…Vorlageantrag ausführt, hinsichtlich der gegenständlichen Feststellungsbescheide habe laut Beteiligungsverwaltung keine Unsicherheit bestanden, die eine Erlassung von vorläufigen Bescheiden rechtfertigen würden, ist zu erwidern, dass es nicht nur darauf ankommt, ob Bescheide vorläufig erlassen werden, sondern, ob innerhalb der (verlängerten) Verjährungsfrist Unterbrechungshandlungen gesetzt werden. Dies ist…
…zugrundeliegenden Feststellungsbescheide als Nichtbescheide zu qualifizieren zumal dazu seitens des Bf. kein diesbezügliches Vorbringen erstattet wurde und die am 20.10. 2011 erlassenen Grundlagenbescheide keine offensichtlichen Mängel aufweisen, die ihre Bescheidqualität in Zweifel ziehen. Da sich bereits bei Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist nach § 207 Abs…
…Stand 1.3.2025, rdb.at): Die BAO beinhaltet nach der Judikatur des VwGH aber kein Verbot, der Festsetzung vorangehende abgabenrechtliche Schritte zu unternehmen; Grundlagenbescheide (zB Feststellungsbescheide gem. § 188 BAO, Mess- und Einheitswertbescheide) können daher ohne Bedachtnahme auf Verjährungsfristen erlassen werden (vgl VwGH 10. 9…
…23.2.2010, 2007/15/0292; 22.2.2012, 2009/16/0032 ) Dies auch dann, wenn im Verwaltungsverfahren noch keine Verjährungseinrede erhoben wurde. Die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände sind von der Abgabenbehörde nachzuweisen ( VwGH 26.4.1994, 90/14/0142; 17.12.2003, 99/13…
…sondern habe auch die relevanten Verträge unterfertigt. Den Bf treffe kein Verschulden an dem Umstand, dass allenfalls Abgaben, im Konkreten die Kommunalsteuer, im relevanten Zeitraum, nicht abgeführt worden seien, wobei ausdrücklich die Verjährung der Haftungsansprüche eingewendet wurde. Der Bf habe die technische Geschäftsführung der Gesellschaft…
…die absolute Verjährung betreffend Einkommensteuer 2007 sei noch nicht eingetreten, sodass die Abgabenfestsetzung zu Recht erfolgt sei. Laut telefonischer Auskunft seitens der (bisherigen) steuerlichen Vertretung hat diese ihr Mandat nach dem Tod des Beschwerdeführers im Jahr 2022 zurückgelegt und verfügt auch über keine weiteren Unterlagen…
…im Jahre 2006 zur Vorschreibung gelangen werden. Damit wurden mit diesem Schreiben keine Schritte zur Geltendmachung des Abgabenanspruches gesetzt, sondern solche Schritte erst angekündigt. Das Schreiben war somit nicht geeignet, eine im Lauf befindliche Verjährungsfrist zu unterbrechen. “ In VwGH 06.07.2006, 2006/15/0046 …
…Diesbezüglich sollte, falls aus heutiger Sicht kein Finanzstrafvergehen gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 (FinStrG) meinerseits vorgelegen hat, vom Finanzamt ein Neuerungstatbestand dem BFG vorgelegt werden. Verjährung: Ich darf das Finanzamt um Überprüfung ersuchen, ob aufgrund der oben angeführten Amtshandlungen und schriftliche Erledigung (Finanzstrafverfahren…
…Dezember 2023 absolute Verjährung eingetreten. Auch für die Hinterziehungen der Folgejahre ist somit noch keine Verjährung eingetreten. Objektive Tatseite: Bei bescheidmäßig festzusetzenden Abgaben (etwa bei der Einkommensteuer oder der Umsatzsteuer) werden - bezogen auf ein Steuersubjekt - mit nacheinander erfolgter Abgabe unrichtiger Jahreserklärungen mehrerer Veranlagungsjahre hindurch mehrere…
… VwGH 20.10.2022, Ra 2022/16/0045 u.v.a.). Daneben steht zufolge § 209a BAO der Abgabenfestsetzung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens keine Verjährung entgegen. Dies gilt auch für nach Aufhebung durch den VwGH erlassene (neuerliche ) Entscheidungen (VwGH 20.12.1994, 89/14/0149) und…
…Eintrittes der Verjährung ist darauf zu verweisen, dass neue rechtliche Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse durch die Änderung der Verwaltungspraxis, der (höchstgerichtlichen) Rsp oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung/Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden, keine Wiederaufnahmsgründe…
…2021, § 240, Rz 7). Sie ist jedoch keine Verjährungsfrist, weshalb eine Verlängerung oder Hemmung wie gem § 209 Abs 1 BAO bei der Festsetzungsverjährung ausgeschlossen ist. Da erst mit 6.12.2016 ein Antrag auf Rückerstattung der KESt 2008 gestellt wurde, wäre dieser Rückerstattungsantrag auch wegen…
… VwGH 20.10.2022, Ra 2022/16/0045 u.v.a.). Daneben steht zufolge § 209a BAO der Abgabenfestsetzung im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens keine Verjährung entgegen. Dies gilt auch für nach Aufhebung durch den VwGH erlassene (neuerliche ) Entscheidungen (VwGH 20.12.1994, 89/14/0149) und…
…Anträgen Rechte geltend gemacht würden, sei § 209a Abs 2 BAO anwendbar und für den Zeitraum 07/1999 bis 12/2002 daher keine Verjährung eingetreten. Antrag auf Festsetzung (Kalenderjahr 2003): Dem Finanzamt sei zuzustimmen, dass bei innerhalb der Jahresfrist eingebrachten Anträgen nach § 201 Abs 2 Z…
…23) das Wort "frühestens" enthält und somit die Verjährung frühestens Ende 2018 eintritt. Daraus ist zu schließen, dass eine Abgabenfestsetzung betreffend die Abgabe 2013 auch noch nach Ablauf des Jahres 2018 möglich ist. Darüber, wann ein solcher Fall vorliegt, gibt das KBGG aber keine Auskunft…
…auch heute noch, der Veranlagungsstand 21.2.2006. Im Jahr 2009 seien keine rechtsgültigen, nach außen erkennbaren Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches unternommen worden. Keinesfalls könne die 10jährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben hier greifen. Weder auf Ebene der Mitunternehmerschaft und schon gar nicht des Bf…
…bezogen und liegt insoweit eine Abgabenhinterziehung vor, ist für die Rückforderung der Familienbeihilfe die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs 4 letzter Satz iVm § 207 Abs 2 zweiter Satz BAO anwendbar. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist, falls noch keine Verurteilung vorliegt, eine Vorfrage (…
…erklärten Vorsteuern (ohne EUSt) iHv 6.843,43 € auf 7.093,43 € (1 x RM: 250,00 €, keine RH-Messe)]. Außerdem wies die Abgabenbehörde darauf hin, dass gemäß § 207 Abs. 2 BAO die Verjährungsfrist zehn Jahre betrage, soweit eine Abgabe hinterzogen sei…
…Aussetzungszinsen erst am 16.5.2017 vorgeschrieben, sodass auch dahingehend keine Einhebungsverjährung vorliegen kann, zumal die streitgegenständlichen Abgaben im Laufe des Jahres 2019 entrichtet wurden. Der Einwand der Beschwerdeführerin, dass - ohne nähere Gründe anzugeben - hinsichtlich der Festsetzung der Aussetzungszinsen Verjährung eingetreten sei, scheitert schon daran…
…wie im Beschwerdefall, bei der Erlassung vorläufiger Feststellungsbescheide keine Ungewissheit bestanden, beginne die fünfjährige Verjährungsfrist gemäß § 207 BAO für die Erlassung endgültiger Einkommensteuerbescheide nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits mit Ablauf des Jahres der vorläufigen Bescheiderlassung und somit deutlich früher als bei zu Recht vorläufig…