…bedungenen Entgeltes einer Rechtsgeschäftsgebühr von 2 v. H. Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in einem und demselben Rechtsgeschäfte verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen bedungen, so ist die Gebühr gemäß …
…Gebühren gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG 1957 betreffend die einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Rechte, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, im beschwerdegegenständlichen Zeitraum nicht zur Anwendung kommt. Strittig ist, ob es sich…
…Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben (§ 115 BAO in Verbindung mit § 2a BAO)…
…Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in einem und demselben Rechtsgeschäfte verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen bedungen, so ist…
…Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Den Parteien ist Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben (§ 115 BAO in Verbindung mit § 2a BAO)…
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Rechtsgrundlagen Gemäß § 29 Z 1 EStG 1988 in der hier anzuwendenden Fassung normiert im hier interessierenden Zusammenhang: Sonstige Einkünfte sind wiederkehrende Bezüge, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs 3 Z 1 bis 6 gehören. ………
… 19 Abs. 1 GebG 1957 normiert: "Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde)mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in einem und demselben Rechtsgeschäfteverschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen bedungen, so ist die Gebühr in dem Betrage zu…
… 19 Abs. 1 GebG 1957 normiert: "Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in einem und demselben Rechtsgeschäfte verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen bedungen, so ist die Gebühr in dem Betrage…
… 19 Abs. 1 GebG 1957 normiert: "Hat eine der Gebühr nach der Größe des Geldwertes unterliegende Schrift (Urkunde) mehrere einzelne Leistungen zum Inhalt oder werden in einem und demselben Rechtsgeschäfte verschiedene Leistungen oder eine Hauptleistung und Nebenleistungen bedungen, so ist die Gebühr in dem Betrage…
…Recht eingeräumt, Teile einer bestimmten Liegenschaft für ihre Zwecke zu nutzen und nur die für ihre Zwecke tatsächlich erforderlichen Flächen in Anspruch zu nehmen und unter größtmöglicher Schonung der Interessen des Grundeigentümers zu behandeln. Von einer eigentümerähnlichen Stellung des Nutzungsberechtigten kann nicht gesprochen werden, so…
…Recht eingeräumt, Teile einer bestimmten Liegenschaft für ihre Zwecke zu nutzen und nur die für ihre Zwecke tatsächlich erforderlichen Flächen in Anspruch zu nehmen und unter größtmöglicher Schonung der Interessen des Grundeigentümers zu behandeln. Von einer eigentümerähnlichen Stellung des Nutzungsberechtigten kann nicht gesprochen werden, so…
…Recht eingeräumt, Teile einer bestimmten Liegenschaft für ihre Zwecke zu nutzen und nur die für ihre Zwecke tatsächlich erforderlichen Flächen in Anspruch zu nehmen und unter größtmöglicher Schonung der Interessen des Grundeigentümers zu behandeln. Von einer eigentümerähnlichen Stellung des Nutzungsberechtigten kann nicht gesprochen werden, so…
…Gewährung auch ohne ausdrückliche Vereinbarung nach den allgemeinen Rechtsvorschriften eine Verpflichtung bestünde. Solche übernommene Nebenverpflichtungen seien gebührenrechtlich irrelevant. Es sei evident, dass es im ausschließlichen Interesse der Bestandnehmerin liege, eine ausreichende Haftpflichtversicherung für ihr Bestandobjekt abzuschließen. Insofern liege hier keine Leistung "für" die Überlassung des…
…Grundstücke in dieser Region die geologischen Voraussetzungen erfüllen. Der Steuerpflichtige wurde erst vor kurzem von einem Makler kontaktiert, ob er eventuell Interesse an einem Verkauf/Schotterabbauvertrag in Bezug auf eines seiner Grundstücke hätte. Der Ablauf wäre so geplant, dass nach Zusage von Seiten des Herrn…
…Aufteilung der Nebenkosten relevanten Flächenausmaß, sohin nur mit vierzig Prozent des festgelegten Ausmaßes der Bestandfläche, berücksichtigt werden, sofern in diesen gesonderten Verträgen eine solche Reduktion vorgesehen ist, und Flächen für primär im allgemeinen Interesse liegende Einrichtungen, wie Polizeidienststelle, Post, Behandlungsräume für den Notarzt, Kinderbetreuungsflächen etc.…
…der Vereinbarung voran gegangene Streitigkeiten bereinigt werden, sondern es liegt auch dann ein Vergleich vor, wenn mit der Vereinbarung zukünftige gegensätzliche Interessen der Vertragsparteien ausgeglichen werden sollen (VwGH 8.9.2010, 2008/16/0154). Die durch den Vergleich bereinigte Ungewissheit betrifft in einem solchen Fall…
…Dienstbarkeitsvertrag wird der Bf das Recht eingeräumt, Teile einer bestimmten Liegenschaft für ihre Zwecke zu nutzen und nur die für ihre Zwecke tatsächlich erforderlichen Flächen in Anspruch zu nehmen und unter größtmöglicher Schonung der Interessen des Grundeigentümers zu behandeln. Von einer eigentümerähnlichen Stellung des Nutzungsberechtigten…
…Dienstbarkeitsvertrag wird der Bf das Recht eingeräumt, Teile einer bestimmten Liegenschaft für ihre Zwecke zu nutzen und nur die für ihre Zwecke tatsächlich erforderlichen Flächen in Anspruch zu nehmen und unter größtmöglicher Schonung der Interessen des Grundeigentümers zu behandeln. Von einer eigentümerähnlichen Stellung des Nutzungsberechtigten…
…eigenbetrieblichen Interesse gewährt, nicht als Entlohnung zählen und dies daher auf den vorliegenden Fall anzuwenden sei. Dem kann nicht gefolgt werden, da nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann kein geldwerter Vorteil im Sinne des § 15 EStG 1988 vorliegt, wenn die Inanspruchnahme im ausschließlichen Interesse…
…24 % der Kunden). Schon ´allein aus diesem Umstand´ liege kein geldwerter Vorteil vor. … Weiters seien ´Kleinstmengen´ bei der Besteuerung zu vernachlässigen, sodass kein ausreichender Geldeswert vorliege, um von Arbeitslohn zu sprechen. Überdies habe die Beschwerdeführerin ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse daran, dass ihre Arbeitnehmer…