…übrigen der im § 39 BAO genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Verfolgung anderer religiöser Zwecke als der kirchlichen Zwecke (etwa: die Verbreitung eines bestimmten Glaubens) im Sinn des § 38 Abs 1 BAO ist nach der Lehre keinesfalls gemeinnützig (Baldauf in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Die Beschwerdeführerin erzielte in den gegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrerin. Mit Bescheiden vom 2. Dezember 2010 wurden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gemäß § 303 Abs…
…vom 29.09.2015 und dem Studienblatt für das Wintersemester 205/16 zu entnehmen ist - das Bachelorstudium Lehramt für Neue Mittelschulen, Englisch und Musikerziehung als ordentliche Studierende an der KPH. Die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems (KPH) ist - wie der von der Bf übermittelten „Entscheidung…
…ebenso wenig der Aufbau einer weltanschaulich homogenen Lebensgemeinschaft. Das Lehr- und Ausbildungspersonal übe außerdem keine kirchlichen Funktionen aus. Mit Schriftsatz vom 23.3.2026 zog der Bf den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück. Gleichzeitig wurde ein neuer Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt unter…
… 34 Abs 1 BAO geknüpft seien, nicht gegeben gewesen seien (Statutenänderung vom 6.4.2016). Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen…
…gemeinnützige Zwecke iSd. der §§ 34 bis 47 BAO, nämlich insbesondere die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, Entwicklungshilfe und Katastrophenhilfe. Ziel der Forschung sei es, neue Erkenntnisse über die tatsächliche Wirksamkeit und Qualität der Hilfe zu gewinnen, um langfristig das System der…
…auf Grund der dadurch ausgelösten Werbewirkung absetzbar, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine ,parteinahe' oder eine ,überparteiliche', ,kirchliche' usw. Organisation handelt. Übt ein Mandatar in einer örtlichen parteinahen oder einer überparteilichen Organisation eine Funktion aus, sind die ihm in diesem Zusammenhang entstehenden…
…März 2011 gültigen Fassung. Der Bf. erhob gegen den Rückforderungsbescheid fristgerecht Beschwerde und brachte vor, dass seine Tochter bis Juni 2014 die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien besucht habe. Danach habe sie ab September 2014 die Universität Wien besucht. Das Abschlusszeugnis der Pädagogischen Hochschule sowie Inskriptionsbestätigung…
…sowie Ankunftszeiten; auch Fehlen Angaben zur konkret gewählten Fahrroute, sowie zur Dauer der einzelnen Fahrten. Die vorgelegte Aufstellung stellt sohin kein Fahrtenbuch im Sinne der Judikatur und Lehre dar, sodass der Bf. den Nachweis des kilometermäßigen Umfangs der Nutzung des Fahrzeuges schuldig geblieben ist. Nun…
…was ein politischer Funktionär freiwillig für soziale, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder andere Zwecke leiste, zu den Aufwendungen der privaten Lebensführung gehöre, auch wenn diese im Zusammenhang mit der politischen Funktion geleistet würden. Besonders bei Aufwendungen für überörtlich tätige Organisationen sei aufgrund der Freiwilligkeit der Werbecharakter…
…57 Abs.1 GspG gewertet werden. Im zu beurteilenden Fall gehe der, vom BFG für die Bemessung der Glücksspielabgabe gewählte, Aufteilungsschlüssel über die Produktumsätze ins Leere, weil daraus nicht ableitbar sei, welche Gewinne sich an die inländische Öffentlichkeit gerichtet haben. Für die Beurteilung der in…
…die die Diensthoheit über die Lehrer der entsprechenden Schulen ausübt, angestellt oder b) von der betreffenden gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft bestellt. (2) Die Anzahl der Lehrerstellen, die gemäß Abs. 1 lit. a besetzt werden, bestimmt die Gebietskörperschaft auf Antrag der zuständigen kirchlichen (religionsgesellschaftlichen) Behörde…
…13/2014 und Aufhebung der Textteile wegen Verfassungswidrigkeit stellen, welche darauf abzielen, dass freiwillige Zuwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken gemäß § 4a lediglich an die in § 4a Abs. 5 EStG genannten Einrichtungen als Betriebsausgabe gelten. Die Beschwerde wurde dem BFG durch die belangte Behörde…
…den Begünstigten zufällt und bei Fehlen von Begünstigten nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung verwendet werden darf. c) Die Privatstiftung dient nach der Stiftungsurkunde und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Weitergabe von Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs…
…Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, nur für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche verwendet werden darf. Eine derartige Vermögensbindung lässt sich den Statuten des Bf. für den Fall der Änderung des Zweckes ebenfalls nicht entnehmen. Folglich kann dem Bf. seine Berufung auf den sog…
…sie im Besonderen zur Ausübung des seelsorglichen Dienstes beiträgt." Die Priester würden vom Bischof bei der Priesterweihe ermahnt, dass sie "in der Wissenschaft erfahren" seien und ihre Lehre "eine geistliche Arznei für das Volk Gottes sei". Da aber die weltliche Wissenschaft immer neue Fortschritte mache…
…vor - Haben an der Reise ausschließlich Mittelschul- bzw. Hauptschullehrerinnen teilgenommen? - Eine Teilnehmerliste ist vorzulegen. - Wie konnten die erworbenen Kenntnisse in den von Ihnen unterrichteten Gegenständen (lehrplanmäßig) verwertet werden? - Hätte die Reise (aufgrund des Programmes und der Durchführung) objektiv gesehen auch Anziehungskraft für "Nichtlehrerinnen"? Wenn nein…
…xx.xxxx, unselbständig erwerbstätig (geringfügig) sei und übermittelte deren Abschlusszeugnis der Kirchlich Pädagogischen Hochschule der Diözese A des Bachelorstudiums Lehramt für Volksschulen vom 27.06.2016 und die Anmeldung bei der B Gebietskrankenkasse für geringfügige Beschäftigung vom 12.09.2016. Mit Bescheid vom 23. November…
…ist. Lt. Beschwerde unterrichtet der Bf als NMS-Lehrer die Fächer Religion, WTE und Betreuungspädagogik. Es gibt im Reiseprogramm einige Punkte, die einen religiösen / kirchlichen bzw. gesellschaftlichen Inhalt (z.B.: Informationen über die Caritas vor Ort) aufweisen und somit einen Bezug zu den Unterrichtsfächern haben…
…zu beachten sein, dass auch die Zustimmung der zuständigen kirchlichen Stellen vorliegt. Bei der Erstellung der Curricula sind jedenfalls alle Rechtsvorschriften einschließlich entsprechender EU-Richtlinien zu beachten. Es ist zulässig, im Curriculum Anmeldevoraussetzungen für bestimmte Lehrveranstaltungen zu verlangen. Weiters ist es zulässig, dass Universitäten Studien…