der Bf., ***8***, sei dieser Umstand bislang nicht aufgefallen. Wer demnach tatsächlich die Unterschriften auf den Eingangsrechnungen leistete, sei der Bf. nicht bekannt. Darüber hinaus gehe aus der vorgelegten Vollmacht nicht die konkrete Bevollmächtigung für die mit der Bf. getätigten Rechtsgeschäfte…
Anzahl Dienstnehmer: | 10 | 56 | 195 | 257 Die in Rede stehenden Eingangsfakturen im Gesamtbetrag von EUR 113.221,30, die im Zeitraum 7. bis 13. April 2011 an die Bf. gelegt wurden, können daher aufgrund der abweichenden Unterschriften auf der Vollmacht vom…
…am 16.04.2010, gab Herr (Bf.) an, dass die Firma I- Bauausführungen GmbH in seinem Geschäft … vorbeigekommen ist und ihre Leistung angeboten hat. Herr (Bf.) war nie an der Firmenadresse der Firma I-Bauausführungen GmbH. Er weiß nicht wer von der Firma da…
…Jänner bis Juli 2010 stellte die Außenprüfung bezüglich der Monate April/2010 und Juni/2010 fest, dass die Bf. Vorsteuern aus von einer XY GmbH ausgestellten Rechnungen geltend gemacht hatte. Die diesbezüglichen Fakturen enthielten Leistungsbeschreibungen wie z.B. Malerarbeiten, Elektroinstallationen, Abbruch von nicht tragenden Wänden…
…Juni 2012 über € 100.000,-, die von X und C gezeichnet worden sei und die keine detaillierte Leistungsbeschreibung enthalte. Eine Rechnung liege nicht vor. Die Geldmittel für die Zahlung würden i.H.v. € 87.200,- aus einer Bankabhebung und zu € 12.800…
Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des…
…ersichtlich, daß der Kindesvater Ihrer beiden Kinder in Ungarn berufstätig. Für Familienleistungen (auch wenn Sie vom Kindesvater getrennt leben) ist vorrangig der ungarische Staat zuständig. Österreich leistet hier nur mehr die Differenzzahlung;die beantragte Familienbeihilfe wurde nach Abzug der zustehenden ungarischen Familienbeihilfe von 29600 HUF…