…in den vorigen Stand wurde zusammenfassend ausgeführt, dass der Geschäftsführer aufgrund oa Krankengeschichte durch ein unvorhergesehenes bzw unabwendbares Ereignis verhindert war „die Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Feststellungsbescheid vom 22.6.2016 zu erheben. Die Erkrankung…hat dessen Dispositionsfähigkeit so stark beeinträchtigt…
…überreicht. Die persönliche Übergabe durch den Geschäftsführer sei seitens der belangten Behörde auch mit dem Eingangsstempel vom 02.02.2024 bestätigt worden. Dem gesamten (nunmehr angefochtenen) Bescheid lasse sich kein Abweisungsgrund entnehmen, zumal darin das Vorliegen eines unvorhergesehenen oder unabwendbaren Ereignisses nicht verneint werde. Im…
…nicht notwendig sei. J5) VwGH-Entscheidung 22.01.1987, Geschäftszahl 86/16/0194 Nach stRsp des VwGH bestehe kein Verschulden der Partei oder des bevollmächtigten Rechtsanwaltes, wenn das Versehen einer Kanzleibediensteten für eine vertretene Partei ein unvorhergesehenes unabwendbares Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO war…
…nicht notwendig sei. J5) VwGH-Entscheidung 22.01.1987, Geschäftszahl 86/16/0194 Nach stRsp des VwGH bestehe kein Verschulden der Partei oder des bevollmächtigten Rechtsanwaltes, wenn das Versehen einer Kanzleibediensteten für eine vertretene Partei ein unvorhergesehenes unabwendbares Ereignis iSd § 308 Abs 1 BAO war…
…sei. 2.10. Nachdem seitens der Finanzbehörde bis zu diesem Erlass jede andere Rechtsauffassung keine Beachtung gefunden habe, sei diese Änderung der bis dahin verbindlichen Rechtsauffassung beziehungsweise das Verharren in der rechtsunrichtigen Position daher als unvorhergesehenes unabwendbares Ereignis zu qualifizieren, nachdem bis zu diesem offiziellen…
…Studienabschnitte sind daher familienbeihilfenrechtlich unbeachtlich. Zusammenfassend vermag das BFG in der Studienplanreform 2022, den damit verbundenen Äquivalenzregelungen sowie der Verschiebung einzelner Lehrveranstaltungen und ECTS-Anrechnungspunkte zwischen den Studienabschnitten kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 zu erkennen…
…keiner Weise nachgewiesen. Die Bf. behauptet im Vorlageantrag zwar, dass die Nichtverfügbarkeit des Hauptdarstellers des Bachelorfilmes zum vereinbarten Zeitpunkt ein unvorhergesehenes und ein unabwendbares Ereignis war. Sie macht aber keine Angaben dazu, worin genau die Unvorhersehbarkeit und Unabwendbarkeit gelegen ist. Die Bf. gibt weder an…
…des Beschwerdeverfahrens, sind dem persönlichen Risikobereich der Partei zuzuordnen und stellen kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis im Sinne des § 308 Abs. 1 BAO dar. Die Entscheidung, ein fristgebundenes Rechtsmittel erst nach einer Deckungszusage einzubringen, beruhen auf bewussten Parteidispositionen und nicht auf einem unabwendbaren Ereignis, dessen…
…ist zu entgegnen, dass im gegenständlichen Zeitraum weder mit der zuständigen Richterin ein Telefonat geführt wurde noch ein solches mangels Benennung eines anderen Mitarbeiters des Bundesfinanzgerichtes verifiziert werden konnte. Aber auch zutreffendenfalls hätte mit dieser Argumentation ohnehin kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das den Antragsteller…
…dem Antragsteller somit jedenfalls bekannt und sind daher keine tauglichen Wiederaufnahmegründe bei der Wiederaufnahme auf Antrag". Ebenfalls mit Bescheid vom 21. Dezember 2022 wies die bB die Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab: Es liege weder ein unabwendbares noch ein unvorhergesehenes Ereignis vor…
…Nun bildet aber nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ein derartiger Rechtsirrtum, dem die Bf. offensichtlich vermeint unterlegen zu sein, kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, das nach § 308 BAO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würde, da das EuGH-Urteil vom 16.7.2015 zur dritten…
…beachtet wurden. Dem Beschuldigten musste die Bedeutung und Wichtigkeit des Dokuments zweifellos erkennbar gewesen sein. Hiermit wird festgehalten, dass kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vorliegt. c) Minderer Grad Der Begriff des minderen Grades des Versehens ist als leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB zu verstehen. Leichte…
…zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrags notwendig sind. Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung sind - die Versäumung einer Frist, - ein hierdurch entstandener Rechtsnachteil, - ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, - kein grobes Verschulden sowie - ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinsetzung. Wiedereinsetzbar sind sowohl verfahrensrechtliche als auch materielle Fristen…
…war abzuweisen, weil – wie oben dargestellt – kein unvorhergesehenes Ereignis vorlag, das den Bf. an der rechtzeitigen Ergreifung eines Rechtsmittels gehindert hatte. Dies schon deshalb nicht, weil der Bf. mit der Erlassung des Haftungsbescheides jederzeit rechnen musste. Ein unabwendbares Ereignis lag auch nicht vor, da ein…
…stehenden Mitteln unabwendbar wären. Da kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vorliegt, war die Wiedereinsetzung zu verwehren. Nach § 160 Abs 2 lit d FinStrG konnte von der Durchführung einer mündlichen Verhandlung abgesehen werden, da sich die Beschwerde nicht gegen ein Erkenntnis richtet und keine Partei eine…
…2.2026 ab und führte zusammengefasst aus, dass eine "unzureichende Kommunikation mit Ihrem steuerlichen Vertreter" kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstelle. In seiner Beschwerde vom 24.2.2026 beantragte der Beschwerdeführer die Aufhebung des Abweisungsbescheides und brachte vor, er habe zu keinem Zeitpunkt Kenntnis vom…
…gehalten: "Bei Unkenntnis darüber, dass ein Bescheid in FinanzOnline zugestellt wurde, liegt kein unvorhergesehenes bzw. unabwendbares Ereignis vor." Damit geht die Behörde überhaupt nicht auf meine ausführliche Erklärung der Situation ein. Jedenfalls erfüllt die Begründung des Bescheides nicht die Anforderungen, welche der VwGH an die…
…abgewiesen worden war. Die Behörde begründete die Abweisung damit, dass kein "unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis" vorgelegen war, welches verhindert hätte die Beschwerdefrist einzuhalten. Ein bloßes Vergessen oder schlichtes Übersehen, ohne Vorliegen besonderer ausschlaggebender Umstände, stellte kein solches Ereignis dar. Dem Antrag der Bf. vom 3…
…dem Wiedereinsetzungsantrag kein Erfolg beschieden gewesen. Weder waren das Versäumnis des Mitarbeiters der Bf. hinsichtlich der Klärung nötiger Fragen für den Antrag auf Forschungsprämie noch das Versäumnis hinsichtlich der Information des steuerlichen Vertreters über den Ablauf der Beschwerdefrist als unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignisse zu qualifizieren…
…ohne grobes Verschulden versäumt hat. Voraussetzungen für die Bewilligung der Wiedereinsetzung sind daher – neben der Versäumung einer Frist und einen hierdurch entstandenen Rechtsnachteil – ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis, kein grobes Verschulden auf Seiten des Wiedereinsetzungswerbers sowie ein rechtzeitiger Antrag auf Wiedereinsetzung (Ritz, BAO-Kommentar 6 …