…davon ausgegangen, dass die Teilnehmer dieser Ausbildungen nicht nur aus der Berufsgruppe der Bf. stammen und daher kein homogener Teilnehmerkreis vorgelegen ist. Die berufliche Verwertung des in diesen Ausbildungen erworbenen Wissens/Fähigkeiten wurde von der Bf. wie folgt umschrieben: Verbesserung der beruflichen Reflexionsfähigkeit, professionelle Weiterentwicklung…
…sei auch aus dem Umstand, dass die Teilnehmer an der gegenständlichen Bildungsmaßnahme aus verschiedenen Berufsgruppen des pädagogischen, betrieblichen, politischen oder wirtschaftlichen Bereiches stammten (somit kein homogener Teilnehmerkreis), zu entnehmen. Darüber hinaus richte sich der Studiengang auch an Personen, die ihr Basiswissen im gesundheitlichen Bereich aus…
…gegenständliche Studienreise zu, da die Reise durch Dritte organisiert worden sei, ein homogener Teilnehmerkreis gegeben gewesen sei, die Programmpunkte dazu gedient hätten neue Ideen für das eigene Unternehmen zu finden und den Horizont im Hinblick auf Umsetzungsmöglichkeiten und das eigene Hotelmanagement zu erweitern. Zudem sei…
…einwandfrei Fortbildungskosten vor, da bei einem homogenen Teilnehmerkreis auf Probleme des Schulalltages abgestellte Programmpunkte absolviert wurden. Die - im gegenständlichen Fall vorliegende - Teilnahme von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen an dem besuchten Kurs ist als weiteres Indiz dafür zu werten, dass das dort vermittelte Wissen von allgemeiner Art…
…betrifft, so ist auf das bisher rechtlich zu Bildungsmaßnahmen Ausgeführte zu verweisen (Bildungsmaßnahme, die von der Bf aus Gründen des persönlichen Interesses getätigt wurde; kein homogener Teilnehmerkreis bzw Zielgruppe für den Vortrag; Vortrag richtet sich in Wahrheit an jedermann; für sämtliche Personen von Interesse, die…
…für AHS-Pädagogen sowie anhand der Schwerpunkte vordergründig persönlichkeitsbildende Inhalte) die Kosten keine abzugsfähigen Aus-/Fortbildungskosten darstellen. "Wenn der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar trägt oder beispielsweise Seminare für Lehrer vom pädagogischen Institut (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet werden…
…der im Streitzeitraum konkret ausgeübten beruflichen Tätigkeit der Beschwerdeführerin in Zusammenhang standen. Jene für die Annahme der beruflichen Notwendigkeit sprechenden Indizien wie etwa ein homogener Teilnehmerkreis oder eine (teilweise) Kostentragung durch den Arbeitgeber lagen im Beschwerdefall nicht vor. Die für die Abzugsfähigkeit von Fortbildungskosten iSd …
…festgestellt, dass es sich dabei sehr wohl um begünstigte Bildungsmaßnahmen handelt (VwGH 25.5.2016, 2013/15/0185). Der unstrittigen Tatsache, dass in Bezug auf den Besuch dieser Seminare kein homogener Teilnehmerkreis vorlag, wurde vom VwGH keine Relevanz beigemessen. Der Umstand, dass dem Bf. die…
…abgestimmt sind, lassen sich auch aus den Teilnehmern beispielsweise des Masterlehrganges nicht erkennen. Die Teilnehmer waren den verschiedensten Berufsgruppen zuzuordnen. Es lag keinesfalls ein sog. homogener Teilnehmerkreis vor. Es ist davon auszugehen, dass es der Beschwerdeführerin nicht gelungen ist, die unmissverständliche Absicht darzulegen, dass sie…
…Fortbildungskosten dar. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um ein Seminar mit Nähe zur privaten Lebensführung, da es inhaltlich primär um die Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmer geht. Die Kurse sind für jedermann zugänglich und besteht kein homogener Teilnehmerkreis. Eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist nicht erfolgt…
…Schule und der Lehrer, Cybermobbing, Umgang mit Ängsten; - Basiswissen für Unternehmer - der Weg in die Selbständigkeit. Weiters wurde vorgelegt eine Teilnehmerliste "Pferdegestütztes Coaching", woraus sich kein homogener Teilnehmerkreis ableiten lässt. Unter der Kategorie Beruf finden sich Krankenschwestern, Angestellte der chemischen Industrie, eine Landwirtin, eine Energetikerin…
…wurden, da anhand der Unterlagen zu Teil III der Inhalt nachvollziehbar war und ein homogener Teilnehmerkreis (Kollegenschaft) vorlag. Zu den Seminaren "WK R" am 9.6.2006 und "WK L" am 30.11.2006 wurden jedoch neben der Erwähnung in ihrer Aufstellung keine Unterlagen vorgefunden…
…Projektleitung, oder auch aus der Gruppe der selbständigen Unternehmer daran teilgenommen haben. Daran sieht man, dass kein homogener Teilnehmerkreis gegeben war, der aber für eine Abzugsfähigkeit notwendig ist. Dass eine Teilnehmerliste beim Veranstalter der Coachingbildungsmaßnahme von der Bfin angefordert wurde, wurde durch nichts bewiesen. Eine…
…sondern der beruflichen Notwendigkeit. Ein Hinweis auf berufliche Notwendigkeit wäre die Übernahme der Kosten durch den Dienstgeber oder ein homogener Teilnehmerkreis. In der von Ihnen besuchten 10 Tage Seminarveranstaltung "***11*** Academy" von ***6*** in der Türkei vom 11.4.-21.4., so geht aus der…
…(die Bf. ist nicht Religionslehrerin) fehlt, das Studium der Bibelkunde grundsätzlich allen daran Interessierten offensteht (kein homogener Teilnehmerkreis) und eine Nähe zum Bereich der privaten Lebensführung besteht. Von der Bf. wurde überdies die Notwendigkeit dieses Studiums für die Ausübung ihres Berufes weder behauptet noch nachgewiesen…
… Malermeister; Nachwuchsführungskraft aus einem privaten Betrieb Diese Auflistung lässt in keinster Weise darauf schließen, dass hier ein homogener Teilnehmerkreis vorliegt, welcher im Wesentlichen die Interessenslage der Beschwerdeführerin abdecken würde; sollten in den Seminaren beinahe ausschließlich die Themenbereiche der Beschwerdeführerin (im Wesentlichen Immobilienbereich) abgehandelt worden sein…
…dass im gegenständlichen Fall kein homogener Teilnehmerkreis feststellbar war, ist insofern nicht maßgeblich, weil nach der Rechtsprechung (vgl VwGH 31.03.2003, 2000/14/0102) bei einer ausschließlich auf die Angehörigen einer bestimmten Berufsgruppe abgestellten Reise ein heterogener Teilnehmerkreis nicht schadet. Hinsichtlich der konkreten Verwertungsmöglichkeit…
…Weins, Tisch- und Trinkkultur, Weinsensorik, etc.). Aus dem Seminarprogramm ließen sich weder ein homogener Teilnehmerkreis, noch berufsspezifische Inhalte ableiten. Daran vermochte auch der Umstand nichts zu ändern, dass die Beschwerdeführerin als Einkäuferin Zentraleinkauf tätig war und ihren Angabe zufolge Stellvertreterin des zuständigen Weineinkäufers war. Der…
…durch das Bundesfinanzgericht keine weiteren Unterlagen vorgelegt oder nähere Angaben über Seminarinhalte gemacht. Er verwies lediglich auf die bereits vorgelegten Rechnungen. Aus diesen ließen sich weder ein homogener Teilnehmerkreis, noch berufsspezifische Inhalte ableiten. Selbst der Beschwerdeführer bestätigte in der Berufungsschrift die Annahme der belangten Behörde…
…ist ein strenger Maßstab anzulegen. Trägt der Arbeitgeber einen wesentlichen Teil der Kosten für die Teilnahme an einem Seminar oder wird ein Seminar für Lehrer vom Pädagogischen Institut bzw. der Pädagogischen Hochschule (mit homogenem Teilnehmerkreis) veranstaltet, kann dies ein Indiz für die berufliche Notwendigkeit sein…