…Sohn ***8*** ***9***, beide tschechische Staatsbürger, im gemeinsamen Haushalt. ***8*** ***9*** hat im Zeitraum 1.9.2017 bis 31.8.2018 eine Ausbildung "Koch-Kellner" besucht, aber hohe Fehlzeiten aufgewiesen und die Ausbildung nicht erfolgreich betrieben. Von 26.9.2018 bis 18.6.2019 hat *…
…1 lit. a FLAG 1967 für ***6*** ***7*** Familienbeihilfe zu. Das Finanzamt hält in Bezug auf ***6*** ***7*** für strittig (Beschwerdevorentscheidung), ob ***6*** ***7*** im Beschwerdezeitraum mit seiner Mutter ***1*** ***2*** im gemeinsamen Haushalt gewohnt hat. Wie schon zur Beweiswürdigung ausgeführt, entspricht es der Lebenserfahrung…
…Seit diesem Zeitpunkt wohne ich in meiner ursprünglichen Ausweichwohnung in ***11***. Ich habe sohin bis einschließlich Dezember 2018 die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zurecht bezogen, da der mj. ***2*** im gemeinsamen Haushalt, also des Kindesvaters und mir, lebte. Für Dezember 2018 war mein Bezug rechtmäßig…
…Datum 28.1.2015 ersuchte das Finanzamt den Bf um Bekanntgabe bis zum 18.2.2105: Nachweis des Wohnsitzes der gesamten Familie Bekanntgabe der Personal-/Sozialversicherungsnummer des Heimatlandes der gesamten Familie (bei Getrenntlebenden auch vom anderen Elternteil) Sollten Sie nicht im gemeinsamen Haushalt gemeldet sein…
…Bundesfinanzgericht nimmt in freier Beweiswürdigung als erwiesen an, dass der Bf. im Streitzeitraum einen gemeinsamen Haushalt mit seiner Ehegattin und seinem Kind geführt hat; dies gründet sich auf folgende Umstände: Zunächst ist aus dem Formular E 401 ersichtlich, dass sich die Familie aus dem Bf…
…nochmals aufgefordert, in geeigneter Form nachzuweisen, dass die Kinder im gemeinsamen Haushalt in Polen mit ihm leben bzw. dass er überwiegend die Kosten für den Unterhalt trägt. In der Vorhaltebeantwortung wird auf die im Zusammenhang mit der Arbeitnehmerveranlagung 2011-2012 eingereichten Unterlagen verwiesen. Er fahre…
…gebracht, dass sie und ihre Tochter laut Zentralem Melderegister nicht an derselben Adresse gemeldet seien. Die Beschwerdeführerin bestätigte, dass kein gemeinsamer Haushalt vorliege, die Eltern jedoch die Unterhaltskosten tragen würden. In der Stellungnahme zum Vorhalt an die Beschwerdeführerin sowie deren Beantwortung, teilte das Finanzamt mit…
…Bf. trat diesen Feststellungen des Finanzamtes (zuletzt im Vorlagebericht vom 28.08.2024), wonach ein gemeinsamer Haushalt mit den Kindern seit Mai 2024 ihrerseits tatsächlich nicht mehr bestand, auch im Rechtsmittelverfahren nicht substantiiert entgegen. Dem Vorlagebericht kommt wie etwa einer Beschwerdevorentscheidung (BVE) Vorhaltscharakter zu (vgl…
…laut Feststellungen des FAÖ, welchen die Bf. insgesamt nicht widersprach. Aufgrund der fehlenden überwiegenden Übernahme der Unterhaltskosten für die Tochter (sowie des fehlenden gemeinsamen Haushaltes mit der Bf.) wurden die Familienleistungen ab 10/2021 - 09/2023 von der Bf. zurückgefordert. Diese vermeint, aus dem Umstand…
…vom 05.01.2022, RV/7103246/2021). Im Erkenntnis vom 05.01.2022, RV/7103246/2021, erwog das Bundesfinanzgericht: Wird die gemeinsame Haushaltsführung aufgehoben, wie es im Streitfall ab Ende Jänner 2020 der Fall war, so ist dem Anwendungsbereich des oben zitierten § 2a FLAG 1967…
…250,- im Jahr 2018. Ein Nachweis über zusätzlich geleistete Kosten wurden trotz Aufforderung dem ho Finanzamt nicht vorgelegt. Die hier anhängige Beschwerde betrifft das Verfahren der Kindesmutter. Beweiswürdigung Der Sohn der Beschwerdeführerin ist seit 2/2016 nicht ihrem Haushalt zugehörig. Aufgrund ähnlich gelagerter Unterbringungen in…
…die Sie im Rückforderungszeitraum zu Unrecht Familienbeihilfe erhalten haben (§ 8 Abs. 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Ihre Tochter H… lebt seit 04.01.2018 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt. Eine überwiegende Unterhaltsleistung wurde trotz Aufforderung nicht nachgewiesen. Der Bf. erhob Beschwerde wie folgt: Ich teile mit…
…Die Voraussetzung für die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes sei nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei die Bedürfnisse des Kindes in dieser einheitlichen Wirtschaftsführung entsprechend Berücksichtigung finden müssten. Sohn S. lebe mit der Bf. nicht im gemeinsamen Haushalt und habe ab September…
…wurde: XXX ist zwar noch in A behördlich gemeldet, jedoch mit dem Bruder ständig in B wohnhaft. KV (Kindesvater) leistet keinen Unterhalt. Im strittigen Zeitraum lag daher kein gemeinsamer Haushalt mit dem Beschwerdeführer vor. Gemäß § 33 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 in der Fassung…
…Auf Grund des Einwandes "getrennte Haushalte", "in denen getrennt gewirtschaftet wird", ist im ersten Schritt zu klären, ob vom Bf. und A. in der (Miet)Wohnung in Wien ... Straße 7/42 tatsächlich jeweils ein eigener (getrennter) Haushalt oder ein (1) gemeinsamer Haushalt geführt wird: Die…
…an der Adresse Ort2 und seit 04.02.2021 in Ort3 gemeldet. Daher geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass der Sohn seit Beginn der Polizeigrundausbildung in Wien nicht mehr bei der Beschwerdeführerin haushaltszugehörig ist, welche ca. 300 km entfernt wohnt. Nach Angaben der Beschwerdeführerin betragen…
…an der Adresse Adr 2 gemeldet. Daher geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass der Sohn seit diesem Zeitpunkt nicht mehr beim Beschwerdeführer haushaltszugehörig ist. Nach Angaben des Beschwerdeführers betragen die monatlichen Fixkosten seines Sohnes 1.611,68 €. Der Bf. hat nachgewiesen monatlich 386,95…
…April 2017 stellte der Beschwerdeführer einen „Antrag auf Gewährung einer Differenzzahlung zur Kinderbeihilfe“ für das Jahr 2016 für seine in der Slowakei mit der Kindesmutter im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter E und fügte dem Antrag folgende kopierte Unterlagen bei: Eine nicht übersetzte Bestätigung slowakischer Familienleistungen…
…883/2004 und Art. 60 Abs. 1 Satz 2 VO 987/2009 durch den vorrangigen Familienleistungsanspruch des in einem anderen Mitgliedstaat der Union (des EWR oder in der Schweiz) mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebenden Elternteils (hier: der Mutter) verdrängt (vgl. BFH 28. 4…
…in Österreich (vgl. Niederschrift mit der Bfin. v.13.10.2016) Nach umfangreichen Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass die Tochter E zumindest seit Oktober 2014 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit der antragstellenden Bfin. zugehörig war (vgl. Ermittlungen der Abgabenbehörde (Meldeabfrage , Amtshilfeersuchen der Bezirkshauptmannschaft R…