…die bereits in Österreich kraftfahrrechtlich zugelassen waren, fielen nicht unter den Tatbestand des § 1 Z 1 NoVAG. Dies gelte auch dann, wenn im Rahmen der ursprünglichen Lieferung bzw. Zulassung derartiger Fahrzeuge in Österreich keine NoVA-Pflicht eintrat oder die NoVA vergütet wurde. Da die gesamte…
…in Österreich, sondern im Ausland verwendet wird, besteht kein Grund dieses weiterhin mit der Abgabe zu belasten. Eine enge Auslegung mittels Abstellen auf den kraftfahrrechtlichen Zulassungsbesitzer würde im Fall einer Weiterveräußerung in das Ausland bedeuten, dass eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe nie erfolgen könnte, was aber…
…worden. Die kraftfahrrechtliche Zulassung im Inland sei lt. Auskunft aus dem Kfz-Zentralregister gleichzeitig erfolgt. Es habe davon ausgegangen werden können, dass das Fahrzeug ab April 2014 seinen dauernden Standort im Inland habe, weshalb auch seitens der Bf die Zulassung im Inland erfolgt sei. Die…
…VwGH 20.9.2012, 2011/10/0138 unter Hinweis auf VwGH 22.12.1999, 97/08/0591). Die kraftfahrrechtliche Zulassung hat damit zwar Indizwirkung, ist aber keine Vorfrage zum Übergang der Verfügungsmacht. Vom steuerlichen Vertreter des Bf. wurde argumentiert, der Gesetzgeber stelle für die Abgrenzung…
…wobei aber wegen der mehrmaligen monatlichen Auslandsfahrten jeweils ein Nutzungszeitraum von weniger als einem Monat vorliege; eine kraftfahrrechtliche Zulassung der Fahrzeuge in Österreich sei aus diesem Grund nicht erforderlich. Nach Ansicht der Bf sei daher weder ein Tatbestand nach dem NoVAG noch nach dem KfzStG…
…Steuerbescheide Gemäß§ 1 Abs. 1 Z 3 KFZStG 1992 unterliegen Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne erforderliche kraftfahrrechtliche Zulassung verwendet werden, der Kraftfahrzeugsteuer. Demnach wäre nach den oben getroffenen Ausführungen, die analog und sinngemäß auch für die Kfz-Steuer gelten, diese…
…1 Z 2 KfzStG in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland und nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtliche Zulassung verwendet werden. Ob nun…
…Fahrzeug an die B-GmbH (=Beschwerdeführerin) mit Sitz in Ort3 (Österreich). In Österreich erfolgte in den hier gegenständlichen Zeiträumen keine kraftfahrrechtliche Zulassung dieses Fahrzeuges. Zu den Bescheiden über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 12/2010 samt Verspätungszuschlag sowie Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für 12…
…GmbH das Fahrzeug an die B-GmbH mit Sitz in Ort3 (Österreich). In Österreich erfolgte in den hier gegenständlichen Zeiträumen keine kraftfahrrechtliche Zulassung dieses Fahrzeuges. Mit Bescheid über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum 12/2010 vom 2.8.2013 hat das Finanzamt Landeck…
…6: Stattgabe Aus der Begründung zu Spruchpunkt 1 geht hervor, dass der Bf. mit Hauptwohnsitz im Inland die Verwendung des streitgegenständlichen Fahrzeugs zuzurechnen war, und somit eine kraftfahrrechtliche Zulassung im Inland erforderlich war. Somit unterliegt die Verwendung des Fahrzeugs durch die Bf. nach § 1 Abs…
…die widerrechtliche Verwendung einsetzte, entstehen. Die Steuerpflicht dauert vom Beginn des Monats, in dem die Verwendung ohne die kraftfahrrechtlich gebotene Zulassung einsetzt, bis zum Ablauf des Kalendermonats, in dem die widerrechtliche Verwendung endet (vgl Erlass des BMF vom 23.10.2015, BMF-010220/0108-VI…
…der Zulassung entscheidend. Abgesehen von der Gebundenheit der Finanzämter an die Einordnung nach der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastwagen oder Kleinbusse (BGBI. 134/1993), spielen sonstige Kriterien, wie die laut lit. a und lit. b des Bw. ins Treffen geführte kraftfahrrechtliche…
…erneut vorgebracht, dass das vom Bf. gefahrenen Fahrzeug (CZ-00000) keinen dauernden Standort in Österreich habe bzw. dessen überwiegende Verwendung nicht in Österreich erfolge. Für das Fahrzeug bestehe daher keine kraftfahrrechtliche Zulassungspflicht in Österreich. Es handle sich, nach wie vor, um dasselbe Fahrzeug, welches der…
…KfzStG): § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 lautet: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Nach § 3 Z 2 KfzStG 1992 ist Steuerschuldner "... die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen…
…wurde dies damit, dass nach § 1 Abs. 1 Z 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KFZStG) für Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr ohne die kraftfahrrechtliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung), Kraftfahrzeugsteuer abzuführen sei. Gemäß § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz (KFG) seien Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen…
…747,52 vorgeschrieben und ausgeführt, dass nach § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG die Verwendung von Kraftfahrzeugen auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung der Kraftfahrzeugsteuer, wie vorliegend im Zeitraum von 1 bis 12/2012, unterliegen. Dies für den Zeitraum…
…Beim Zulassungsdatum handelt es sich um ein fiktives Datum, keinesfalls um jenes, in dem das Fahrzeug, das ja erst Jahre später hergestellt wurde, erstmals zum Verkehr zugelassen worden ist. Die kraftfahrrechtliche Zulassung als Oldtimer habe keinen Einfluß auf die zollrechtlichen Bestimmungen. Mit Schriftsatz vom 23…
…abgemeldet. Seit 03.03.2014 ist das Fahrzeug auf BF angemeldet. Die vom VwGH im angeführten Erkenntnis für Rennwagen geschilderten Kriterien treffen auf das gegenständliche Fahrzeug nicht zu. Es liegt eine kraftfahrrechtliche Zulassung vor. Die im Einzelgenehmigungsbescheid aufgezählten Ausnahmen lassen eine sofortige Umbaumöglichkeit zu, sodass…
… 1 Abs. 1 Z 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG) unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Gemäß § 3 Z 2 KfzStG ist Steuerschuldner die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr…
…abgemeldet. Seit 03.03.2014 ist das Fahrzeug auf BF angemeldet. Die vom VwGH im angeführten Erkenntnis für Rennwagen geschilderten Kriterien treffen auf das gegenständliche Fahrzeug nicht zu. Es liegt eine kraftfahrrechtliche Zulassung vor. Die im Einzelgenehmigungsbescheid aufgezählten Ausnahmen lassen eine sofortige Umbaumöglichkeit zu, sodass…