…der Ein-/Ausstiegsstelle in der Y zur Arbeitsstätte rund 10 Minuten (und umgekehrt), somit in Summe rund 15 Minuten, an. Strittig ist die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales für den innerstädtischen Bereich. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung…
…möglich. Es handelt sich um ein angebrachtes Leiden, es wird eine Beschäftigung im geschützten Bereich empfohlen. Am 3.11.2020 erstellte das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ein weiteres Sachverständigengutachten (aufgrund der Aktenlage) und stellte darin fest: Zusammenfassung relevanter Befunde (inkl. Datumsangabe): Neuerliche Beantragung der…
…279 BAO teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der festgesetzten Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…€ 563.200,00, somit insgesamt € 3,379.200,00. Für diesen Erwerbsvorgang wurde die Grunderwerbsteuer mit € 118.272,00 selbst berechnet. Mit dem Generalunternehmervertrag vom 11. Juni 2010 wurde von der Beschwerdeführerin als Auftraggeber der Firma B.G. der Auftrag zur Sanierung…
…Insolvenz erhalten. Des Weiteren begehrte die Bf die Abänderung des angefochtenen Einkommensteuerbescheides im Sinn der beiliegenden Abgabenerklärung für 2011, nämlich - die Berücksichtigung des großen Pendlerpauschales (für den innerstädtischen Bereich), da ihr die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar sei und - die Berücksichtigung von Sonderausgaben gemäß …
…wäre (ev. auch Vermietung eines Abstellplatzes getrennt von der Wohnung) bzw. die monatlichen AfA der Einrichtungsgegenstände und KFZ-Abstellplätze zu decken vermag: Autoabstellplätze würden im innerstädtischen Bereich aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit mittlerweile mit bis zu € 35,00 (im Freien, ohne Überdachung) bzw. bis zu…
…Standorte unentgeltlich zur Verfügung standen. Darauf hinzuweisen ist, dass es sich bei den "entgeltlichen Standorten" im Wesentlichen um bedeutend großflächigere und stärker frequentierte Standorte (etwa im innerstädtischen Bereich oder in anderen sehr frequentierten Gegenden) handelt. Unter Berücksichtigung der ausnehmend differenzierten Frequenzen an den einzelnen Standorten…
…das eigene Kraftfahrzeug zu benutzen, ist schon deswegen gerechtfertigt, weil dadurch von der Verkehrspolitik ein legitimer Anreiz geschaffen wird, dass die in diesen Gebieten wohnende Bevölkerung weiterhin in innerstädtischen Bereichen, in denen Kurzparkzonen eingerichtet werden, ihre Wohnbedürfnisse befriedigt. Angesichts der Parkraumknappheit in zentralen städtischen Lagen…
…Standorte unentgeltlich zur Verfügung standen. Darauf hinzuweisen ist, dass es sich bei den "entgeltlichen Standorten" im Wesentlichen um bedeutend großflächigere und stärker frequentierte Standorte (etwa im innerstädtischen Bereich oder in anderen sehr frequentierten Gegenden) handelt. Unter Berücksichtigung der ausnehmend differenzierten Frequenzen an den einzelnen Standorten…
…dass es gerade im Zeitraum rund um den Bewertungsstichtag innerhalb kürzester Zeit zu erheblichen Steigerungen von Verkaufspreisen im innerstädtischen Bereich gekommen ist und dies für einen zum Stichtag doch noch etwas geringeren gemeinen Wert spricht. Im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld stand überdies noch nicht…
…bzw. Rationierung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes (Rechtsgut) und an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe. Der Unrechtsgehalt der Tat - der nicht nur in der Verletzung fiskalischer Interessen, sondern insbesondere in der Verletzung der Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz benützen wollen, begründet…
…und Rationierung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes und an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe schädigte. Der Unrechtsgehalt der Tat - der nicht nur in der Verletzung fiskalischer Interessen, sondern insbesondere in der Verletzung der Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz suchen und benützen…
…bzw. Rationierung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes (Rechtsgut) und an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe. Der Unrechtsgehalt der Tat - der nicht nur in der Verletzung fiskalischer Interessen, sondern insbesondere in der Verletzung der Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz benützen wollen, begründet…
…bzw. Rationierung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes (Rechtsgut) und an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe. Der Unrechtsgehalt der Tat - der nicht nur in der Verletzung fiskalischer Interessen, sondern insbesondere in der Verletzung der Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz benützen wollen, begründet…
…Bewirtschaftung bzw. Rationierung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes und an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe. Der Unrechtsgehalt der Tat - der nicht nur in der Verletzung fiskalischer Interessen, sondern insbesondere in der Verletzung der Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz benützen wollen, begründet…
…bzw. Rationierung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes (Rechtsgut) und an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe. Der Unrechtsgehalt der Tat - der nicht nur in der Verletzung fiskalischer Interessen, sondern insbesondere in der Verletzung der Interessen anderer Verkehrsteilnehmer, die im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz benützen wollen, begründet…
…nicht unerheblichem Maße das Interesse an der Bewirtschaftung des ohnehin knappen innerstädtischen Parkraumes und an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe. Der Unrechtsgehalt erweist sich keineswegs als gering, zumal nicht nur fiskalische Interessen, sondern auch die Interessen anderer Parkplatzwerber, die im innerstädtischen Bereich einen Parkplatz suchen…
…Abstellen des Kfz am nahe gelegenen Parkplatz bietende Möglichkeit, ihr Kfz bequemer und wohl auch rascher in Verwendung nehmen zu können, als wenn es, bedingt durch die im innerstädtischen Bereiche herrschende Parkplatzknappheit, in einer weiter entfernten Straße abgestellt wäre. Der Umstand, dass sich die Bf…
…00 Uhr geendet habe. In diesem Bereich stünden reichlich Parkplätze zur Verfügung, sogar ein kostenfreier Kundenparkplatz des von ihr aufgesuchten Supermarktes, den sie lediglich aus Zeitnot nicht genutzt habe, sodass dieser Fall nicht mit dem Abstellen zB im innerstädtischen Bereich vergleichbar sei, wo in der…
…als Basis für die Schätzung des Treibstoffverbrauches heranzuziehen. Für den innerstädtischen Bereich wurde lt. Bf. von den Herstellern ein Durchschnittswert bei Fahrzeugen, die sich auch tatsächlich im Fuhrpark des Bf. befanden, von 10l im Innerstädtischen Bereich und rund 8l im kombinierten Stadt-Landverkehr ermittelt. Im…