…der 6. EG-Richtlinie und die mit § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 verfolgten Ziele könne von einer Besteuerung der an gemeinnützige Sportvereine im Zusammenhang mit dem so genannten Sachsponsoring erbrachten, tauschähnlichen Umsätzen Abstand genommen werden. Es könne dabei keinen Unterschied machen, ob ein…
…sondern vielmehr sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine, Natur- und Tierschutzvereine, Feuerwehrvereine etc - betrifft. Hinzukommt, dass gemeinnützigen Vereinen infolge der in Rz 464 VereinsR 2001 getroffenen Aussagen im Ergebnis ein Wahlrecht hinsichtlich ihrer Unternehmereigenschaft zugestanden wird und…
…sondern vielmehr sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine, Natur- und Tierschutzvereine, Feuerwehrvereine etc. - betrifft. Hinzukommt, dass gemeinnützigen Vereinen infolge der in Rz 464 VereinsR 2001 getroffenen Aussagen im Ergebnis ein Wahlrecht hinsichtlich ihrer Unternehmereigenschaft zugestanden wird und…
…seien. Daher stehe auch kein Anspruch auf Vorsteuerabzug zu. In der weiteren Folge wurde von der belangten Behörde die Berufung als Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vorgelegt und darauf verwiesen, dass nunmehr die Anwendbarkeit der (unechten) Steuerbefreiung für gemeinnützige Sportvereinigungen beansprucht werde. Ohne weitere inhaltliche Äußerung dazu…
…sondern sämtliche in Österreich ansässigen gemeinnützigen Vereine - somit beispielsweise auch (gemeinnützige) Sportvereine, Musik- und Gesangsvereine, Natur- und Tierschutzvereine, Feuerwehrvereine etc - betrifft. Hinzukommt, dass gemeinnützigen Vereinen infolge der in Rz 464 VereinsR 2001 getroffenen Aussagen im Ergebnis ein Wahlrecht hinsichtlich ihrer Unternehmereigenschaft zugestanden wird und können…
…Vereinsfunktionärs ***4*** und der Amtsvertreterin statt. Der steuerliche Vertreter bekräftigte nochmals seine Rechtsansicht, wonach sämtliche Voraussetzungen für die Gewährung der Steuerfreiheit (gemeinnütziger Sportverein, Auszahlung an begünstigten Personenkreis und Betrag von maximal 540 Euro/Monat) vorliegen würden. Daher seien jedenfalls 540 Euro/Monat pro Spieler als…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer, der Verein (im Folgenden Bf.) ist ein im Jahr 2007 gegründeter gemeinnütziger Verein mit dem Zweck, eine Sportanlage zu errichten und zu betreiben sowie Sportveranstaltungen durchzuführen und zu organisieren. Die finanziellen Mittel dazu sollen laut…
…sondern auch die von ihnen ausgebildeten Trainer. Die Studios hätten durch mehr Komfort und durch zusätzliche Ausrüstung (Fitnessgeräte und Gewichte) einen enormen Wettbewerbsvorteil. Die gemeinnützigen Sportvereine wären in der Vergangenheit auf schulische oder kirchliche Räumlichkeiten angewiesen gewesen (Turnsäle, etc.), deren Ausstattung vergleichsweise notdürftig gewesen wäre…
…sondern auch die von ihnen ausgebildeten Trainer. Die Studios hätten durch mehr Komfort und durch zusätzliche Ausrüstung (Fitnessgeräte und Gewichte) einen enormen Wettbewerbsvorteil. Die gemeinnützigen Sportvereine wären in der Vergangenheit auf schulische oder kirchliche Räumlichkeiten angewiesen gewesen (Turnsäle, etc.), deren Ausstattung vergleichsweise notdürftig gewesen wäre…
…der Natur der Sache, dass nur Teilnehmer einer Veranstaltung einen Vorteil daraus schöpfen würden. Dies sei auch der Fall bei Ausbildungs- oder Fortbildungseinrichtungen, Theatern und Sportvereinen. Die Abgabenbehörde habe die Behauptung, ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung habe Bedenken gegenüber dem Förderziel, in den Raum…
…für das Studio ***1*** tätig gewesen, sondern nur für den ***2***. Mit dem Aufkommen der kommerziellen Fitnessstudios sei infolge der besseren Ausrüstung ein Konkurrenzdruck und Mitgliederschwund bei den Sportvereinen eingetreten. Die Studios hätten nach Trainern gesucht, die es aber nur in den Vereinen gegeben habe…
…Entscheidungen des UFS haben etwa Spenden eines Gemeinderats oder Bürgermeisters an Organisationen in der Gemeinde wie dem Musikverein, Sportvereinen oder an die Freiwillige Feuerwehr in auch bei Nichtpolitikern üblicher Höhe Werbungskostencharakter mit der Begründung zuerkannt, es habe bei einem politischen Mandatar ein faktischer Zwang bestanden…
…des Einkommens fest, woraus sich eine Abgabennachforderung von 769,00 € ergab. Das Finanzamt begründete dies wie folgt: "Nicht anzugsfähig sind Aufwendungen, die ein politischer Funktionär freiwillig für soziale, gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder ähnliche Zwecke leistet. Diese gehören zu den Aufwendungen der Lebensführung, auch wenn…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist ein im Jahr 1946 unter dem Namen SC1 gegründeter Sportverein. 1957 wurde der Verein in SC2 umbenannt. Am 22.05.2017 reichte der Beschwerdeführer die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2014 bis 2016…
…Hierbei beruft sich das BFG auf die Rechtsprechung des VwGH, wonach Lebensmittelgeschenkkörbe (vgl. VwGH 30.4.2003, 97/13/0145) sowie allgemein Spenden an gemeinnützige und ähnliche Organisationen (vgl. VwGH 9.12.2004, 99/14/0253) auch bei politischen Funktionären dem Abzugsverbot des § 20 Abs…
…diversen Veranstaltungen, die keine politische Wahlveranstaltungen sind, bzw auch an örtliche Organisationen, wie örtliche Sportvereine oder Feuerwehren, grds als nach § 20 Abs 1 EStG nichtabzugsfähige Kosten an. Einerseits ist aus den Angaben in der Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung und der Excel-Aufstellung nicht ersichtlich, welche Ausgaben…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriges verwaltungsbehördliches Verfahren Strittig ist, ob das von der Bfin (in der Folge: Bfin), einem gemeinnützigen Sportverein, durchgeführte Vereinsfest ein von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 ausgeschlossener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb („großes Vereinsfest…
§ 35 BAO bezeichnet somit als gemeinnützig solche Zwecke, durch deren Erfüllung die Allgemeinheit gefördert wird. Die allgemeine Wortbedeutung wird aber durch § 36 BAO eingeengt, sodass erst das aus dem Begriff der Allgemeinheit zu schöpfende Verständnis in Verbindung mit den ausgrenzenden negativen Merkmalen des § 36 BAO…
…Beschwerdeführer, dem Verein ***Bf1***. Der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 21.03.2019 ist - soweit beschwerderelevant - zu entnehmen, dass der steuerlich bisher nicht erfasste Verein ***Bf1*** nach den Statuten gemeinnützig und nicht auf Gewinnerzielung gerichtet wäre. Zweck des Vereins sei die Förderung des Körpersportes, die…
…die geltend gemachten Kosten der Ehrenkarten für einen Partei-, Feuerwehr- und Maskenball bzw Gschnas eines Sportvereines als Werbungskosten anzuerkennen waren). Aufgrund der vorlegten Unterlage war eine Ermittlung der dem Bf für Veranstaltungsbesuche erwachsenen und gleichzeitig auch berücksichtigungswürdigen Aufwendungen (Eintrittskarten, nicht aber Spenden oder auch Bewirtungsspesen…