…da ihr Partner nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Dies sei ihr auch so bestätigt worden. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Bf. hat für ihre beiden Kinder den Kindermehrbetrag beantragt. Ihr derzeitiger Lebenspartner ist nur der leibliche Vater des zweiten Kindes.…
…Normen der Unionsrechts und des nationalen Rechts wird darin ausgeführt, dass aus der Beschäftigung des leiblichen Vaters in Österreich kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe aufgrund der VO 1408/71 und VO 883/2004 abgeleitet werden könne, da der Sohn bei der Kindesmutter und dem Stiefvater…
…hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Der Bf. hat im Jahr 2010 erfahren, dass er der leibliche Vater seines Sohnes Y. ist. In dem darüber durch den vermeintliche Vater (Kläger) angestrengten Prozess drang der Bf. (Beklagte) mit seiner Rechtsansicht, dass länger als drei Jahre zurückliegende Unterhaltsleistungen nicht…
…Die Kinder wurden der Mutter zur Erziehung anvertraut. Der Vater verpflichtete sich, den Zahlungsrückstand für den Unterhalt vom 1.2.2012 bis 29.2.2012 im Betrag von 2.300,00 CZK für VN-T und 2.000,00 CZK für VN-S sowie ab…
…anzuwenden sind, sodass ihr nach § 2 Abs. 2 erster Satz FLAG die Familienbeihilfe oder eine Differenzzahlung nicht zusteht. Der leibliche Vater hingegen unterliegt gemäß Art. 11 Abs. 3 lit a der Verordnung Nr. 883/2004 zufolge seiner Beschäftigung in Österreich den österreichischen Rechtsvorschriften. Nach dem…
…Anwendungsbereich des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: 14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt…
…Plus. Dieser vom Bf beantragte Familienbonus Plus wurde im Bescheid des Finanzamtes vom 16.3.2021 zunächst in voller Höhe berücksichtigt. Nachdem beim leiblichen Vater und Unterhaltszahler mit dem Einkommensteuerbescheid 2020 vom 19.3.2021 die Hälfte des Familienbonus Plus für TJ berücksichtigt worden war…
…Anwendungsbereich des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: 14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt…
…Anwendungsbereich des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: 14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt…
…diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hierbei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Da Sie als leiblicher Vater in Österreich erwerbstätig sind, die Kindesmutter mit den Töchtern…
…Anwendungsbereich des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: 14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt…
…Anwendungsbereich des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: 14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt…
…des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: „14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt ungarische…
…das Feld "Das Kind wohnt ständig bei mir" ist nicht angekreuzt. Die Unterhaltskosten der Kinder würden überwiegend vom leiblichen Vater getragen. Angeschlossen sind Kopien von Kontoauszügen des Roland F*****, aus denen sich neben verschiedenen Zahlungen an Unternehmen in der Slowakei und Barabhebungen in der Slowakei…
…des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: "14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt ungarische…
…Anwendungsbereich des Unionsrechts die Wohnortklauseln des FLAG 1967 nicht anzuwenden sind: 14 Sowohl die Mitbeteiligte als auch deren Sohn und dessen leiblicher Vater hatten im Streitzeitraum nach den Feststellungen im angefochtenen Erkenntnis ihren Wohnort in Ungarn und sie sind nach dem Revisionsvorbringen sowie dem Akteninhalt…
…B vom 3.1.2013 auf Familienbeihilfe für die im Oktober 1992 geborene C B ab Jänner 2011 ab und begründete dies wie folgt: Sie haben erstmalig im Dezember 2012 als leiblicher Vater für das Kind C ab Jänner 2011 Familienbeihilfe mit der Begründung beantragt…
…7.2.2023 Wochengeld von der SVS in Österreich. Der Ehegatte der Bf ist in der Slowakei beschäftigt und bezieht als leiblicher Vater in der Slowakei für den Sohn Kindergeld in Höhe von monatlich 30,00 Euro und ab Jänner 2023 monatlich 60,00 Euro…
…des Unterhaltsabsetzbetrags. Die genannten Beträge wurden beim Beschwerdeführer - entgegen seiner Ansicht - sehr wohl berücksichtigt (siehe Beschwerdevorentscheidung). Sie wirkten sich aber auf den Abgabenbetrag nur im Ausmaß der LSt-Anrechnung sowie der höchstmöglichen SV-Rückerstattung aus. Der Beschwerdeführer ist leiblicher Vater von ***1*** ***2***, geboren am…
…Zeit sowohl in seiner Wohnung als auch in deren Elternhaus verbringe, was für sich betrachtet für die Annahme einer Lebensgemeinschaft im abgabenrechtlichen Sinn nicht ausreicht. Der Beschwerdeführer ist leiblicher Vater des am Datum.2022 geborenen K, was durch Einsichtnahme in die elektronische Verfahrensdokumentation der Finanzverwaltung …