…allein stehende Steuerpflichtige monatliche Heimfahrten für maximal sechs Monate im Rahmen des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG 1988 würden geltend machen können. Mit 3. Dezember 2012 wies die Abgabenbehörde die Berufung betreffend Einkommensteuerbescheid 2009 und 2010 als unbegründet ab. Dazu wurde ausgeführt…
…wobei für den Fall, dass ein alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz begründet, zu prüfen ist, ob von einer erstmaligen Hausstandsgründung oder von einer Wohnsitzverlegung auszugehen ist. Der wesentliche Unterschied zwischen einer vorübergehenden und einer auf Dauer angelegten doppelten Haushaltsführung liegt darin, dass von einer…
…86/14/0165). Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab und beträgt nach der Verwaltungspraxis bei einem verheirateten Steuerpflichtigen zwei Jahre und bei einem ledigen, alleinstehenden Steuerpflichtigen sechs Monate. Spätestens nach Ablauf dieser Zeitspanne hat der Steuerpflichtige darzulegen, aus welchen Gründen der entfernt liegende Familienwohnsitz…
…ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1 EStG) einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Er liegt dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen…
…2017). Als Familienwohnsitz gilt jener Ort, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106Abs 1) oder ein allein stehender Steuerpflichtiger mit einem minderjährigen Kind iSd § 106 Abs. 1 EStG…
…ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.86, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesonders vom Familienstand ab, die LStR 346 nennen bei einem ledigen Steuerpflichtigen sechs Monate und bei einem verheirateten…
…vgl. VwGH 16.03.2005, 2000/14/0154). Als Voraussetzung für die Anerkennung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (Familienheimfahrten und Kosten für die Wohnung am Beschäftigungsort) gilt somit, dass der (alleinstehende) Steuerpflichtige an diesem Heimatort über eine Wohnung bzw. einen eigenen Haushalt verfügt. Ein…
…wo 1. ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs. 2) hat. Gemäß § 4 Abs. 2 Pendlerverordnung hat der Steuerpflichtige einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung…
…die FHF wurden gekürzt, da alleinstehende Steuerpflichtige grundsätzlich nur Kosten für monatliche FHF absetzen können. Die Grundvoraussetzung einer eigenen Wohnung ist erfüllt (Rz 343a und Rz 355) 8 Monate (Mai bis Dezember) mal 300 Kilometer mit je 0,42 Cent". 8.11. Den Anträgen auf…
…ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs. 2) hat. (2) Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten…
…an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1 EStG 1988) wohnt oder ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) UND einen eigenen Hausstand hat…
…und § 20 Abs. 1 Z 2 lit. e EStG 1988) liegt dort, wo 1. ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder 2. ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs. 2) hat. (2) Der Steuerpflichtige…
…Rechtsprechung und Lehre - wie unten angeführt- als Familienwohnsitz jener Ort gilt, an dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner einen gemeinsamen Hausstand unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen bildet. Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann…
…dem ein verheirateter Steuerpflichtiger mit seinem Ehegatten oder ein lediger Steuerpflichtiger mit seinem in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden Partner (auch ohne Kind iSd § 106 Abs 1 EStG 1988) einen gemeinsamen Haushalt unterhält, der den Mittelpunkt der Lebensinteressen dieser Personen bildet. Auch ein alleinstehender Steuerpflichtiger kann einen…
…Nutzung von Bad, Küche und WC von Bedeutung (vgl nur BFG 8.9.2021, RV/2100215/2021; 25.4.2017, RV/7102799/2013, Parteirevision zurückgewiesen mit VwGH 13.9.2017, Ra 2017/13/0049). Begründet ein alleinstehender Steuerpflichtiger am Beschäftigungsort einen Wohnsitz, ist besonders zu…
…ist, ist es dem Steuerpflichtigen in aller Regel zumutbar, den Familienwohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen (VwGH 22.4.1986, 84/14/0198). Dieser Zeitraum hängt insbesondere vom Familienstand ab, die Verwaltungspraxis nennen bei einem ledigen Steuerpflichtigen sechs Monate und bei einem verheirateten…
…wird. Laut Pendlerverordnung liegt der Familienwohnsitz dort, wo -ein in (Ehe)Partnerschaft oder in Lebensgemeinschaft lebender Steuerpflichtiger oder - ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen und einen eigenen Hausstand hat. Da im Elternhaus nur ein Zimmer bewohnt wird, trifft die Definition für einen Familienwohnsitz nicht…
…Beibehaltung des (Familien-)Wohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes sind allerdings gegenüber Steuerpflichtigen mit (Ehe)Partnern und/oder Kindern eingeschränkt (vgl. VwGH 24.9.2007, 2006/15/0024). So ist in diesem Erkenntnis festgehalten, dass bei einem alleinstehenden Arbeitnehmer mit eigenem Hausstand daher "für eine gewisse Übergangszeit"…
…einen Familienwohnsitz und einem Wohnsitz am Beschäftigungsort. Als Familienwohnsitz gilt dabei jener Ort, an dem ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen und einen eigenen Hausstand hat. Ein eigener Hausstand liegt dann vor, wenn eine Wohnung besessen wird, deren Ausstattung den Lebensbedürfnissen des Steuerpflichtigen entspricht…
…ein alleinstehender Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand (Abs. 2) hat. (2) Der Steuerpflichtige hat einen eigenen Hausstand, wenn er eine Wohnung besitzt, deren Einrichtung seinen Lebensbedürfnissen entspricht. Ein eigener Hausstand liegt jedenfalls nicht vor, wenn der Steuerpflichtige Räumlichkeiten…