…0112-14 fest, dass es sich bei den genannten Lagerungen um Abfall iSd AlSAG handelt, und dass gegenüber der Bf. die Beitragsschuld gemäß § 3 Abs.1 Z 1 AlSAG idF Novelle BGBl.I Nr. 96/1997 durch langfristiges Ablagern von Abfällen entstanden ist. Dazu führt…
…Werte gingen von falschen, nicht bewiesenen Annahmen aus und es fehlten alle Grundlagen für die Herleitung einer Berechnung nach mathematischen Grundsätzen, deren Werte den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen könnten. Es seien daher die im angefochtenen Festsetzungsbescheid auf Seite 3 unter der Überschrift "Langfristiges Ablagern von Abfällen"…
…Werte gingen von falschen, nicht bewiesenen Annahmen aus und es fehlten alle Grundlagen für die Herleitung einer Berechnung nach mathematischen Grundsätzen, deren Werte den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen könnten. Es seien daher die im angefochtenen Festsetzungsbescheid auf Seite 3 unter der Überschrift "Langfristiges Ablagern von Abfällen"…
…Werte gingen von falschen, nicht bewiesenen Annahmen aus und es fehlten alle Grundlagen für die Herleitung einer Berechnung nach mathematischen Grundsätzen, deren Werte den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen könnten. Es seien daher die im angefochtenen Festsetzungsbescheid auf Seite 3 unter der Überschrift "Langfristiges Ablagern von Abfällen"…
…mit dem objektiven Abfallbegriff war nicht mehr erforderlich. Im § 3 Abs. 1 ALSAG ist die beitragspflichtige Tätigkeit normiert. Danach unterliegt das Ablagern von Abfällen oberhalb und unterhalb der Erde dem Altlastenbeitrag. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet "Lagern" etwas Vorübergehendes, "Ablagern" hingegen etwas Langfristiges (vgl…
…Ablagern die langfristige bzw. endgültige Deponierung (es muss nicht unbedingt eine Deponie im Rechtssinn der Deponieverordnung sein !) von Abfällen, mit denen keine weitere Be- oder Verarbeitung mehr stattfinden soll, um sie wieder in ein wirtschaftlich nutzbares Gut zu verwandeln. Es ist zu betonen, dass von…
…davon auszugehen, dass es sich bei den, von der Bf. auf ihren o.a. Betriebsgelände gelagerten Materialien um beitragspflichtige Abfälle iSd AlSAG gehandelt hat und dass die Bf. den Tatbestand des langfristigen Ablagerns von Abfällen gemäß § 3 Abs.1 Z 1 AlSAG verwirklicht hat. Demzufolge…
…Lagern von Abfällen zur Verwertung der Beitragspflicht. Eine "Ablagerung" liegt dann vor, wenn sie langfristig oder auf Dauer erfolgt, während einer "Lagerung" immanent ist, dass die betreffenden Stoffe wieder entfernt werden sollen. Entscheidend ist dabei, ob die Abfälle projektgemäß langfristig am Ort der Ablagerung belassen…
…einen Altlastenbeitrag und Säumniszuschläge für das langfristige Ablagern von Abfällen im Jahr 2005 zu Recht erkannt: Der angefochtenen Bescheid wird abgeändert. Der sich aus dem angefochtenen Bescheid vom 23. April 2009, Zahl: aa, ergebende Altlastenbeitrag in der Höhe von insgesamt € 2.105.557,20…
…Umlagern von Abfällen, soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde. § 4 Beitragsschuldner ist 1. der Betreiber einer Deponie oder eines Lagers … 4. in allen übrigen Fällen derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. § 7 (1) Die Beitragsschuld entsteht im Falle 1. des langfristigen Ablagerns…
…Anwendung des § 303 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Gemäß § 3 Abs.1 ALSaG unterliegt dem Altlastenbeitrag das langfristige Ablagern von Abfällen einschließlich des Einbringens von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind. Gemäß § 217 Abs…
…erfüllen (zB Dämme und Unterbauten für Straßen, Gleisanlagen oder Fundamente, Baugruben- oder Künettenverfüllungen); 3. das Lagern von Abfällen; 4. das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes. § 6 Abs. 1 AlSAG in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000 lautet: Der Altlastenbeitrag beträgt…
…Zustellung des Bescheides zu ***002*** vom 17.09.2004 keine weiteren Abfälle, abgesehen von 15 Altautos, in die Anlage übernommen habe. Der Bf. habe einen Tatbestand, der einen Abgabenanspruch ausgelöst habe - nämlich das langfristige Ablagern von Abfällen - also zuletzt vor dem 17.09.2004 verwirklicht…
…Beitrags § 3. Dem Altlastenbeitrag unterliegen: 1. das langfristige Ablagern von Abfällen einschließlich des Einbringens von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind; 2. […] 3. das Lagern von Abfällen; 4. […]" Seit dem Inkrafttreten der Novelle BGBl I Nr…
…Bundesgesetzes Abfälle gemäß § 2 Abs. 1 bis 3 des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (AWG 2002), BGBl. I Nr. 102. Ab 1. Jänner 2006 lauten die weiteren maßgeblichen Bestimmungen des ALSAG wie folgt: "Altlastenbeitrag Gegenstand des Beitrags § 3. (1) Dem Altlastenbeitrag unterliegen 1. das Ablagern von Abfällen oberhalb…
…jene Gruppen, die im Sinn des Äquivalenzprinzips in einem Zusammenhang mit jenem Verhalten stehen, welches zu den besonderen Kosten für die Allgemeinheit geführt hat. Kerngedanke ist dabei die Deponie bzw die langfristige Ablagerung von Abfall, wie sie in § 3 Abs 1 ALSAG definiert ist. (Die…
…diese Abfälle nachweislich einer zulässigen Verwertung zuzuführen. Nach § 2 Abs. 7 Z 4 AWG 2002 idF BGBl. I Nr. 43/2007 sind "Deponien" Anlagen, die zur langfristigen Ablagerung von Abfällen oberhalb oder unterhalb (dh. unter Tage) der Erdoberfläche errichtet oder verwendet werden, einschließlich betriebseigener Anlagen…
…2 des Altlastensanierungsgesetzes in der bis 31. Dezember 2000 gültigen Fassung BGBl Nr. 201/1996 lautet: (1) Der Altlastenbeitrag beträgt für das langfristige Ablagern oder das Befördern von Abfällen zur langfristigen Ablagerung außerhalb des Bundesgebietes je angefangene Tonne für 1. Baurestmassen ab 1. Jänner 1997 ...…
…Lagerung von Abfällen eingestuft werden. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme als Ablagerung oder als Lagerung einzustufen ist, sei darauf abzustellen, ob einerseits die Abfälle nach den erkennbaren Umständen langfristig oder auf Dauer auf dem Grundstück verbleiben sollen oder ob andererseits die Abfälle…
…Lagerung von Abfällen eingestuft werden. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Maßnahme als Ablagerung oder als Lagerung einzustufen ist, sei darauf abzustellen, ob einerseits die Abfälle nach den erkennbaren Umständen langfristig oder auf Dauer auf dem Grundstück verbleiben sollen oder ob andererseits die Abfälle…