…an dem die Hemmung des Fristenlaufes endet, jener Teil der Frist weiterzulaufen, der mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Einbringung des Fristverlängerungsantrags vorangegangen ist, noch unverbraucht war, hat die Hemmung des Fristenlaufes doch gemäß § 245 Abs. 4 BAO bereits mit dem Tag der…
…Antrag beantragten Frist via FinanzOnline eingebrachten 11. Fristverlängerungsantrag (OZ 12) wies das FAÖ am Tag danach, am 23. Oktober 2024 mangels eines berücksichtigungswürdigen Grundes ab und stellte diesen Bescheid noch am selben Tag wirksam in die Databox zu (vgl. OZ 13). Das FAÖ begründete seine…
…Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde vom 15. Oktober 2020, SpS 20, beschlossen: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Eingabe vom 27. Jänner 2021 beantragte Herr *…
…2014 betreffend Einkommensteuer 2012 Steuernummer 1234*** beschlossen: Der Vorlageantrag wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit Datum vom 12.6.2014 erließ das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr…
…die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch C gegen den Bescheid des Finanzamt D vom 14.01.2014, Einkommensteuer betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Frist gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachholen müsse. Da die Bf. die Beschwerde nicht eingebracht habe, sondern einen Fristverlängerungsantrag gestellt habe, liege ein (nicht verbesserungsfähiger) Mangel der Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse des § 308 BAO vor, weshalb der Antrag zurückzuweisen sei. Mit Schreiben vom…
…Verspätete Fristverlängerungsanträge sind untauglich und beim Fristenlauf nicht mehr zu berücksichtigen. Da der Vorlageantrag erst am 21.08.2023 (34. Woche 2023) elektronisch eingebracht wurde und kein zu berücksichtigendes Fristverlängerungsansuchen mehr fristgerecht eingebracht wurde, erfolgte die Einbringung des Vorlageantrages (deutlich) verspätet (34. Woche 2023). Nach…
… 260 Abs. 1 lit. b BAO als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Angefochten ist der Einkommensteuerbescheid 2015. Verfahren und festgestellter Sachverhalt Der Beschwerdeführer erklärte im beschwerdegegenständlichen Jahr neben Einkünften…
…3 kann jedoch die Hemmung nicht dazu führen, daß die Berufungsfrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft § 276 BAO in der zum Streitzeitraum gültigen Fassung lautet: (1) Ist die Berufung weder zurückzuweisen (§ 273) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs…
…Beschwerde noch nicht beim BFG eingelangt. Beweiswürdigung: Die Feststellung ergibt sich zweifelsfrei durch Abfragen in internen Datenbanken des BFG und dem AIS des Bundes. Rechtliche Beurteilung: Zuständigkeit: Im Verfahren über einen an den Verwaltungsgerichtshof (wegen behaupteter Säumnis des Verwaltungsgerichtes) gerichteten Fristsetzungsantrag hat das Verwaltungsgericht im…
…gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Begründung Das Finanzamt erließ am 7.10.2019 die verfahrensgegenständlichen Festsetzungsbescheide betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2012 bis 2016…
…G. gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 15.07.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist im vorliegenden Fall die Frage, ob die Ablehnung der weiteren…
…Anbringen. Es besteht kein Grund, am Inhalt dieser Anbringen zu zweifeln. Die Feststellung, dass es sich bei der Eingabe vom 2.4.2026 um einen Fristsetzungsantrag (und nicht um eine Säumnisbeschwerde nach § 284 BAO) handelt, ergibt sich aus den - von einem berufsmäßigen Parteienvertreter - gewählten Formulierungen…
…BGBl. Nr. 194/1961 idgF. (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Da der Beschwerdeführer (Bf.) trotz Erinnerung keine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 abgegeben hatte, wurden im Einkommensteuerbescheid…
… 260 Abs. 1 lit. b BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Von der Beschwerdeführerin (Bf.) wird die Richtigkeit der Höhe der in den von der Wiener Gebietskrankenkasse dem Finanamt…
…Abs. 4 BAO beginnt die Hemmung des Fristenlaufes mit dem Tag der Einbringung des Fristverlängerungsantrages und endet mit dem Tag, an dem die Entscheidung über den Antrag dem Antragsteller zugestellt wird. Die Hemmung kann jedoch nicht dazu führen, dass die Frist erst nach dem Zeitpunkt…
…belangten Behörde vom 14.04.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 den Beschluss: Der Beschwerde wird als nicht rechtzeitig eingebracht zurückgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…
…§ 256 (3) iVm § 278 (1) BAO als gegenstandlos. Die Zustellung des Beschlusses an das FA erfolgte noch am selben Tag auf elektronischem Weg. Mit Eingabe vom 22.Sept.2022, beim BFG eingelangt am 27.Sept.2022, stellte das FA einen Fristsetzungsantrag gem. Art 133 Abs…
…xxxx D, gegen den Bescheid des Finanzamts D mit Ausfertigungsdatum 2.8.2013 betreffend Einkommensteuer 2012 beschlossen: 1. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Der…