…aber definitiv angeführt wurden. (Beschluss vom 3.6.2004). Der Bf. steht in keinem ein gesetzliches Erbrecht begründendem Verwandtschaftsverhältnis zur Erblasserin, er ist der Neffe des am 6/82 vorverstorbenen Ehegatten der Erblasserin [Sohn des Bruders des Ehegatten der Erblasserin]. In der Verlassenschaft des vorverstorbenen…
…Bf1*** darauf verständigt, dass sie ihr Erbrecht nach ***4*** ***5*** ***6*** an den Beschwerdeführer veräußert und gleichzeitig mit Erhalt des Kaufpreises auch im Verlassenschaftsverfahren nach ***11*** ***12*** ***6*** keine gesetzlichen Pflichtteilsansprüche als Tochter des vorverstorbenen Sohnes ***4*** ***5*** ***6*** stellen wird. In Abgeltung dieser Rechtsansprüche…
…Pflichtteilsrecht gewesen sei, könne nicht zugestimmt werden. Ein Erbverzicht bestehe darin, dass ein potentiell Berechtigter auf sein künftiges Erbrecht durch Vertrag mit dem Erblasser verzichte. In einem Erbverzicht liege im Ergebnis eine vorweggenommene Erbfolgeregelung. Allfällige Abfindungen, die der Erblasser dem zunächst Berufenen, aber Verzichtenden gewähre…
…eine Scheidungsfolgenvereinbarung wesentlich von einem Erb- bzw. Pflichtteilsverzichtsvertrag: Anders als die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehescheidung sind das gesetzliche Erbrecht und der gesetzliche Anspruch auf den Pflichtteil direkt aus dem Gesetz ableitbar und somit dem Grunde nach nicht zweifelhaft. Aus der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten…
…Pflichtteilsverzicht“ in Form eines Notariatsaktes. Darin wird folgendes festgehalten: „Die Bf.( vollständiger Name wird angeführt) verzichtet gegenüber A. vorbehaltlos und unwiderruflich auf die Geltendmachung ihres Erbrechtes und ihres gesetzlichen Pflichtteils einschließlich Schenkungspflichtteil hinsichtlich dessen gesamten Vermögens. Die Bf. verpflichtet sich nach dem Tod von A…
…Der Genannte hat die Rechtsgültigkeit des Testamentes vom 2.9.2004 zugunsten des Alleinerben BF als ungültig bestritten und den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge reklamiert. Er wurde mittels Beschlusses des Bezirksgerichtes ORT1 vom 21.3.2005, **A****-19, mit der Erbrechtsklage auf den Rechtsweg verwiesen…
…Nachlass zustehende gesetzliche Erb- und Pflichtteils- im besonderen auch Schenkungspflichtteilsrecht verzichtet hat. Als Erben nach dem verstorbenen Vater des Bf. waren daher der Bf. zu 2/3 und seine Mutter zu 1/3 berufen. Diese entschlug sich ihres gesetzlichen Erbrechts wie auch des gesetzlichen Vorausvermächtnisses…
…allfälliger Ansprüche im Scheidungsfall wesentlich von einem Erb- bzw. Pflichtteilsverzichtsvertrag unterscheidet. Anders als die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehescheidung sind das gesetzliche Erbrecht und der gesetzliche Anspruch auf den Pflichtteil direkt aus dem Gesetz ableitbar und somit dem Grunde nach nicht zweifelhaft. Aus der vom Bf…
…dispositiven Recht geregelt wurden, nichts geändert. Anders als die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehescheidung sind das gesetzliche Erbrecht und der gesetzliche Anspruch auf den Pflichtteil nämlich direkt aus dem Gesetz ableitbar und somit dem Grunde nach nicht zweifelhaft (vgl. BFG 13.09.2023, RV/7103181/2020…
…dispositiven Recht geregelt wurden, nichts geändert. Anders als die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehescheidung sind das gesetzliche Erbrecht und der gesetzliche Anspruch auf den Pflichtteil nämlich direkt aus dem Gesetz ableitbar und somit dem Grunde nach nicht zweifelhaft (vgl. BFG 13.09.2023, RV/7103181/2020…
… 142 UGB. Der Erwerb beruht sowohl im Falle der Übernahme des Unternehmens unter Lebenden - aufgrund eines entgeltlichen Vertrags oder im Schenkungswege - als auch von Todes wegen - aufgrund einer Todfallsklausel im Gesellschaftsvertrag oder aufgrund des (gesetzlichen) Erbrechts - unmittelbar auf dem Gesetz. Werden daher Liegenschaften aus dem…
…mm.2018. Im Beschluss des BG Liesing XY vom 25.10.2018 wurde festgestellt, dass die erblichen Töchter sich ihres gesetzlichen Erbrechtes entschlagen haben und dass die Verlassenschaft mit € 132.160,62 überschuldet war (Aktiva € 719,31, Passiva € 132.879,93). Es…
…der Beschwerdeführerin, (Bf), ihre „Tantiemen“ und mit undatierten Schreiben vermachte sie der Bf. die Rechte an ihrer noch nicht fertig geschriebenen Biographie. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes D. vom 20.02.2008 wurde das Erbrecht der gesetzlichen sieben, in den U.S.A. wohnhaften, Erben, nach…
…Auch könne die Bf. keine Erklärungspflicht verletzt haben, da diese bei Minderjährigen den gesetzlich bestellten Vormund treffe. Schließlich beträfe der Einantwortungsbeschluss des BG DD vom 27.11.2014 nur das in Österreich befindliche Liegenschaftsvermögen, die Teilung des restlichen Erbes sei bis zur Volljährigkeit der Bf…
…wodurch das österreichische Gericht für das in Österreich befindliche bewegliche Vermögen zuständig wurde und dabei serbisches Erbrecht zu vollziehen hatte. Da durch den gesetzlichen Vonselbsterwerb des Nachlasses für eine - in Österreich übliche - förmliche Einantwortung kein Raum blieb und ein Verfahrensabschluss durch das inländische Gericht in…
…in den Vorjahren nicht zurückgefordert wurden bzw. auch, dass bei dem Dienstnehmer in den Jahren vor der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Aufrechnungen mit den nicht erbrachten Leistungen stattgefunden hatte. Das Landesgericht ermittelte auch, dass die Besprechungen des Hrn. A mit der Bf immer wieder zum…
…Provisionsakonti in den Vorjahren nicht zurückgefordert wurden bzw. auch, dass bei dem Dienstnehmer in den Jahren vor der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Aufrechnungen mit nicht erbrachten Leistungen stattgefunden hatte. Das Landesgericht ermittelte auch, dass die Besprechungen des Hrn. A mit der Bf immer wieder zum…
…einen Erwerb nach § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG ist ein gültiger Erbrechtstitel. Den Erbrechtstitel kann mit Ausnahme des Titels der gesetzlichen Erbfolge nur der Erblasser durch eine entsprechende letztwillige Verfügung verschaffen. Gemäß § 727 ABGB tritt die gesetzliche Erbfolge dann ein, wenn der Erblasser über…
…einen Erwerb nach § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG ist ein gültiger Erbrechtstitel. Den Erbrechtstitel kann mit Ausnahme des Titels der gesetzlichen Erbfolge nur der Erblasser durch eine entsprechende letztwillige Verfügung verschaffen. Gemäß § 727 ABGB tritt die gesetzliche Erbfolge dann ein, wenn der Erblasser über…
…durch ***Name GFin/Bf.*** am 25.06.2014 einen Vertrag abgeschlossen. Nach diesem Vertrag wären auch die auf Grundlage einer mündlichen Vereinbarung bereits ab Juli 2013 erbrachten Leistungen Bestandteil dieses Vertrages gewesen. Gegenstand dieses Vertrages sei gewesen: Weltweite Suche und Auswahl von Immobilienprojekten Erarbeitung von…