…demnach keine Wirksamkeit entfalten. Da auch nach den italienischen Zustellvorschriften eine gleichwertige Regelung nach den österreichischen Zustellvorschriften gegeben ist, liegt sohin ein nicht rechtstaatlicher Zustellvorgang vor, sodass in wesentliche Grundrechte der Abführung eines fairen Verfahrens für die Antragsteller eingegriffen wird. Nach den Vorschriften des italienischen…
…nicht saniert (keine "Heilung durch Einlassung"). Im Bereich des Abgabenrechtes gilt das Prinzip der Amtswegigkeit und kommt es nicht darauf an, ob sich eine Partei erst "nachträglich" (oder wie hier die Bf. gar nicht) auf einen Zustellmangel beruft. Die Wirksamkeit des Bescheides ist als Prozessvoraussetzung…
…den Jahren 2012-2014 Gewinne erzielt hat, konnte auch kein Verlustvortrag berücksichtigt werden. Hinsichtlich des Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird ausgeführt: Gemäß § 254 BAO wird durch Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einhebung und zwangsweise Einbringung einer…
…zur Entrichtung der Beiträge herangezogen werden kann. Die Anführung "und Miteigentümer" im Adressfeld des angefochtenen Bescheides allein ist ein inhaltsleerer Zusatz, dem keine weitere rechtliche Wirksamkeit zukommt. Da der Bescheid somit nur gegenüber Herrn ***Bf.*** wirksam geworden ist, war über die Beschwerde auch nur ihm…
…angeführten Bescheide keine Wirkung zu entfalten, weil sie keinen Hinweis auf § 101 Abs. 4 BAO enthielten. Eine Zustellvollmacht der B- Aktiengesellschaft (FN yyyyy) für die anderen ehemaligen Gesellschafter der A- AG Nf OHG (FN xxxxx) liegt im Akt nicht auf, auch dem Schreiben des C…
…Bescheide waren somit sämtlich unwirksam. Zur Unzulässigkeit der Revision: Die ordentliche Revision für die belangte Behörde ist nicht zulässig, da keine Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG zu beurteilen war, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der Rechtsprechung des…
…Zustellmangel beruft. Die Wirksamkeit des Bescheides ist als Prozessvoraussetzung vom Verwaltungsgericht auch dann zu prüfen, wenn die Parteien kein entsprechendes Vorbringen erstatten, besteht doch im Verfahren vor der Abgabenbehörde und im Verfahren vor dem Bundefinanzgericht keine Bindung an Beschwerdepunkte. Zu den Entscheidungen des Bundesfinanzgerichtes, auf…
…im formellen Sinn, jedoch nach der gesetzliche Intention des § 10 Abs. 1 GrEStG 1987 inhaltlich nahezu gleichwertig nachgekommen ist. Wenn somit im Beschwerdefall die Anordnung zur Erklärungsabgabe noch vor der Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides durch die erfolgte Selbstberechnung nahezu gleichwertig „befolgt“ wurde, dann sprechen Aspekte…
…aber leider noch keine Antwort erhalten. Ein neues ärztliches Attest für die Diät liegt diesem Schreiben bei. Das Antwortschreiben des Bundessozialministeriums reiche ich sofort nach Erhalt nach. Ich beantrage somit die Aufhebung des oben genannten Bescheides und die Erlassung eines neuen Bescheides mit der Berücksichtigung…
…hinsichtlich Rechtsgeschäftsgebühren keine Rechtsfähigkeit eingeräumt; es ist lediglich als Hilfsapparat der ***Landesregierung*** anzusehen (vgl Art 49 LV 1979). Die unrichtige Anführung einer nicht rechtsfähigen Einrichtung eines Rechtsträgers an der Stelle des Rechtsträgers selbst als Adressat eines abgabenrechtlichen Bescheides steht der Wirksamkeit des Bescheides nicht im…
…einen gemeinsamen Bescheid handeln kann. Mit E-Mail vom 22. Oktober 2018 wurde seitens der Bf klargestellt, dass es nur den einen Beschwerdeschriftsatz vom 15. Jänner 2018 gibt. Diese Auskunft korrespondiert mit der Auskunft der belangten Behörde, dass do kein gesonderter Bescheidbeschwerdeschriftsatz bezüglich des Abweisungsbescheides…
…besteht ab Juli 2019 kein Anspruch mehr auf Familienbeihilfe. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Finanzamt Österreich das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht werden. Die Beschwerde ist zu begründen. Durch die Einbringung einer Beschwerde wird die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides gemäß …
…Inhaltes des Vergleiches und eines allenfalls anderen Buchwertes des hingegebenen Kapitalvermögens im Zeitpunktes der Wirksamkeit des Vergleiches durch Vorlage der Vertragsurkunde wäre an dem Bf. gelegen. Dem mit hoher Wahrscheinlichkeit richtigen Wertansatz auf Grundlage des Bankschreibens vom 22.1.2007 - der im angefochtenen ESt-Bescheid…
…Bereich des Abgabenrechtes gilt das Prinzip der Amtswegigkeit und kommt es nicht darauf an, ob sich eine Partei erst "nachträglich" (oder gar nicht) auf einen Zustellmangel beruft. Die Wirksamkeit des Bescheides ist als Prozessvoraussetzung vom Verwaltungsgericht auch dann zu prüfen, wenn die Parteien kein entsprechendes…
…hervorgekommen und wurde solches auch gar nicht behauptet. Es sind auch sonst keine Umstände ersichtlich, die einer Wirksamkeit der Grundlagenbescheide entgegenstehen könnten. Auch wurden keine Beschwerden gegen die Feststellungsbescheide erhoben. Festzuhalten ist daher, dass die Feststellungsbescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 wirksam ergangen sind…
…zur Wirksamkeit des Kaufgeschäftes notwendige Titelakt vor. Damit bricht jedoch die Argumentation der Erstbehörde, wonach ***2*** ***3*** nicht mehr die Verfügungsgewalt erlangt hätte, in sich zusammen und entbehrt der angefochtene Bescheid jedweder rechtlichen Grundlage. Bei richtiger rechtlicher Beurteilung wäre demzufolge schon von der Wiederaufnahme des…
…Rechtsvertreter des Bf zugestellt. Aus den Grundbuchsdaten ist zu ersehen, dass die vermietete Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 22.Dezember 2004 an die ABC- Immobilien Invest AG verkauft wurde. Abgabenrechtlich bewirkte dies das Ende der Personengemeinschaft als Adressat für Feststellungsbescheide. Für die Wirksamkeit von Bescheiden kam…
…Liegenschaft. Das spricht im gegenständlichen Fall dafür, die Einräumung des Baurechtes (neben dem Kaufpreis) beim gegenständlichen Erwerbsvorgang als Gegenleistung anzusetzen. Da das Verwaltungsgericht gemäß § 279 Abs. 1 BAO berechtigt ist, den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, besteht im Beschwerdeverfahren kein Verböserungsverbot (vgl. Ritz, BAO5…
…Zustellung des Vorhaltes eingeräumt. Der Vorhalt wurde laut Rückschein dem Bf. am 28.02.2014 und dem FA laut Übernahmsbestätigung am 01.03.2019 zugestellt. Weder der Bf. noch das FA haben bis dato eine Stellungnahme beim BFG eingebracht. II. rechtliche Beurteilung Wirksamkeit des Bescheides…
…ein Verwahrkonto des Finanzamts genommen und bei der bescheidmäßigen Vorschreibung nur mehr vom Verwahrkonto auf das Abgabenkonto und zwar mit Wirksamkeit des Tages der tatsächlichen Entrichtung!) umgebucht. Nach der auch aus dem FON-Auszug des Bf. ersichtlichen Gewährung der ,,Aussetzung der Einhebung" erfolgte keine Gutschrift…