…ist, liegt (derzeit) keine persönlich bedingte Unbilligkeit vor: Eine Einhebung der Abgaben ist derzeit nicht möglich und gefährdet die Existenzgrundlage des Beschwerdeführers damit nicht. Weiters ist auch keine Veräußerung von Vermögenswerten, die einer Vermögensverschleuderung gleichkommen würde, möglich. 3. sachliche Unbilligkeit Eine "sachliche" Unbilligkeit ist anzunehmen…
…hat kein Auto) über kein Einkommen und kein Vermögen verfügt. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit vorliegt, fehlt es also schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale, sodass für eine Ermessensentscheidung kein Raum bleibt.“ Mit Vorlageantrag vom 12.05.2015 beantragte der Bf…
…könne somit nicht von einer sachlich bedingten Unbilligkeit bezüglich der Einhebung ausstehender Abgabenschuldigkeiten ausgegangen werden. Da auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit behauptet worden sei, fehle es also schon am Vorliegen der im § 236 BAO angeführten Tatbestandsmerkmale, sodass für eine Ermessensentscheidung kein Raum bleibe. Dagegen beantragte…
…Fall nicht möglich. Es liege aber auch keine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der ImmoESt vor. In der Entrichtung von Immobilienertragsteuer in Höhe von EUR 4.318,00 bei einem Veräußerungspreis von EUR 395.000,00 könne keine ernsthafte Existenzbedrohung erblickt werden, insbesondere unter der…
…dazu, dass eine persönlich bedingte Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinn des § 236 nicht vorliegt (VwGH 2.9.2000, 95/15/0090; VwGH 10.5.2001, 2001/15/0033). Somit besteht auch keine akute Gefahr einer Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtes gemäß Art…
…vorübergehende Liquidationsprobleme nicht zur Rechtfertigung der persönlichen Unbilligkeit geeignet (VwGH 21.4.1997, 92/17/0232, 14.1.1991, 90/15/0060). Auch wenn dieser Abgabenbetrag im Falle der Möglichkeit einer Kreditaufstockung erfolgen müsste, sehe der Verwaltungsgerichtshof keine persönlich bedingte Unbilligkeit (VwGH 20.9.1992…
…Beschwerde nicht bestritten. Damit war aber im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes keine persönliche Unbilligkeit (Existenzgefährdung durch eine drohende Abgabeneinhebung) im Sinne des § 236 BAO gegeben, sodass nicht erkannt werden kann, dass die belangte Behörde die begehrte Nachsicht mit dem angefochtenen Bescheid, bei dem…
…Eine persönliche Unbilligkeit würde insbesondere dann vorliegen, wenn die wirtschaftliche Existenz gerade durch die Einbringung der verfahrensgegenständlichen Abgaben gefährdet wäre. Dies wurde im gesamten Beschwerdeverfahren weder behauptet und noch nachgewiesen. Insgesamt gelangte der Senat daher zur Ansicht, dass gegenständlich keine persönlich oder sachlich bedingte Unbilligkeit…
…600,00 € zutage getreten. Unterhaltspflichten würden keine bestehen. Zu den persönlich bedingten Unbilligkeiten wurde ergänzend vorgebracht, dass aus den obigen Ausführungen deutlich wäre, dass die Einkommens- und Vermögenssituation der Beschwerdeführerin weiterhin höchst prekär und eine persönliche Unbilligkeit indiziert sei. In diesem Zusammenhang würde das…
…zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Da hierbei jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen ist, lässt sich aus dem vorgebrachten steuerlichen Verhalten des Bf. nichts gewinnen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn…
…nicht eine Unbilligkeit nach der Lage des Falles zu begründen vermag (BFG 26.07.2022, RV/7101808/2022). Es liegt vielmehr eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar und begründet daher keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung im Sinne des § 236 BAO. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt…
…BAO, 7. Aufl. (2021)]. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann vor, wenn die Einhebung der Abgaben die Existenzgrundlage des Nachsichtswerbers gefährdet, wofür es genügt, wenn etwa die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögen möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung…
…Da von der Bf. keine persönliche Unbilligkeit behauptet wurde, war lediglich zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine sachliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Sachlich bedingte Unbilligkeit liegt nur dann vor, wenn sie in den…
…sodass auch insoweit kein Anspruch auf Nachsicht besteht (vgl. VwGH vom 03.09.2024, Ra 2023/13/0044 mit Verweis auf VwGH vom 20.6.2018, Ra 2017/13/0064). Zusammenfassend gelangte das Verwaltungsgericht zur Ansicht, dass eine persönlich bedingte Unbilligkeit in der Einhebung des…
…2024 und im Vorlageantrag vom 24.02.2025 machte der Beschwerdeführer ausschließlich Gründe der persönlichen Unbilligkeit geltend. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenem Nachteil stünde…
…BAO7 § 236 BAO Rz 11 mwN) Eine sachliche Unbilligkeit liegt jedoch nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist. Materiellrechtlich legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten ("Ungerechtigkeiten") sind keine Unbilligkeiten iSd § 236 BAO. Beim Säumniszuschlag ist ein wirtschaftliches Missverhältnis zwischen schuldhaftem Fehlverhalten und dessen steuerlicher…
…2023 und im Vorlageantrag vom 29.11.2023 machte der Beschwerdeführer ausschließlich Gründe der persönlichen Unbilligkeit geltend. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH setzt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung im Allgemeinen voraus, dass die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenem Nachteil stünde…
…nicht dargelegt, dass er speziell durch die Grunderwerbsteuerforderung in eine derartig bedrohliche wirtschaftliche Lage gebracht worden wäre, dass die persönlich bedingte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung anzunehmen gewesen wäre. Es ist Sache eines Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluss jeglicher Zweifel das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die…
…entrichteter Abgaben an den Begriff der Unbilligkeit kein strengerer Maßstab anzulegen als bei der Nachsicht noch nicht entrichteter Abgabenschulden (VwGH 25.10.2006, 2004/15/0150). Die in § 236 Abs. 1 BAO geforderte Unbilligkeit der Abgabeneinhebung kann entweder persönlich oder sachlich bedingt sein. Der Bf…
…festzustellen. Aus den dargestellten Gründen liegt eine persönlich bedingte Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenverbindlichkeiten nicht vor und fehlt es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO, sodass für eine Ermessensentscheidung nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit (§ 20 BAO) kein Raum bleibt. Die Beschwerde…