…Werbungskosten von € 1.242,99 handle es sich um die Betriebskosten der Wohnung für 6 Monate. Dass für die Küche mangels Nutzung durch einen nicht gefundenen Mieter keine Afa zustehe, werde vom steuerlichen Vertreter akzeptiert. Betreffend Gebäude-Afa führte der steuerliche Vertreter sinngemäß aus…
…somit grundsätzlich noch keine Afa zu (vgl. Jakom EStG, 2013, § 7 Rz 71 unter Hinweis auf die Rechtsprechung). Da im Jahr 2007 eine Vermietungstätigkeit zwar vom Bw. beabsichtigt, jedoch mangels erfolgreicher Mietersuche noch nicht begonnen wurde, wurde die Küche auch nicht in Nutzung gezogen und…
…davon, ist es völlig offen, wann eine „vergleichbare Steuer“ vorliegt. Die Orientierung an einer solchen „vergleichbaren Steuer“ im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn…
… 8 Abs 1 KStG 1988 auszugehen. Da eine grundsätzlich fremdübliche Gegenleistung vereinbart wurde und in der Folge auf das Nutzungsentgelt teilweise verzichtet wurde, liegt ein Fall des Forderungsverzichtes und keine Nutzungseinlage vor; der Verzicht auf eine bereits entstandene Forderung ist eine Sacheinlage (Kirchmayr in Achatz…
…davon, ist es völlig offen, wann eine „vergleichbare Steuer“ vorliegt. Die Orientierung an einer solchen „vergleichbaren Steuer“ im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn…
…es völlig offen, wann eine "vergleichbare Steuer" vorliegt. Die Orientierung an einer solchen "vergleichbaren Steuer" im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn der…
…Fahrzeug aber über GPS verfügt, hatte Hr. CD immer die Kontrolle darüber, wo sich das Fahrzeug gerade befand. Nachweise für die Nutzung wurden sonst keine geführt, ebensowenig gibt es eine Nutzungsvereinbarung mit Hrn. ZS bzw. mit der Bf. über das Fahrzeug. Mit mündlichem Einverständnis durfte…
…davon, ist es völlig offen, wann eine "vergleichbare Steuer" vorliegt. Die Orientierung an einer solchen "vergleichbaren Steuer" im Drittland entbehrt jeder Sachlichkeit und unterliegt der Willkür des Gesetzesanwenders. Im Beschwerdefall liegt außerdem keine Nutzung oder Auswertung im Inland vor, da eine solche nur vorliegt, wenn…
…echten Geschäftstätigkeit - einen Standort benötigt hätten. Erst mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit wäre ein Mietvertrag abzuschließen gewesen, da früher keine Nutzung von Büroflächen stattgefunden hätte. Zudem sie es völlig unerheblich, dass die Vermieterin Gesellschafter und Geschäftsführer von Firmen sei, die als Untermieter der Hauptmieterin auftreten würden…
…nicht in die Nutzflächenaufstellungen bisher eingerechnet wurden, einfach weg gelassen werden, weil es darüber keine Nutzungsvereinbarungen gibt, so ist dieser Ansicht der Behörde nicht beizupflichten. Es handelt sich bei den Leerstandsflächen und den vermietbaren leeren Dachbodenflächen um vermietbare Flächen, die sehr wohl in der Aufteilung…
…des Gebäudes voraus. Die Ermittlung einer fiktiven Gesamtnutzungsdauer von der das Alter des Gebäudes abgezogen wird, bildet keine taugliche Grundlage zur Schätzung der Restnutzungsdauer." Es wurden der technische Befund zum konkreten Bauzustand und die Gutachten Dr. B zur Nutzungsdauer vorgelegt. Der Vorwurf, dass der Nachweis…
…Fußböden, Anstrich, Malerei, sanitäre Einrichtungen) begründet keine kürzere Nutzungsdauer als die sich aus den konstruktiven und haltbaren Bauteilen ergebende einheitliche technische Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (Quantschnigg/Schuch, a.a.O., Tz 22 zu§ 8 EStG 1988). Im gegenständlichen Gutachten werden lediglich ein erhöhtes Gefährdungspotential für tragende…
…Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen selbst zu finanzieren. Einvernehmlich wird vereinbart, dass seitens der [Beschwerdeführerin] keine Nutzungsentgelt zu leisten ist. Die GmbH verzichtet im Fall der Beendigung dieser Vereinbarung bezüglich aller von ihr getätigten Investitionen auf Rückersatz von Investitionskosten, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Gültigkeit: Diese…
…wurden auch Teilausführungen berücksichtigt, die keinen tragenden Gebäudeteilen zugeordnet werden konnten (Malerarbeiten, Bodenverlegung, Fenster, Türen, ...). 15. In ihrer Stellungnahme vom 04.10.2017 wies die Vertreterin der belangten Behörde darauf hin, dass auch dieses Gutachten nicht geeignet sei, eine kürzere Nutzungsdauer nachzuweisen. Vor allem rechtfertige…
…der maximalen Anzahl vom 23 Windkraftanlagen genannt. Aufgrund der Vereinbarung vom 16. Jänner 2013 sind keine Zahlungen der Beschwerdeführerin an die Gemeinde erfolgt. Es wurden aufgrund dieser Vereinbarung auch keine Nutzungsrechte zugunsten der Beschwerdeführerin verbüchert. Zu der Vereinbarung vom 16. Jänner 2013 wurde am 1…
…jene Fälle, bei denen eine vergleichbare Steuerbelastung im Ausland fehlt, überzeugt nicht und scheint in der MwSt-SystRL keine Deckung zu finden. Nach Art 59b MwSt-SystRL sind die Mitgliedsstaaten nur angehalten, den Leistungsort vom Drittland an den Nutzungs- bzw. Auswertungsort zu verlagern, wenn Telekommunikationsdienstleistungen…
…1,5 % keine Schätzung, sondern eine gesetzliche Festlegung des AfA-Satzes bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu Grunde. Vom gesetzlich festgelegten AfA-Satz kann - wie bereits dargestellt - nur im Jahr der Inbetriebnahme oder z.B. bei einem Wechsel im Nutzungseinsatz oder bei einer außergewöhnlichen…
…das Finanzamt für folgende Wirtschaftsgüter keine IZP: Erläuterungen zu unten: 1) = Anschaffungsdatum des Wirtschaftsgutes 2) = Datum der Inbetriebnahme 6) = Anschaffungskosten [Grafik] Der Prüfer vertrat die Meinung, dass die oben dargestellten Wirtschaftsgüter nicht mehr als die Hälfte der Nutzungsdauer dem Anlagevermögen zugehörig gewesen…
…gegeben. Im Vorlageantrag vom 5.9.2019 brachte der Beschwerdeführer zusätzlich vor, dass eine Vermietung zu Büro- bzw. Lagerzwecken keine Nutzungsänderung darstelle. Für die Beurteilung eines Einnahmenüberschusses sei der Zeitraum 2010 bis 2038 heranzuziehen. Die nicht erfolgte Einreichung eines Genehmigungsantrages beim Bundesdenkmalamt sei als Beweis…
…C. und "Zweigniederlassung" in V. dokumentiert allenfalls eine ab diesem Zeitpunkt geänderte Nutzung bzw. Bewirtschaftung des Objektes in W. durch die Bf. selbst. Ein Mietverhältnis wird darin jedoch nicht erblickt, als unternehmensinterne Darlehens- und Mietverträge bei keiner Unternehmenseinheit zu Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen führen (s. sinngemäß…