…die Berufung die Bezeichnung des Bescheides enthalten muss, gegen den sie sich richtet, ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…
…strittige Bemessungsgrundlage (insbesondere iZm Royalty Fees) für die Körperschaftsteuer 2021 nach der in der Bescheidbeschwerde dargelegten Methodik ermittelt, da ein Ausgang des Rechtsmittelverfahrens zu unseren Gunsten erwartet wird. Eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer aufgrund der Feststellungen der Außenprüfung erfolgte nicht." Der Vorlageantrag mit…
…Beilage 5). Im ursprünglichen Bescheid zur Einkommensteuerveranlagung 2021 wären beide Lohnsteuerbeträge (einbehalten 01/2021 und 02/2021) nicht ersichtlich gewesen. Der Bf. hätte bereits im Zuge des Rechtsmittels der Beschwerde darauf hingewiesen. Wo die einbehaltenen Lohnsteuern - für beide Auszahlungen - verblieben wären, wisse der Bf. nicht…
…nicht deren gesamter Umfang angefochten wird bzw. bleibt (siehe bereits VwGH 15.5.1986, 84/16/0209). Ist somit nachträglich der Schuldspruch eines Straferkenntnisses einer Finanzstrafbehörde in Rechtskraft erwachsen (weil das Rechtsmittel des Beschuldigten mittels Eingabe an das Bundesfinanzgericht auf den Strafausspruch des Bescheides der…
…Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das gegenständliche Rechtmittel steht sachverhaltsbezogen in einem Zusammenhang mit den BFG…
…nicht auf die in der Beschwerde geltend gemachten Beschwerdepunkte beschränkt. Es kann daher auch Rechtswidrigkeitsgründe selbst aufgreifen (siehe Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, Finanzstrafgesetz Band 25 (2021) § 161 FinStrG Rz 3) Die Änderungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts ist durch die "Sache" begrenzt (Ritz, BAO6, § 279 Rz 10 mwN…
…beantragt." Beschwerdevorentscheidungen (BVES) vom 11.8.2015 In Ansehung des Inhalts der Eingabe vom 31.7.2015 wurden gegenüber der Bf. das gegen die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 2009 bis 2011 gerichtete Rechtsmittel - mit der der Nichtbeantwortung des mit 18.12.2013 datierten Ergänzungsersuchens begründete - abweisende…
…der Bf die Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz vorzulegen. In diesem Schreiben wiederholt er sein Vorbringen im Rechtsmittelschriftsatz und befasst sich, was L.L. anlangt, ergänzend mit dem Begriff des freien Dienstnehmers nach dem ASVG. Er betont noch einmal, dass im Falle von L kein…
…darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet“. So auch Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, Linde Verlag, 4. Auflage, Seite 790, Rz 5) Im vorliegenden Fall geht aus dem Inhalt der Berufung eindeutig hervor…
…250 Abs 1 lit b BAO) Das Anfechtungsobjekt wird seinem gesamten Inhalt nach (in vollem Umfang) angefochten. Es wird beantragt, es ersatzlos aufzuheben und den beantragten Zahlungsaufschub zu bewilligen, ja überhaupt die gegenständliche Zwangsstrafe auf null zu stehen. Ein solcher Antrag entspricht den Erfordernissen des …
…richtet, enthalten. Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit. a BAO ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen…
…die Haftungsbescheide und nicht gegen die Bescheide über die Festsetzung des Dienstgeberbeitrages erhoben wurden darauf, dass laut zahlreichen Entscheidungen es aber ausreichend sei, wenn aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet und die Behörde auf Grund des Berufungsvorbringens nicht zweifeln kann…
…enthalten. Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit. a BAO ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…
…Kenntnis zu setzen. Ziel der Bestimmung des § 250 Abs. 1 lit. a BAO ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Beschwerde eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…
…das Beschwerdevorbringen u.a. auf die Stattgabe des Erstattungsantrages abzielt. Für die Bezeichnung des Bescheides, gegen den sich die Beschwerde richtet, ist eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich…
…96/13/0081, feststellt, ,ist davon auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet' (so BFG vom 06. 04. 2017, RV/5101234…
…Der Berufungswerber hat mit dieser den Bescheid des Zollamtes Graz vom 20. September 2013 seinem gesamten Inhalt nach angefochten. Er hat als Berufungsgründe im Wesentlichen die unrichtige Beweiswürdigung und Sachverhaltsdarstellung, die Mangelhaftigkeit des Verfahrens und eine unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. In der Berufungsschrift vom…
…am 09.04.2026 eingereichten Beantwortung des Mängelbehebungsauftrags wurde unter anderem ausgeführt, dass der Bescheid in seinem gesamten Inhalt angefochten und die ersatzlose Aufhebung begehrt werde, weil er ohne rechtliche und gesetzliche Deckung ergangen sei. Ebenso werde die Aufhebung des unrechtmäßigen Einheitsbescheids vom 31.07…
…Bescheidbeschwerde die Bezeichnung des Bescheides zu enthalten hat, gegen den sie sich richtet, ist es, die Behörde in die Lage zu versetzen, über die Beschwerde eine Entscheidung zu treffen, sodass es für die Bezeichnung des Bescheides genügt, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht…
…auszugehen, dass der Rechtsschutz nicht durch einen überspitzten Formalismus beeinträchtigt werden darf. Es genügt für die Bezeichnung des Bescheides, dass aus dem gesamten Inhalt des Rechtsmittels hervorgeht, wogegen es sich richtet. Auch eine inhaltlich unzulängliche Begründung des Rechtsmittels stellt eine Begründung iSd § 250 Abs. 1…