…CHF 4.313,20 laufenden Arbeitslohn darstellen und diese Beträge dementsprechend nach dem Tarif zu besteuern oder ob diese Beträge sonstige Bezüge darstellen und gemäß § 67 Abs. 1 EStG 1988 begünstigt zu besteuern sind. Erhält ein Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige…
…iSd § 67 EStG 1988 würden vorliegen, wenn der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber Zahlungen erhalte, die sich sowohl durch den Rechtstitel als auch durch die tatsächliche Auszahlung deutlich von den laufenden Bezügen unterscheiden würden (VwGH 25.10.1994, 90/14/0184; VwGH…
…98/15/0121; VwGH 30.4.2003, 97/13/0148). Auch wenn sich die Auszahlungsmodalitäten der gegenständlichen Prämie und des laufendes Arbeitslohnes unterscheiden, wird die Prämie dennoch jeweils für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (Monat) geleistet. Mangels Vorliegens sämtlicher erforderlichen Merkmale für sonstige Bezüge im Sinne des…
…9/2719/08: Laufendes Entgelt 01.01.2008 bis einschließlich 01.03.2008 - jeweils € 1.188,00 = € 3.564,00 sowie Weihnachtsremuneration 01.01.2008 …………………… in Höhe von € 328,00 Die an den…
…über eine Million Euro beträgt der Steuersatz in den Kalenderjahren 2016 bis 2020 55%. Der § 67 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) normiert: Sonstige Bezüge § 67. (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…ist. § 102 Abs. 2 EStG 1988 enthält Sonderbestimmungen für die Veranlagung von beschränkt Steuerpflichtigen; eine Einschränkung betreffend § 67 EStG 1988 sieht diese Bestimmung nicht vor. Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…C.2. ist das Urlaubsentgelt – mangels abweichender Regelung durch Betriebsvereinbarung - bei Urlaubsantritt auszuzahlen. Rechtslage Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 67 Abs. 1 EStG 1988 ist, dass der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (z.B. 13. und 14. Monatsbezug…
…an ihren Wohnsitz zurückkehrt (Grenzgänger). In diesem Sinne ist zunächst festzuhalten, dass Österreich das Besteuerungsrecht hinsichtlich der gegenständliche Bezüge hat. § 67 Abs 1 EStG 1988 normiert: Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14…
…2009 - 2011 beziehen. Strittig ist, ob für diese Sonderzahlungen der begünstigte Steuersatz von 6 % anzuerkennen ist. 2. Rechtliche Beurteilung § 67. EStG 1988 lautet: "(1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen)…
…2009 - 2011 beziehen. Strittig ist, ob für diese Sonderzahlungen der begünstigte Steuersatz von 6 % anzuerkennen ist. 2. Rechtliche Beurteilung § 67. EStG 1988 lautet: "(1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen)…
…Lohnbezüge. Rechtsgrundlagen und rechtliche Beurteilung Der mit "Sonstige Bezüge" überschriebene § 67 EStG 1988 lautet in der für den vorliegenden Fall anzuwendenden Fassung auszugsweise: "§ 67. (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…Euro 0 %, für die nächsten 24.380 Euro 24 %, für die nächsten 25.000 Euro 27 % und für die nächsten 33.333 Euro 335,75 %, wenn der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…Abs. 1 Z 2 EStG normieren für den Fall, dass vom bisherigen Arbeitgeber an den Rechtsnachfolger eines verstorbenen Arbeitnehmers in dessen Eigenschaft als Rechtsnachfolger kein laufender Arbeitslohn (Hinterbliebenenpension) bezahlt werde, hinsichtlich der Erfassung eine abweichende Vorgangsweise: Allfällige Zahlungen des bisherigen Arbeitgebers an den Rechtsnachfolger (bspw…
…inne, dass bereits eine Rechtsbeziehung dem Grunde nach zwischen dem Zahlenden und dem Empfänger besteht. Die Bestimmung betrifft primär Nachzahlungen von Arbeitslohn, der nicht zeitgerecht als laufender Arbeitslohn ausbezahlt wurde und soll dann zur Anwendung kommen, wenn die rechtzeitige Auszahlung des Bezugs aus Gründen, die…
…Leistung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses an die Bf erbracht hat. Die abgabenrechtliche Konsequenz ist, dass die Erbringung des Sachbezugs in Österreich als laufender Arbeitslohn zu erfassen ist, ins Lohnkonto und in den Lohnzettel aufzunehmen ist, dem Lohnsteuerabzug unterliegt und auch in die Bemessungsgrundlage des Sozialversicherungsbeitrags…
…Arbeitslohn) sind gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis. Gemäß § 25 Abs. 2 EStG 1988 ist es bei den Einkünften im Sinne des Abs. 1 unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder laufende…
…eine Regelung über Fortzahlung im Krankheitsfall, eine Hinterbliebenenversorgung und die Regelung über Tantieme-Zahlungen. Die Arbeitslohnzahlungen wurden weitgehend regelmäßig getätigt. Hinsichtlich der Tätigkeit als Geschäftsführer und den sonstigen Vereinbarungen liegt eine Arbeitnehmertätigkeit vor. Die monatlichen Zahlungen waren als laufender Arbeitslohn zu versteuern. Gem. § 42d Abs…
…Bezüge im Sinne des § 67 Abs 1 EStG 1988 vorliegen und diese der begünstigten Besteuerung zu unterziehen sind. § 67 Abs. 1 EStG 1988 normiert: "(1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 67 EStG in der im Beschwerdezeitraum geltenden Fassung BGBl I 71/2021 lautet wie folgt: (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…Abs. 1 vorliegen. Sonstige Bezüge liegen demnach nur vor, wenn die Bezüge neben dem laufenden Arbeitslohn und von demselben Arbeitgeber ausbezahlt werden. Eine weitere Definition enthält die gesetzliche Bestimmung nicht, verweist in diesem Zusammenhang insbesondere aber auf einmalige Bezüge und zählt dazu beispielhaft den 13…