…2016 durch einen Organwalter der italienischen Post an die Bf. als Vertreterin der Mitunternehmerschaft gemäß § 81 BAO dieser Bescheid mit Wirkung für alle Miteigentümer, denen gemeinschaftliche Einkünfte aus der Mitunternehmerschaft zugeflossen sind, rechtswirksam zugestellt worden ist (§ 101 Abs. 1 bis 4 BAO). Der Hinweis der…
…Ehepaar gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung erzielt. Voraussetzung für die Beurteilung der Einkünfte eines Fruchtnießers als (originäre) Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG 1988 ist die Übertragung der Einkunftsquelle. Wird eine Einkunftsquelle nämlich nicht übertragen, dann bleiben die aus dieser Quelle fließenden Einkünfte grundsätzlich…
…steuerlich anzuerkennen war. Die Ehegatten erklärten erstmals im Jahr 2001 gemeinschaftliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen stehen jeweils im Hälfteeigentum der Ehegatten. Die Zurechnung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft war bereits in den Jahren 2001 bis 2004 strittig und Gegenstand…
…Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit in einem Feststellungsverfahren an diejenigen ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind, einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zuzustellen. Mit der Zustellung einer einzigen Ausfertigung an diese Person gilt die Zustellung an alle, denen der Bescheid gemeinschaftliche Einkünfte zurechnet, als vollzogen…
…1 lit. c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind." Da die ***X GmbH & Co KG*** im Zuge der Umgründungsvorgänge im Jahr 2006 im Firmenbuch gelöscht wurde, waren die streitgegenständlichen Nichtfeststellungsbescheide (sowie auch die Bescheide zur Wiederaufnahme der Verfahren zur Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO) gesetzeskonform an…
…in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 BAO wirken Feststellungbescheide (§ 188 BAO) gegen alle, denen im Spruch des Bescheides Einkünfte zugerechnet bzw. nicht zugerechnet werden. Gemäß § 101 Abs…
…ob gemeinschaftlich erzielte Einkünfte gegeben sind oder nicht. Gelangt die Behörde dabei zum Ergebnis, dass gemeinschaftliche Einkünfte nicht erzielt worden sind, sind jene Personen die Gesellschafter (Mitglieder) gem § 191 Abs 3 BAO, denen falls das sich als Gesellschaft/Gemeinschaft gerierende Gebilde Einkünfte erzielt hätte, Einkünfte…
… 191 Abs. 2 BAO der Bescheid an diejenigen Gesellschafter zu ergehen, denen gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Diese Bestimmung findet auch für die Erlassung von Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtes über angefochtene Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO Anwendung. Da die beschwerdeführende Personengesellschaft nach der Vorlage der Bescheidbeschwerde an das…
…der gesamten Wohnung (einschl. KFZ-Abstellplatz) hatte oder ob die Beschwerdeführerin mit ihrem Ehemann gemeinschaftliche Einkünfte aus Vermietung erzielt hat. Da auch alle Zahlungsflüsse im Zusammenhang mit der Vermietungstätigkeit (auch jene zwischen der Beschwerdeführerin und ihrem Ehemann) zu ermitteln sind, ist nicht von bloß ergänzenden…
…bei ihrer Beurteilung zu dem Ergebnis, dass keine gemeinschaftlichen Einkünfte vorlägen, habe sie darüber mit einem negativen Feststellungsbescheid abzusprechen. Wie der VwGH wiederholt ausgesprochen habe, sei auch ein Nichtfeststellungsbescheid als Bescheid betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften anzusehen. Auch für derartige Bescheide seien…
…cit. an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit zu richten, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach § 191 Abs. 3 lit. b BAO wirken Feststellungsbescheide im Sinne des § 188 leg. cit. gegen alle, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen. Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191…
…GB *GB1* Raggal. Letztere Liegenschaften waren zu den Alpinteressentschaften **AI1** und **AI2** zusammengeschlossen, deren gemeinschaftliche Einkünfte in Feststellungsverfahren gemäß § 188 BAO unter den Steuernummern **AI1-StNr.** und **AI2-StNr.** festgestellt und anteilig den Miteigentümern zugeteilt wurden. Am 10.12.2020 betreffend das Jahr 2010 und…
…c BAO in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (vgl VwGH vom 31.01.2001, 95/13/0064 mwN). Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung kann einer Erledigung, die sich lediglich an "A…
…€ 40 | 2009 | € 44.765,14 | € 40 | 2010 | € 35.766,02 | € 40 | 2011 | € 58.064,37 | € 40 Dieses Erkenntnis hat Wirkung gegenüber allen Beteiligten, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen ( § 191 Abs…
…I Nr. 14/2013) c) in den Fällen des § 188: an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind; d) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 14/2013) e) in allen übrigen Fällen: an die von der Feststellung Betroffenen. (2…
…1 lit. c BAO in den Fällen des § 188 BAO an die Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschaftern (Mitgliedern) gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind (vgl VwGH vom 31. Jänner 2001, 95/13/0064 mwN). Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung kann einer Erledigung, die sich lediglich…
…festgestellt. Der Bescheid enthielt den Hinweis, dass er Wirkung gegenüber allen Beteiligten hat, denen gemeinschaftliche Einkünfte zufließen (§ 191 Abs 3 Iit b BAO) und dass mit der Zustellung dieses Bescheides an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen gilt (…
…2 BAO iVm § 93 Abs. 2 BAO), der Bescheid seinem Adressaten (im Wege eines Vertreters nach § 81 BAO) zugestellt wurde und der Bescheid allen Personen, denen (gemeinschaftliche) Einkünfte zugerechnet werden, kraft Zustellfiktion (§ 101 Abs. 3 und 4 BAO) als zugestellt gilt (§ 97 Abs. 1 BAO)…
…Beteiligter1 und ***Bf2***. Adressaten eines nach der Beendigung der Personenvereinigung ergehenden Bescheides zur Feststellung der Einkünfte nach § 188 BAO (=diejenigen, an die der Bescheid ergeht) haben gemäß § 191 Abs. 2 BAO diejenigen zu sein, denen in dem vom Bescheid umfassten Jahr gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind…
…überbietenden Deutlichkeit und Schlüssigkeit erkennen, dass damit letztlich die Rechtmäßigkeit des im Feststellungsbescheid mit 12.750 € festgestellten Anteiles an den gemeinschaftlichen Einkünften bestritten und diesbezüglich somit Einwendungen gegen im Feststellungsbescheid getroffene Feststellungen in der Bescheidbeschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid vorgebracht wurden. Bei einer solchen Sachlage…