…keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 gilt der Wechsel von der Studienrichtung Medizin zur Studienrichtung Zahnmedizin für Studierende, die die Studienrichtung Medizin vor dem…
…nachgewiesen wird. Erreicht der oder die Studierende im Nachweiszeitraum den erforderlichen Studienerfolg nicht, besteht zunächst für die weitere Studienzeit kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Wird der Studienerfolg dann erreicht, so kann die Beihilfe wieder ab Beginn des Monats, in dem der Studienerfolg erreicht wurde, zuerkannt werden…
…keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 gilt der Wechsel von der Studienrichtung Medizin zur Studienrichtung Zahnmedizin für Studierende, die die Studienrichtung Medizin vor dem…
…keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 gilt der Wechsel von der Studienrichtung Medizin zur Studienrichtung Zahnmedizin für Studierende, die die Studienrichtung Medizin vor dem…
…von Juli bis September 2021 kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehen. Die Rückforderung der Familienbeihilfe für den Zeitraum April 2021 bis September 2021 erfolgte damit gemäß § 26 FLAG 1967 zu Recht und liegt eine Verwaltungsrechtswidrigkeit, wie der Beschwerdeführer einwendet, nicht vor. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers…
…nicht mehr für das Unterrichtsfach Russisch erbracht. Der Sohn des Bf. wechselte nach dem dritten inskribierten Semester ab März 2013 vom Lehramts-Unterrichtsfach Russisch auf das Lehramts-Unterrichtsfach Bewegung & Sport. Bezüglich des ursprünglich von ihm betriebenen Lehramtsstudiums Mathematik und Russisch lag kein günstiger Studienerfolg vor (…
…keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 gilt der Wechsel von der Studienrichtung Medizin zur Studienrichtung Zahnmedizin für Studierende, die die Studienrichtung Medizin vor dem…
…Wechsel entschieden. Bezüglich der Rückforderung der Familienbeihilfe entspreche der Bescheid dem Gesetz und bezüglich der Anrechnung auf die fällig werdende Familienbeihilfe habe der Bf. keine Einwände. Diese Regelung ziele zwar bestimmt nicht auf seinen Fall ab, treffe aber trotzdem zu. Er behalte sich aber vor…
…nach ihrer Studienzeit. Aufgrund hinreichender eigener Einkünfte bereits während des Studiums sei ihre Selbsterhaltungsfähigkeit im Zeitraum der Arbeitssuche bereits vorgelegen, sodass den Vater keine Unterhaltspflicht zur Tragung der verfahrensgegenständlichen Fahrtkosten getroffen habe. Selbst für den Fall, dass die von der Abgabenbehörde eingewendete Unterhaltspflicht dem Grunde…
…Studienerfolges aus dem neuen Studium. Abs. 2: Nicht als Studienwechsel im Sinne des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamte Studienzeit des vor dem Studienwechsel betriebenen Studiums für die Anspruchsdauer des nach dem Studienwechsel betriebenen Studiums berücksichtigt wird, weil auf Grund der besuchten…
…in Vollschrift Seitens der Parteien und der Zeugin wird kein Einwand gegen die Anwesenheit der Zeugin während der ganzen Verhandlung und gegen das Unterbleiben einer gesonderten Niederschrift über die Zeugenvernehmung erhoben. Seitens des Ehegatten der Beschwerdeführerin, der diese im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht als Angehöriger…
…von einem Wechsel der Einrichtung oder des Studiums durch Bestätigungen der im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, c) für volljährige Kinder, die wegen einer vor Vollendung des…
…vor allem wenn die Mutter unter der Woche in einem anderen Land wohnt und die Alimente per Postanweisung ausbezahlt werden. Sollte für den Beschwerdezeitraum oder für einen Teil desselben kein Nachweis erbracht werden können, dass die Töchter im Sinne des § 2 Abs. 5 FLAG dem…
…eine Prüfung und diese hat er vor dem angegebenen Wechsel des Hauptstudiums abgelegt. Die Anrechnung von Prüfungen wurde erst im Vorlageantrag angesprochen und die Anrechnung erfolgte mit Bescheid der Universität Salzburg vom 07.05.2012. Wäre das Diplomstudium der Geschichte D 312 ernsthaft als Hauptstudium…
…Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur…
…gelte der Wechsel auf das Lehramtsstudium gem. § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 StudFG. Würden die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden, liege zwar kein Studienwechsel vor, es werde jedoch die Studienzeit (Anspruchsdauer des…
…erfolgte im vorliegenden Fall der Studienwechsel nach dem 3. inskribierten Semester und handelt es sich demnach um einen beihilfenschädlichen Wechsel iSd § 17 Abs. 1 Z 2 StudFG. Es ist als erwiesen anzusehen, dass die psychische Erkrankung schon vor Aufnahme des Studiums der Soziologie gegeben war…
…keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 gilt der Wechsel von der Studienrichtung Medizin zur Studienrichtung Zahnmedizin für Studierende, die die Studienrichtung Medizin vor dem…
…keine Studienbeihilfe bezogen wurde, 4. die Aufnahme eines Doktoratsstudiums gemäß § 15 Abs. 3. (3) Nicht als Studienwechsel im Sinne des § 17 Abs. 1 Z 1 und 2 gilt der Wechsel von der Studienrichtung Medizin zur Studienrichtung Zahnmedizin für Studierende, die die Studienrichtung Medizin vor dem…
…kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Weiters liegt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts wie auch des Finanzamtes bei Beginn des neuen Studiums im Herbst des gegenständlichen Jahres ein für den Anspruch auf Familienbeihilfenbezug schädlicher Studienwechsel vor. In diesem Zusammenhang wird überdies auf die strikten zeitliche Reglementierung der Studienzeiten…