… Z 2 allen anderen Kraftfahrzeugen a) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors -für die ersten 66 Kilowatt 0,682 €, -für die weiteren 20 Kilowatt 0,726 € und -für die darüber…
…das Eigengewicht beträgt 2.545 kg, die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand bzw. dessen höchstes zulässiges Gesamtgewicht dürfen 3.100 kg nicht überschreiten. Basismodell ist der Mercedes-Benz 639/2 Marco Polo 190 PS/140 KW mit Automatik-Getriebe und Dieselantrieb. Das Wohnmobil wird…
…SA" auf. In der Rubrik "14.1 Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand (Maximum/Minimum)" sowie in der Rubrik "F2 höchstes zulässiges Gesamtgewicht (kg)" ist jeweils die Zahl "3500" vermerkt. In der Rubrik "G Eigengewicht" scheint die Zahl "3035" auf. Das Finanzamt erließ den Bescheid…
…laut vorgelegtem Typenschein um einen Einachsanhänger, gefedert, mit Drehsattel, Steckrungen und einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von 8000 kg der Fa. Schwarzmüller. Dieser war im beschwerdegegenständlichen Zeitraum auf den Bf zugelassen (Kfz-Zentralregister des BMI). A) Qualifikation des Nachläufers als Anhänger Gemäß § 1 Abs 1 Z…
…ausschließlich für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erbringt. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die beiden für den Beschwerdeführer zum Verkehr zugelassenen Maschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen oder ob diese unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Abs…
…a) Kraftfahrzeuge, Anhänger oder Kombinationen mit ausländischem EU-Kennzeichen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder zusammen zwölf Tonnen oder mehr beträgt, sind von der Kfz-Steuer befreit (RL 93/89/EWG Art 5). b) Pkw und Kombi und ihre Anhänger mit ausländischem EU-Kennzeichen, die…
…1 Abs. 1 Z 1 KfzStG in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge, wenn die Bestimmungen der lit. a bis c (höchst zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen; kraftfahrrechtliche Genehmigung als Zugmaschine oder Motorkarren; wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, auf…
…Nachschau wurde festgestellt, dass von der Bf., der Beschwerdeführerin, für verschiedene Fahrzeuge und Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen für die Jahre 2006, 2007 und 2008 keine Kraftfahrzeugsteuer entrichtet wurde. Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich um Traktoren, Güllefässer…
…sind nicht vorhanden (S 27/Rückseite BFG-Akt). Aufgrund des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes von 11.990 kg und des Eigengewichtes des Fahrzeuges von 9.095 kg (s oben) beträgt die maximale Zuladung desselben 2.895 kg. Von dieser maximalen Zuladung entfallen bei einem Durchschnittspersonengewicht von…
…Nr. 201/1996) lautet: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung…
…5. (1) Z 2 KfzStG/MbVStG beträgt die Steuer je Monat bei Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen welche als Personenkraftwagen einzustufen sind je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors für die ersten 66 Kilowatt 0,682 Euro…
…13/2014 Gegenstand der Steuer § 1.(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese…
…1. Krafträdern je Kubikzentimeter Hubraum 0,0275 Euro; 2. allen anderen Kraftfahrzeugen a) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der um 24 Kilowatt verringerten Leistung des Verbrennungsmotors - für die ersten 66 Kilowatt ................................................................ ................. 0,682 Euro, - für die weiteren 20 Kilowatt ...........................................................…
…erfolgte nachvollziehbar. Gemäß 6 1 Abs. 1 KfzStG (Kraftfahrzeugsteuergesetz) unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange…
… 1 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung…
…hat 2 (Antriebs-)Achsen, 4 Räder, ein Eigengewicht von 440 kg, ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht von 535 kg, eine höchste zulässige Anhängelast ungebremst/gebremst von 176 kg/500 kg, einen Viertakt-Fremdzündungsmotor (Kraftstoff Benzin) mit 1 Zylinder, 522 cm3, eine Nennleistung von 30,00 kW…
… 1 Abs. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992) 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind; c) wenn und solange für diese eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung…
…erweist. § 1 KfzStG 1992 (Kraftfahrzeugsteuergesetz in der für das Streitjahr geltenden Fassung) besagt: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen 1. in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge a) deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt; b) die kraftfahrrechtlich als Zugmaschine oder Motorkarren genehmigt sind…
…Beschwerdeführerin zum Handel mit Waren aller Art berechtigt. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob diese für die Beschwerdeführerin zum Verkehr zugelassenen Maschinen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen oder ob diese unter die Befreiungsbestimmung des § 2 Abs…
…a) Kraftfahrzeuge, Anhänger oder Kombinationen mit ausländischem EU-Kennzeichen, deren höchstes zulässiges Gesamtgewicht allein oder zusammen zwölf Tonnen oder mehr beträgt, sind von der Kfz-Steuer befreit (RL 93/89/EWG Art 5). b) Pkw und Kombi und ihre Anhänger mit ausländischem EU-Kennzeichen, die…