…38 Abs. 2 BAO werden bestimmte Betätigungen beispielsweise als kirchliche Zwecke angeführt. Generell stellen nur solche Betätigungen eine Förderung kirchlicher Zwecke dar, welche in Zusammenhang mit der kirchlichen Lehre und der Religionsausübung der betreffenden Religionsgesellschaft stehen. Eine Förderung kirchlicher Zwecke liegt somit vor, falls die…
…übrigen der im § 39 BAO genannten Voraussetzungen erfüllt. Die Verfolgung anderer religiöser Zwecke als der kirchlichen Zwecke (etwa: die Verbreitung eines bestimmten Glaubens) im Sinn des § 38 Abs 1 BAO ist nach der Lehre keinesfalls gemeinnützig (Baldauf in Baldauf/Renner/Wakounig, Die Besteuerung der Vereine…
…1 Z 4 lit. b UStG 1994 versteuert. Diese steuerliche Behandlung der Aufenthaltsentgelte wurde anlässlich eine Betriebsprüfung die Jahre 1994 bis 1996 betreffend in Streit gezogen: nach Meinung des Prüfers stand die Erbringung von kirchlichen und seelsorgerischen Leistungen eindeutig im Vordergrund, sodass diese Entgelte nicht…
…mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §34ff BAO." Die Verfassung der E in Österreich hat auszugsweise folgenden Inhalt: "Artikel 1 Glaubensüberzeugung: Die Bibel ist alleinige Grundlage des Glaubens. Die biblischen Lehren sind als "fundamentale Glaubensüberzeugungen" formuliert..... Artikel 3 Zweck und Ziel: "Die E dient…
…Begünstigungen, die in den einzelnen Abgabenvorschriften bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke vorgesehen sind, ab 2003 gewährt werden. Hinsichtlich des Gewerbebetriebes (Kantinenbetrieb) kommt dem Verein eine Begünstigung auf abgabenrechtlichem Gebiet wegen Betätigung für gemeinnützige Zwecke nicht zu. Die Bewilligung ist davon abhängig, dass…
…die Grundlehren der Bibel studiert hat, im Einklang mit den Lehren der Bibel lebt und daher von den Ältesten seiner Versammlung zur Taufe zugelassen wurde ... 2) Alle Mitglieder haben das Recht, die Abendmahlsfeier und sämtliche anderen Zusammenkünfte der Versammlung zu besuchen und unentgeltliche Schulung und…
…Die Vermittlung der Berufsausbildung und Berufsfortbildung, beispielsweise in Berufs- und Abendschulen, ist gemeinnützig. Dies gilt für die Lehrlingsausbildung, aber auch für die berufsbegleitende Aus- und Fortbildung von zB in der Bauwirtschaft Tätigen (VwGH 8.9.1992, 88/14/0014) bzw. von Journalisten (VwGH 19.9…
…den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf Die Beschwerdeführerin erzielte in den gegenständlichen Jahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Lehrerin. Mit Bescheiden vom 2. Dezember 2010 wurden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 gemäß § 303 Abs…
…vom 29.09.2015 und dem Studienblatt für das Wintersemester 205/16 zu entnehmen ist - das Bachelorstudium Lehramt für Neue Mittelschulen, Englisch und Musikerziehung als ordentliche Studierende an der KPH. Die Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien/Krems (KPH) ist - wie der von der Bf übermittelten „Entscheidung…
… 1 Abs. 3 Z 2 KStG 1988 (vgl. KStR 2013 Rz 35 ff); 3.mit Forschungs- oder Lehraufgaben gemäß § 4a Abs. 2 Z 3 EStG 1988 im Wesentlichen befasste juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften sowie juristische Personen, an denen entweder eine oder mehrere Gebietskörperschaften oder…
…kann die wissenschaftliche Heranbildung des Klerus nicht nur an den vom Staate erhaltenen katholisch-theologischen Fakultäten, sondern auch an den von den zuständigen kirchlichen Stellen errichteten theologischen Lehranstalten erfolgen. Zur Erreichung dieses Zwecks sollen in jeder Diözese ein sogenanntes großes Seminar und möglichst ein oder…
…1 BAO eingetretenen vollen Abgabepflicht bis auf Widerruf insoweit abgesehen, als der berufungswerbenden Gesellschaft mit beschränkter Haftung alle Begünstigungen, die in den einzelnen Abgabengesetzen bei Betätigung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke vorgesehen sind, (weiterhin) gewährt werden. 2. Hinsichtlich des Gewerbebetriebes bzw. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes gemäß …
…ebenso wenig der Aufbau einer weltanschaulich homogenen Lebensgemeinschaft. Das Lehr- und Ausbildungspersonal übe außerdem keine kirchlichen Funktionen aus. Mit Schriftsatz vom 23.3.2026 zog der Bf den Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück. Gleichzeitig wurde ein neuer Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt unter…
… 34 Abs 1 BAO geknüpft seien, nicht gegeben gewesen seien (Statutenänderung vom 6.4.2016). Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen…
…gemeinnützige Zwecke iSd. der §§ 34 bis 47 BAO, nämlich insbesondere die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der humanitären Hilfe, Entwicklungshilfe und Katastrophenhilfe. Ziel der Forschung sei es, neue Erkenntnisse über die tatsächliche Wirksamkeit und Qualität der Hilfe zu gewinnen, um langfristig das System der…
…auf Grund der dadurch ausgelösten Werbewirkung absetzbar, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine ,parteinahe' oder eine ,überparteiliche', ,kirchliche' usw. Organisation handelt. Übt ein Mandatar in einer örtlichen parteinahen oder einer überparteilichen Organisation eine Funktion aus, sind die ihm in diesem Zusammenhang entstehenden…
…Kärnten wies diesen Antrag mit Bescheid vom 29. Jänner 2001, GZ. AO 130/1 - 8/00, ab. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, die Lehre (Stoll, BAO - Kommentar, Seite 487, zweiter Absatz, sowie Kohler / Quantschnigg / Wiesner, Die Besteuerung der Vereine8, Seite 111f) vertrete die Ansicht…
…wenn die Körperschaft, abgesehen von Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Vorliegender Sachverhalt wurde im Jahr 1999 verwirklicht, zu einem Zeitpunkt, in welchem die von der Bw. geförderte Religionsgemeinschaft bereits eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft war. II.) Religiöse Bekenntnisgemeinschaften II.) 1.) Gesetz über…
…Es soll ein neuer Abs. 3 folgenden Inhaltes eingefügt werden: (3) Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung zu verwenden. Das Finanzamt gab mit seinem…
…14 ErbStG, ebenfalls in Bezug auf die Bw., zum Gegenstand. Die Entscheidungsgründe werden auszugsweise wiedergegeben: "Bezüglich des Befreiungstatbestandes zur Verfolgung "kirchlicher Zwecke" räumt der Beschwerdeführer ein, dass die Religions- und Bekenntnisgemeinschaft keine gesetzlich anerkannte Kirche im Sinne des § 38 Abs. 1 BAO ist....ist unter…