…Während außer Streit steht und damit sachverhaltsbezogen unbedenklich davon auszugehen ist, dass die in Frage stehende inländische Arbeitsausübung der ausländischen Arbeitskräfte im Rahmen einer klassischen Arbeitskräftegestellung durch einen ausländischen Unternehmer erfolgt ist und es sich dabei um eine (passive) Arbeitskräftegestellung im Sinn der § 99 Abs…
…22) habe sich nachträglich herausgestellt, dass die Ausführung der gegenständlichen Arbeiten gar nicht in Österreich erfolgt sei. Es handelte sich somit nicht um eine inländische Arbeitsausübung, sodass eine Abzugssteuer eigentlich gar nicht angefallen wäre. Die Tätigkeitsorte seien in den USA gelegen. Die Aufträge habe der…
…Während außer Streit steht und damit sachverhaltsbezogen unbedenklich davon auszugehen ist, dass die in Frage stehende inländische Arbeitsausübung der ausländischen Arbeitskräfte im Rahmen einer klassischen Arbeitskräftegestellung durch einen ausländischen Unternehmer erfolgt ist und es sich dabei um eine (passive) Arbeitskräftegestellung im Sinn der § 99 Abs…
…Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen, 4. wenn Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gezahlt werden (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten), 5. wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung…
…der Quelle für Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung zulasse. Voraussetzung sei, dass das Finanzamt auf Antrag einen Befreiungsbescheid erlasse, wenn sichergestellt sei, dass keine Umgehungsgestaltung vorliege und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten…
…Höhe von 6.547,00 € und begründete dies wie folgt: "Im Zuge der Veranlagung für das Jahr 2010 wurden Einkünfte ohne inländischen Lohnsteuerabzug in Höhe von 8.803,70 € vollständig zum Tarif anstatt zum Teil mit dem begünstigten Steuersatz von 6% versteuert. Unser…
…jedenfalls als Betriebstätten genutzt wurden. Es wird daher für den Prüfungszeitraum von einer inländischen Betriebstätte ausgegangen. Die damit im Zusammenhang stehenden Einkünfte unterliegen somit in Österreich der beschränkten Steuerpflicht gern. § 98 EStG. Bei der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung ist eine Betriebstätte nicht erforderlich…
…Z 5 EStG normiert bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung einen Steuerabzug von 20% (§ 100 Abs. 1 Satz 1 EStG) der Bruttoeinnahmen, wobei der Schuldner der Einkünfte (also der Gestellungsnehmer, der inländische Beschäftiger) für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabsetzbeträge haftet.…
…Abs. 1. Der Schuldner dieser Einkünfte haftet für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabzugsbeträge im Sinne des § 99. …. (4) Der Steuerabzug ist vom Schuldner bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung (§ 99 Abs. 1 Z 5) in jenem Zeitpunkt vorzunehmen, in…
…Beratung im Inland, - aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung und - aus der gewerblichen Tätigkeit als Sportler, Artist oder als Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen im Inland sind jedoch auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland bestellt ist.…
…Belege über Name und Anschrift des Erbringers der Tätigkeit sowie Angaben über die Höhe der an ihn fließenden Vergütungen vorliegen, 4. wenn Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gezahlt werden (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten), 5. wenn der Einkünfteempfänger eine ausländische Stiftung…
…Unterlagen nicht erbracht werden konnten. Somit wurden diese Tätigkeiten als Gestellung v. Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gewertet […]" Beschwerdegegenständliche Bescheide Am 27.3.2018 erließ die belangte Behörde unter anderem 7 Haftungsbescheide an die Bf., in denen sie für die - gemäß § 99 Abs 1 Einkommensteuergesetz…
…99 EStG 1988 folgende Abfuhrpflicht unterbleibe (siehe § 5 Abs 1 Z 4 DBA-Entlastungsverordnung in der damals geltenden Fassung) kämen nicht zur Anwendung: Es seien Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gezahlt worden und ein Freistellungsbescheid (§ 5 Abs 3 DBA-Entlastungsverordnung) läge…
…Strittig ist, ob diese Tätigkeiten in Erfüllung eines zwischen der BF und der A geschlossenen Werkvertrages erfolgen, oder ob die A diese Arbeitskräfte zur inländischen Arbeitsausübung an die BF gestellt hat. In letzterem Fall unterlägen die von der A erlösten Einnahmen der Abzugsteuer gemäß § 99…
…zwischen der BF und der M bzw. der N geschlossenen Werkverträgen erfolgten oder ob die M bzw. die N diese Arbeitnehmer zur inländischen Arbeitsausübung an die BF gestellt haben. In letzterem Fall unterläge die von der M bzw. der N erlösten Einnahmen der Abzugsteuer gemäß…
…geäußerten Rechtsansicht unterliegen Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 TS 5 EStG 1988 beschränkten Einkommensteuerpflicht nach österreichischem Ertragssteuerrecht auch dann, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird und kein ständiger Vertreter im Inland…
…des § 99 haftet. Nach dieser innerstaatlichen Rechtslage ist somit bei gegebener Sachlage ohne Zweifel davon auszugehen, dass die in Rede stehenden Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 98 Abs. 1 Z 3 EStG) unterliegen und diese Einkommensteuer gemäß § 99…
…Den bisherigen Erledigungen würden schlüssige Beweise, greifbare Fakten und konkrete Sachverhaltsfeststellungen fehlen. Diese Defizite seien beim Schlüsselkriterium "Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung" augenscheinlich, zumal bei einer Arbeitskräfteüberlassung der Gesteller - hier also die ungarische Firma - Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte bleibe. Abgesehen davon seien bei der…
…für die genannten Tätigkeiten geleistet werden. […] Z. 5. Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter kaufmännischer oder technischer Beratung und bei Einkünften aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung. […] (2) Z. 1. Der Abzugsteuer unterliegt der volle Betrag der Einnahmen (Betriebseinnahmen) oder Gewinnanteile…
…für die Jahre 2013 und 2014 wurden hingegen mit Bescheid vom 12. März 2018 abgewiesen, da nach mehrmaliger Nachschau durch die Finanzpolizei eine inländische Betriebsstätte an der Adresse A1, nicht festgestellt habe werden können ("Briefkastenfirma"). Folglich wurden auch die Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2015…