…MT damit, dass diese Vorgangsweise im Zusammenhang mit der MT nicht als fremdüblich zu beurteilen gewesen sei. Die Aufrechterhaltung der Geschäftsverbindung und die Übernahme der Verbindlichkeiten der MT seien aufgrund der Überschuldung der MT nur aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verbindungen als nachvollziehbar zu beurteilen. Ein fremder…
…Vorhandensein eines schriftlichen Einbringungsvertrages unerlässlich. Das Rechtsgeschäft muss zwar nicht ausdrücklich als Einbringungsvertrag bezeichnet werden, es muss aber klar erkennbar sein, dass es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang handelt. Der Einbringungsvertrag ist daher nur dann vollständig, wenn er folgende Punkte enthält: 1. den Einbringenden (Name…
…nbsp; 2. Beweiswürdigung: Die Feststellungen zu den gesellschaftsrechtlichen Vorgängen betreffend die ***X GmbH & Co KG*** und die ***X GmbH*** gründen sich auf eine elektronische Einsicht in das Firmenbuch und die dort archivierten Urkunden (Verträge, Gesellschafterbeschlüsse und Firmenbuchanträge). Alle übrigen Feststellungen sind aktenkundig und unstrittig.  …
…Bf die Räumlichkeiten bereits. Auch passen die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge zu diesem Bild: die beschwerdeführende Gesellschaft ging mit Wirkung vom 01.05.1985 aus der ***D*** Gesellschaft m.b.H hervor und traten die ehemaligen Gesellschafter Frau ***K*** ihre Anteile an der Gesellschaft ab; sie war…
…steuerlichen Bestandteile eines Zusammenschlussvertrages, einer expliziten Bezeichnung als solcher bedürfe es nicht; dass es sich um einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang handle, sei klar erkennbar (vgl UmgrStR 2002 Rz 1302). Die Bilanzen weisen deshalb zum 30.9.2009 einen Wert von "Null" auf, weil das Wirtschaftsgut erst…
…die Umfirmierung zur B GmbH, FN 456, beschlossen. Die Umfirmierung erfolgte zeitnah zur Gründung der GmbH, FN 123, ebenso im April 2011. Bei diesem gesellschaftsrechtlichen Vorgang wurde Herr Ing. M N, geb. 27.10.1978, zum handelsrechtlichen Geschäftsführer bestellt. siehe dazu Protokoll der Generalversammlung vom…
…und den Firmennamen von Hö***** KG auf H***** KG zu ändern. Aus diesem Antrag ist nicht erkennbar zu welchen diesem Stichtag Frau Hö***** Antonia ausgeschieden ist und/oder Herr Ho***** Roman eingetreten ist. Schriftliche Verträge über diesen gesellschaftsrechtlichen Vorgang liegen keine vor bzw. wurden lt…
…der vereinbarten alinearen Ausschüttungen soll der geforderten Wertäquivalenz entsprochen werden. Die Vereinbarung einer alinearen Ausschüttung in Form eines gesellschaftsrechtlichen Aktes wird bei vielen wirtschaftlichen Vorgängen als Form der äquivalenten Gegenüberstellung von Leistung und Gegenleistung gewählt. So ist zB im Rahmen des Zusammenschlusses nach Art IV…
…übernehmenden Gesellschaft fort. Das sei Folge des Umstands, dass gerade keine Abwicklung der übertragenden Gesellschaft stattfinde, sodass ihr Erlöschen aufgrund dieses gesellschaftsrechtlichen Vorgangs auch nicht ihrem (endgültigen) Untergang, in dem Sinn, dass sie mit ihren Rechten und Pflichten aufgehört hätte zu existieren, gleich gehalten werden…
…aus dem Akt der Finanzverwaltung, insbesondere dem Arbeitsbogen der die Streitjahre betreffende Außenprüfung, dem Firmenbuch sowie den Erhebungen des Bundesfinanzgerichts. Die ***Bf1*** (Bf) ging aus folgenden gesellschaftsrechtlichen Vorgängen hervor: Mit Gesellschaftsvertrag vom 12. Dezember 1995 wurde die ***Bfalt*** GmbH gegründet. Sie wurde als übernehmende Gesellschaft…
…soll der Nachweis erbracht werden, dass die Bf. keine Geschäftstätigkeit entfaltete, sondern ausschließlich den oben beschriebenen gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gedient habe. Zu dem in der Berufungsschrift behauptete „primäre Ziel“ der Bf., durch Kauf und Verkauf von Beteiligungen und Wertpapieren einen Spekulationsgewinn zu erzielen, muss angeführt werden…
…Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Beweiswürdigung Die Feststellungen zu den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen und Vorgängen in Bezug auf die ***Bf*** und die ***YGmbH*** gründen sich auf das offene Firmenbuch, jene zu den Hintergründen dieser Vorgänge auf die vorliegenden Urteile des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien (37 Cgs…
…betroffenen Vorgang um keine Rückzahlung von Stammkapital handle. Vielmehr sei davon auszugehen, dass Teile des in ausreichender Höhe vorhandenen Bilanzgewinnes (ca. € 18,8 Mio. zum 31.03.2017) ohne Beschluss der relevanten Organe an die Gesellschafter zugewendet worden seien. Es sei richtig, dass gesellschaftsrechtlich…
…für die Jahre 2008 bis 2010 zugestimmt hat, dass seitens der belangten Behörde eine Forderung eingestellt wurde, kann keine Forderung der BF an die Gesellschafter GHH entstanden sein. Diese Vorgangsweise ist nicht geeignet, einen Schuldtitel aufzuzeigen, also den Umstand, wodurch (durch welches Rechtsgeschäft) die Forderung…
…Färbergasse 3, 3150 Wilhelmsburg, über die Beschwerde vom 1. August 2012 gegen den Bescheid vom 24. Juli 2012 der belangten Behörde, des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel als Vorgängerorganisation des Finanzamtes Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten, ErfNr. ***4***, Steuernummer ***5***, betreffend Abweisung eines Antrages gemäß § 299…
…ebenso wie seine Gattin, für die ein über ihr Vermögen eröffnetes Schuldenregulierungsverfahren ebenfalls mit einer Quote von 2,8 % geendet habe, im Zusammenhang mit Vorgängen bei der genannten GmbH der betrügerischen Krida gemäß § 156 Abs. 2 Strafgesetzbuch für schuldig erkannt und dafür zu einer bedingten…
…O**** * (Hälfteeigentum zwischen ihm und seiner geschiedenen Frau) unterbinden und seine finanzielle Situation durch Verkauf des Hauses bereinigen können. Ziel dieser Vorgangsweise sei ursprünglich die Wiedereröffnung seiner Rechtsanwaltskanzlei in Wien gewesen. An dieser hätte in berufsrechtlich erlaubtem Rahmen eine von ***X*** Gesellschaften als beteiligt gelten…
…von € 30.000,00 steuerfrei, der verbleibende Betrag von € 52.500,00 würde der Kapitalertragssteuer unterliegen. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise handelt es sich jedoch um den gleichen Vorgang wie bei der Bf., welcher jedoch zu einer unterschiedlichen Besteuerung führte. 3. Anträge Es wird daher…
…Diese Vorgänge (mehrere Einbringungen und Verschmelzungen iSd UmgrStG) wurden in Ihrer Gesamtheit auch dem Finanzamt mit einem Schreiben vom 25.9.2013 mitgeteilt. Beweiswürdigung Wie bereits ausgeführt ist der entscheidungsrelevante Sachverhalt unstrittig und wird auch im Vorlagebericht des Finanzamtes vom 19.11.2014 im Wesentlichen…
…gibt. Weiters sei vom Spruchsenat nicht gewürdigt worden, dass durch die Vorgangsweise des Beschuldigten keine Steuer für die Sexdienstleistungen der Damen an das Finanzamt entrichtet worden ist. Seit 2002 habe der VwGH in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sämtliche in einem Nachtclub angebotenen Leistungen (so auch…