…Gesellschafters in den Organismus des Betriebes nicht klar zu erkennen wäre. Vom Fehlen einer solchen Eingliederung ist aber nach dem in ständiger Judikatur entwickelten Verständnis zu diesem Tatbestandsmerkmal in aller Regel nicht auszugehen. Die nach dieser Rechtsprechung entscheidende Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft…
…ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden. Einen tauglichen Maßstab für die vorzunehmende Wertung, ob ein Betrieb übertragen wird, gibt die Beschreibung der bisherigen in der Hauptsache ausgeübten betrieblichen Tätigkeit. Ihre Art, ihr Umfang und ihr geschäftlicher Wirkungskreis müssen aufrechterhalten werden.…
…wesentliche Grundlage des bisherigen Betriebes gebildet haben und an sich geeignet waren, dem Erwerber die Fortführung des übernommenen Betriebes zu ermöglichen. Es muss ein in seinen wesentlichen Grundlagen vollständiger Organismus des Wirtschaftslebens übertragen werden, wobei es nicht darauf ankommt, ob der Erwerber tatsächlich willens ist…
…Führung und Leitung des Unternehmens der Bf. bestünden, weiterhin ausschließlich von Herrn A persönlich erbracht werden. Das Finanzamt gehe aufgrund des gegenständlichen Sachverhaltes von einer Eingliederung auf Grund der mittelbaren Mehrheitsbeteiligung des Herrn A in den betrieblichen Organismus der Bf. aus, da dieser die Bf…
…2008/15/0260). Zudem hätten beide Gesellschafter-GF Tätigkeiten im operativen Bereich der Kapitalgesellschaft (Beratungsleistungen) ausgeübt. Von einer Eingliederung der beiden GF in den geschäftlichen Organismus der Bf sei auszugehen. Das FA beantragte, über die Beschwerde im Sinne der BVE zu entscheiden. Über die…
…gegeben anzusehen. Abgesehen davon, dass bei der gegebenen Sachlage davon auszugehen ist, dass bereits die vorrangig zu prüfenden Kriterien - Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers - eindeutig für das Vorliegen von Dienstverhältnissen sprechen, ist auch nicht zu erkennen, dass die Mitarbeiter der Bf…
…Dies ist der Fall, wenn die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist. Der Legaldefinition des § 47 Abs 2 EStG 1988 sind zwei Kriterien zu entnehmen…
…in derselben - auf die gesetzliche Definition des steuerlichen Dienstverhältnisses in § 47 Abs. 2 EStG verweisenden - Vorschrift nur auf das verbleibende gesetzliche Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers beziehen könne. Weiteren Elementen, wie dem Fehlen eines Unternehmerrisikos und einer als "laufend" zu erkennenden…
…Seite 3 der Berufungsvorentscheidung ausgeführt hat, ist in Fällen, in denen die Kriterien der Weisungsgebundenheit und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit erlauben, auf weitere Abgrenzungskriterien wie das Unternehmerrisiko abzustellen (vgl. (Jakom/Lenneis…
…dass ***x.x*** in keiner Weise als selbständiger Unternehmer auftrete, sondern als Mitarbeiter der bfP. ***x.x*** sei wirtschaftlich von der bfP abhängig und in den geschäftlichen Organismus der bfP eingegliedert gewesen. Die Eingliederung sei auch deshalb anzunehmen, da die bfP ***x.x*** die Materialien…
…ausüben konnte, noch diese in ihren geschäftlichen Organismus eingegliedert waren. Arbeitskräftegestellung Das Vorliegen eines Dienstverhältnisses ist im Beschwerdefall auch unter dem Aspekt einer Arbeitskräftegestellung zu prüfen. Unter Arbeitskräftegestellung oder Arbeitnehmerüberlassung wird die Zurverfügungstellung von Arbeitnehmern eines Unternehmens (kurz: Überlasser) an Dritte (kurz: Beschäftiger) verstanden (vgl §…
… 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 normierte Vorliegen der sonstigen Merkmale eines Dienstverhältnisses abgesehen vom hinzuzudenkenden Merkmal der Weisungsgebundenheit vor allem auf folgende Kriterien abstellt: die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Kapitalgesellschaft und das Fehlen des Unternehmerwagnisses. Von Bedeutung ist noch das Merkmal…
… 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 beseitigt wird, sodass sich der Ausdruck "alle" in dieser Bestimmung nur auf das verbleibende gesetzliche Kriterium der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers beziehen kann. Weiteren Elementen, wie dem Fehlen eines Unternehmerrisikos und einer als "laufend" zu…
…82/13/0063). Die Bf betont, dass weder ein Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber noch die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers sich aus den Feststellungen ergeben hätte, weil diese auch nicht vorlägen. Zitiert wird ein VwGH Erkenntnis vom 14.6.1988, 88/14/0024…
…2 EStG 1988 sind zwei Kriterien zu entnehmen, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen, nämlich die Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbstständigen und einer…
Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zeigt sich u.a. in der Vorgabe der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der Arbeitsmittel durch den Auftraggeber sowie in der unmittelbaren Einbindung der Tätigkeit in die betrieblichen Abläufe des Arbeitgebers (VwGH 29.7.2010, 2007/15/0223…
Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zeigt sich unter anderem in der Vorgabe der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der Arbeitsmittel durch den Auftraggeber sowie die unmittelbare Einbindung der Tätigkeit in betriebliche Abläufe des Arbeitgebers. Eine bloße Bekanntgabe des gewünschten Beschäftigungsausmaßes und von möglichen…
Für eine Eingliederung in den geschäftlichen Organismus spricht weiters, dass Frau B seitens der XY-Steuerberatung-GmbH sämtliche für die Wahrnehmung der ihr zugewiesenen Aufgaben notwendigen Betriebsmittel, wie etwa Büroräumlichkeiten, ein Telefon und eine EDV-Ausstattung, bereitgestellt wurden. Dass Frau B ihre Arbeiten für die…
…deren Höhe wurden auch von der Beschwerdeführerin im Verfahren nicht bestritten. c) Die Eingliederung von ***15*** in den geschäftlichen Organismus der Beschwerdeführerin ergibt sich im vorliegenden Fall aus dem Gesamtbild der Verhältnisse. Zunächst wird nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bereits durch den Umstand der…
Nachdem es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Vortragenden in den geschäftlichen Organismus des beschwerdeführenden Vereins eingegliedert oder in irgendeiner Form weisungsgebunden wären, und sie die mit der Vortragstätigkeit verbundenen Aufwendungen sowie die Kosten einer Vertretung selbst zu tragen haben, war davon auszugehen, dass diese…